Rechtsprechung
| BGH, 24.01.1978 - 1 StR 731/77 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Entfernung eines Angeklagten aus dem Sitzungssaal wegen Besorgnis der Beeinflussung der Aussage eines Zeugen - Recht des Angeklagten auf Anwesenheit während der Verhandlung über die Frage der Vereidigung - Begehen mehrerer Taten unter den Voraussetzungen des Rückfalls
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (8)
- BGH, 21.10.1975 - 5 StR 431/75
Vernehmung eines Zeugen in Abwesenheit des Beschwerdeführers - Abwesenheit des …
Auszug aus BGH, 24.01.1978 - 1 StR 731/77
Zwar erlaubt es § 247 StPO nicht, den Angeklagten auch während der Vereidigung eines Zeugen aus dem Sitzungszimmer zu entfernen (BGHSt 26, 218) oder in seiner Abwesenheit über das Absehen von der Vereidigung des Zeugen zu entscheiden (BGH NJW 1976, 1108; BGH, Beschluß vom 5. Januar 1977 - 2 StR 746/76).Der innere Grund für diese Rechtsprechung ist darin zu sehen, daß das Interesse des Angeklagten es erfordert, ihn an der Verhandlung über die Frage der Vereidigung zu beteiligen, nachdem er zuvor über den wesentlichen Inhalt der in seiner Abwesenheit gemachten Aussage unterrichtet worden ist und nachdem er Gelegenheit hatte, dem Zeugen Fragen zu stellen oder stellen zu lassen (BGHSt 26, 218, 220; BGH, Urteil vom 7. Dezember 1976 - 1 StR 678/76).
- BGH, 25.02.1976 - 3 StR 511/75
Verurteilung wegen Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz - Abgabe einer …
Auszug aus BGH, 24.01.1978 - 1 StR 731/77
Zwar erlaubt es § 247 StPO nicht, den Angeklagten auch während der Vereidigung eines Zeugen aus dem Sitzungszimmer zu entfernen (BGHSt 26, 218) oder in seiner Abwesenheit über das Absehen von der Vereidigung des Zeugen zu entscheiden (BGH NJW 1976, 1108; BGH, Beschluß vom 5. Januar 1977 - 2 StR 746/76).Anders als in dem vom 3. Strafsenat entschiedenen Falle (BGH NJW 1976, 1108) war die Zeugin noch nicht entlassen, als der Angeklagte wieder in den Sitzungssaal geführt wurde.
- BGH, 18.12.1968 - 2 StR 322/68
Misstrauen gegen die Unparteilichkeit eines Laienrichters wegen von ihm im …
Auszug aus BGH, 24.01.1978 - 1 StR 731/77
Nach allem liegt schon deshalb der absolute Revisionsgrund des § 338 Nr. 5 nicht vor; es kann daher offen bleiben, ob die Verfügung über die Nichtbeeidigung einen wesentlichen Vorgang der Hauptverhandlung bildete (vgl. BGHSt 22, 289, 297).
- BGH, 10.08.1976 - 1 StR 385/76
Verurteilung wegen Diebstahls in Tateinheit mit Urkundenfälschung - Anwendung …
Auszug aus BGH, 24.01.1978 - 1 StR 731/77
Denn es fehlt schon an dem für die Anwendung des § 48 StGB grundlegenden Erfordernis, daß von den zwei als rückfallbegründend in Betracht kommenden Straftaten die zweite abgeurteilte Tat nach der Verurteilung wegen der ersten begangen worden ist (BGHSt 26, 387, 389 m.w.Nachw.). - BGH, 18.08.1976 - 3 StR 236/76
Anforderungen an die Begründung eines Gerichtsbeschlusses über die zeitweilige …
Auszug aus BGH, 24.01.1978 - 1 StR 731/77
Ob die Besorgnis begründet ist, ein Zeuge werde in Anwesenheit des Angeklagten nicht die Wahrheit sagen, hat allein der Tatrichter nach seinem pflichtgemäßen Ermessen zu entscheiden (BGH, Urteile vom 11. März 1975 - 1 StR 51/75 - und vom 18. August 1976 - 3 StR 236/76); Anhaltspunkte für einen Mißbrauch dieses Ermessens liegen hier um so weniger vor, als die Mutter der Zeugin bei ihrer vorangegangenen Vernehmung dem Gericht mitgeteilt hatte, sie und ihre Töchter seien bedroht worden (Prot. S. 4 = Bl. 211 d.A.). - BGH, 11.03.1975 - 1 StR 51/75
