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Rechtsprechung
   BGH, 23.04.1954 - 1 StR 745/53   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1954,4545
BGH, 23.04.1954 - 1 StR 745/53 (https://dejure.org/1954,4545)
BGH, Entscheidung vom 23.04.1954 - 1 StR 745/53 (https://dejure.org/1954,4545)
BGH, Entscheidung vom 23. April 1954 - 1 StR 745/53 (https://dejure.org/1954,4545)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • MDR 1954, 433
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 08.05.1951 - 1 StR 113/51
    Auszug aus BGH, 23.04.1954 - 1 StR 745/53
    Seine vorläufige Entscheidung wird endgültig, wenn ihr weder seitens der Verfahrensbeteiligten noch aus der Mitte des Gerichts widersprochen wird (BGHSt 1, 216).
  • RG, 09.12.1929 - II 641/29

    Unter welchen Voraussetzungen handelt ein Zeuge fahrlässig, der bei seiner …

    Auszug aus BGH, 23.04.1954 - 1 StR 745/53
    Das Landgericht ist sich bewusst, dass ein fest eingewurzeltes falsches Erinnerungsbild, wie es bei dem Angeklagten vorlag, ohne äussere Hilfsmittel, durch Nachdenken allein, oft nicht zu beseitigen ist (vgl. RGSt. 63, 370).
  • RG, 17.11.1936 - 1 D 793/36

    1. Recht und Pflicht des Arztes, Zeugnis abzulegen oder zu verweigern. 2. Wer …

    Auszug aus BGH, 23.04.1954 - 1 StR 745/53
    Vielmehr hätte in diesem Falle die Strafkammer angerufen werden müssen; erst deren Entscheidung hätte dann Gegenstand eines zulässigen Revisionsangriffs sein können (vgl. u.a. RGSt. 71, 21, 23).
  • BGH, 13.10.1955 - 4 StR 343/55

    Rechtsmittel

    Dabei wird sie auch die Persönlichkeit des Angeklagten berücksichtigen müssen (4 StR 119/55 vom 5. Mai 1955; 1 StR 107/55 vom 24. Juni 1955 zum Abdruck im Nachschlagewerk bestimmt) und zu prüfen haben, ob bei dem 61jährigen, bisher unbescholtenen Angeklagten, der seine Tat bereut, nicht schon der Ausspruch der Strafe genügt, um den Belangen der Öffentlichkeit gerecht zu werden (1 StR 745/53 vom 23. April 1954 = LM § 23 StGB Nr. 7).
  • BGH, 14.09.1954 - 5 StR 327/54

    Rechtsmittel

    Wie der Senat in seinemUrteil vom 6. Juli 1954 - 5 StR 234/54 - entschieden hat, kann das öffentliche Interesse an der Strafvollstreckung allerdings auch damit begründet werden, daß der Verletzte hinreichende Sühne nur erfährt, wenn die Strafe vollstreckt wird (ebenso 1 StR 745/53 vom 23. April 1954).
  • BGH, 07.05.1974 - 1 StR 89/74

    Zulässigkeit der Beeidigung eines Zeugen auf Teile seiner Aussage

    Damit ist die Revisionsrüge einer fehlerhaften Entscheidung verwirkt (BGHSt 3, 368, 369; BGH, Urt. vom 23. April 1954 - 1 StR 745/53).
  • BGH, 27.03.1956 - 1 StR 32/56

    Rechtsmittel

    Die Begründung des Landgerichts wird damit den Anforderungen gerecht, die in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs an die Versagung der Strafaussetzung aus dem Gesichtspunkt des öffentlichen Interesses gestellt werden (vgl u.a. BGHSt 6, 125; BGH 1 StR 745/53 vom 23. April 1954 LM Nr. 7 zu § 23 StGB).
  • BGH, 22.06.1954 - 5 StR 225/54

    Rechtsmittel

    Es gibt zwar Fälle, in denen das öffentliche Interesse die Vollstreckung der Strafe deshalb gebietet, weil der Verletzte allein durch den Ausspruch der Strafe keine ausreichende Genugtuung erhält (vgl das zur Veröffentlichung bestimmteUrteil vom 23.4.1954 -1 StR 745/53).
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