Rechtsprechung
| BGH, 07.01.1997 - 1 StR 727/96 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Beurteilung der Bildung mehrerer Gesamtstrafen nach Zäsurwirkung einer einzubeziehenden Verurteilung unter dem Aspekt eines eventuell zu hohen Gesamtmaßes der Strafe
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 55
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (3)
- BGH, 09.11.1995 - 4 StR 650/95
Ausgleich besonderer Härten bei der Strafbemessung, wenn die Gesamtstrafenbildung …
Auszug aus BGH, 07.01.1997 - 1 StR 727/96
Es muß also darlegen, daß es sich dieser Sachlage bewußt gewesen ist und erkennen lassen, daß es das Gesamtmaß der Strafen für schuldangemessen angesehen hat (BGHSt 41, 310, 313; BGH, Beschl. vom 30. Januar 1996 - 1 StR 624/95).Da andererseits die zweite Gesamtstrafe - gebildet aus Einzelstrafen von drei Jahren und von drei Monaten - nicht niedriger festgesetzt werden könnte, muß insoweit die Einzelstrafe von drei Jahren aufgehoben werden, um ein schuldangemessenes Gesamtmaß der Strafen zu ermöglichen (BGHSt 41, 310, 313).
- BGH, 07.12.1983 - 1 StR 148/83
Angeklagter - Straftat zwischen zwei rechtskräftigen Verurteilungen zu …
Auszug aus BGH, 07.01.1997 - 1 StR 727/96
Dabei wäre es entgegen der Ansicht des Generalbundesanwalts in seiner Antragsschrift bei der erneuten Gesamtstrafenbildung nicht zulässig, die bisher in die erste Gesamtstrafe einbezogene Geldstrafe aus der Entscheidung des Amtsgerichts Rottweil vom 16. Januar 1995 gemäß §§ 55, 53 Abs. 2 StGB selbständig bestehen zu lassen und aus den Freiheitsstrafen eine Gesamtstrafe zu bilden (BGHSt 32, 190, 194 [BGH 07.12.1983 - 1 StR 148/83]; BGH bei Detter NStZ 1991, 478; Karl MDR 1988, 365). - BGH, 30.01.1996 - 1 StR 624/95
Hauptverhandlung - Befragung eines Angeklagten - Mitangeklagter
Auszug aus BGH, 07.01.1997 - 1 StR 727/96
Es muß also darlegen, daß es sich dieser Sachlage bewußt gewesen ist und erkennen lassen, daß es das Gesamtmaß der Strafen für schuldangemessen angesehen hat (BGHSt 41, 310, 313; BGH, Beschl. vom 30. Januar 1996 - 1 StR 624/95).
- BGH, 02.02.1999 - 4 StR 626/98
Gewerbsmäßige Betrugsbegehung; Betrügerische Erlangung von Grundschuldbriefen; …
Einer Erörterung bedarf es insoweit immer dann, wenn - wie hier - die Zäsurwirkung einer früheren Verurteilung zur Bildung mehrerer Gesamtstrafen nötigt (BGHSt 41, 310, 313; BGHR StGB § 55 Bemessung 1). - BGH, 27.10.1999 - 3 StR 309/99
Beachtung des Gesamtstrafübels bei der Bildung von mehreren Gesamtstrafen
Die Ausführungen in BGHR StGB § 55 Bemessung 1 sind angesichts der allgemeinen Grundsätze zur Darlegungspflicht allein der bestimmenden Strafzumessungsgründe (…st. Rspr., vgl. BGHR StPO § 267 111 1 Strafzumessung 2;… BGHR StGB §-46 1 Schuldausgleich 18; BtMG § 29 Strafzumessung 10) nicht dahin zu verstehen, daß diese Überlegungen in jedem Fall durch Zäsurwirkung erzwungener mehrfacher Gesamtstrafenbildung in den Urteilsgründen zu erörtern sind. - BGH, 08.02.2000 - 4 StR 488/99
Gesamtstrafenbildung; Zäsurwirkung; Mehrere Gesamtstrafen; Bemessung
Es muß also darlegen, daß es sich dieser Sachlage bewußt gewesen ist und erkennen lassen, daß es das Gesamtmaß der Strafen für schuldangemessen gehalten hat (vgl. BGHSt 41, 310, 313; BGHR StGB § 55 Bemessung 1; 55 Abs. 1 Satz 1 Zäsurwirkung 11, 12 und 13).
- BGH, 30.04.1999 - 5 StR 201/99
Gesamtstrafenbildung; Schuldunangemessenheit
Dessen Höhe überschreitet in der Summe das Maß des Schuldangemessenen (vgl. dazu BGHSt 41, 310, 313 f.; 43, 216, 219; BGHR StGB § 55 Bemessung 1; § 55 Abs. 1 Satz 1 Zäsurwirkung 12, 13). - BGH, 09.04.1997 - 2 StR 138/97
Anforderungen an die Zulässigkeit einer Gesamtfreiheitsstrafenbildung - …
Der Tatrichter hat die Schuldangemessenheit des Gesamtstrafmaßes zu prüfen und erforderlichenfalls die Gesamtstrafen in einem solchen Maße herabzusetzen, daß insgesamt eine gerechte Bestrafung des Angeklagten erreicht wird (BGHSt 41, 310, 313; BGH, Beschlüsse vom 6. März 1996 - 2 StR 36/96 -, vom 2. Oktober 1996 - 2 StR 466/96 - vom 7. Januar 1997 - 1 StR 727/96 und vom 14. Februar 1997 - 2 StR 584/96). - BGH, 14.02.1997 - 2 StR 584/96
Schwerer Rechtsfehler im Sinne des § 349 Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO) - …
Der Tatrichter hat die Schuldangemessenheit des Gesamtstrafmaßes zu prüfen und erforderlichenfalls die Gesamtstrafen in einem solchen Maße herabzusetzen, daß insgesamt eine gerechte Bestrafung des Angeklagten erreicht wird (BGHSt 41, 310, 313; BGH Beschlüsse vom 6. März 1996 - 2 StR 36/96 vom 2. Oktober 1996 - 2 StR 466/96 und vom 7. Januar 1997 - 1 StR 727/96). - BGH, 12.03.1997 - 1 StR 63/97
Zäsurwirkung einer einzubeziehenden Verurteilung - Erforderlichkeit der …
Es muß in den Urteilsgründen darlegen, daß es sich dieser Sachlage bewußt gewesen ist, und erkennen lassen, daß es das Gesamtmaß der Strafen für schuldangemessen erachtet hat (BGHSt 41, 310, 313; BGH, Beschlüsse vom 30. Januar 1996 - 1 StR 624/95 - und vom 7. Januar 1997 - 1 StR 727/96).
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