Strafbarkeit wegen versuchten Mordes - Anforderungen an die Rüge der Verletzung …
Auszug aus BGH, 24.01.1978 - 1 StR 731/77
Ob die Besorgnis begründet ist, ein Zeuge werde in Anwesenheit des Angeklagten nicht die Wahrheit sagen, hat allein der Tatrichter nach seinem pflichtgemäßen Ermessen zu entscheiden (BGH, Urteile vom 11. März 1975 - 1 StR 51/75 - und vom 18. August 1976 - 3 StR 236/76); Anhaltspunkte für einen Mißbrauch dieses Ermessens liegen hier um so weniger vor, als die Mutter der Zeugin bei ihrer vorangegangenen Vernehmung dem Gericht mitgeteilt hatte, sie und ihre Töchter seien bedroht worden (Prot. S. 4 = Bl. 211 d.A.). - BGH, 05.01.1977 - 2 StR 746/76
Entscheidung über die Vereidigung und die Entlassung einer Zeugin in Abwesenheit …
Auszug aus BGH, 24.01.1978 - 1 StR 731/77
Zwar erlaubt es § 247 StPO nicht, den Angeklagten auch während der Vereidigung eines Zeugen aus dem Sitzungszimmer zu entfernen (BGHSt 26, 218) oder in seiner Abwesenheit über das Absehen von der Vereidigung des Zeugen zu entscheiden (BGH NJW 1976, 1108; BGH, Beschluß vom 5. Januar 1977 - 2 StR 746/76). - BGH, 07.12.1976 - 1 StR 678/76
Fernhalten des Angeklagten von der Hauptverhandlung während der Vernehmung der …
Auszug aus BGH, 24.01.1978 - 1 StR 731/77
Der innere Grund für diese Rechtsprechung ist darin zu sehen, daß das Interesse des Angeklagten es erfordert, ihn an der Verhandlung über die Frage der Vereidigung zu beteiligen, nachdem er zuvor über den wesentlichen Inhalt der in seiner Abwesenheit gemachten Aussage unterrichtet worden ist und nachdem er Gelegenheit hatte, dem Zeugen Fragen zu stellen oder stellen zu lassen (BGHSt 26, 218, 220; BGH, Urteil vom 7. Dezember 1976 - 1 StR 678/76).
- BGH, 16.03.1982 - 1 StR 115/82
Über eine ordnungsgemäße Durchführung eines Verfahrens mit Zeugenvernehmung - …
Es liegt auch keine der Fallgestaltungen vor, bei denen mit Rücksicht auf die Wahrung der Interessen des Angeklagten davon ausgegangen werden kann, daß es sich bei dem in Abwesenheit des Angeklagten abgewickelten Verfahrensabschnitt um einen nicht wesentlichen Vorgang der Hauptverhandlung gehandelt hat (vgl. BGHSt 22, 289, 297; BGH, Urteil vom 18. Januar 1978 - 2 StR 603/77 - bei Holtz MDR 1978, 460 und Urteil vom 24, Januar 1978 - 1 StR 731/77 -). - BGH, 20.10.1982 - 2 StR 263/82
Zulässigkeit des Ausschlusses des Angeklagten während der Erörterung über eine …
Das Interesse des Angeklagten an einer richtigen Entscheidung über die Frage der Vereidigung erfordert, ihn an der Verhandlung darüber zu beteiligen, nachdem er zuvor über den wesentlichen Inhalt der in seiner Abwesenheit gemachten Aussage unterrichtet worden war, Gelegenheit hatte, der Zeugin Fragen stellen zu lassen und sich die Verletzungen ebenfalls anzusehen (vgl. BGH, NStZ 1982, 256 - BGH, Urteil vom 24. Januar 1978 - 1 StR 731/77; BGH bei Holtz MDR 1978, 460; BGH, Beschluß vom 5. Januar 1977 - 2 StR 746/76; Urteil vom 7. Dezember 1976 - 1 StR 678/76 und Beschluß vom 25. Februar 1976 - 3 StR 511/75 = NJW 1976, 1108).
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