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| BGH, 20.05.1952 - 1 StR 76/52 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (3)
- RG, 19.04.1934 - 2 D 333/34
Zur Anwendung des Art. 5 Nr. 2 des Ges. gegen gefährliche Gewohnheitsverbrecher …
Auszug aus BGH, 20.05.1952 - 1 StR 76/52
Einer Verurteilung als gefährlicher Gewohnheitsverbrecher muss eine Gesamtwürdigung der Taten vorhergehen (§ 20 a Abs. 1; vgl. u.a. RGSt 68, 149, 156). - RG, 06.12.1886 - 2875/86
Erwächst dem Angeklagten durch die Aussetzung der Hauptverhandlung ein Anspruch …
Auszug aus BGH, 20.05.1952 - 1 StR 76/52
Auf eine Verletzung dieser Sollvorschrift über die Belehrung kann die Revision nicht gestützt werden (Rspr RGSt 1, 262, 376, 743; RGSt 15, 113). - RG, 13.02.1880 - 90/80
Kann die Stellung der Revisionsanträge und die Angabe ihrer Begründung durch …
Auszug aus BGH, 20.05.1952 - 1 StR 76/52
Auf eine Verletzung dieser Sollvorschrift über die Belehrung kann die Revision nicht gestützt werden (Rspr RGSt 1, 262, 376, 743; RGSt 15, 113).
- BGH, 18.05.1971 - 3 StR 10/71
Rechte des Angeklagten bei Nichteinhaltung der Ladungsfrist - Vorlegung zur …
Dies gelte selbst dann, wenn die in § 228 Abs. 3 StPO vorgesehen Belehrung unterblieben sei (BGH 1 StR 76/52 vom 20. Mai 1952, mitgeteilt bei Dallinger MDR 1952, 532; 1 StR 438/53 vom 6. November 1953; 5 StR 19/61 vom 9. Juni 1961 5 StR 19/61 vom 9. Juni 1961; a.A. OLG Hamburg, JR 1967, 193). - BGH, 29.11.1955 - 1 StR 425/55
Rechtsmittel
Denn einerseits ist § 228 Abs. 3 StPO nur eine Sollvorschrift, auf deren Verletzung nach der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs die Revision nicht gestützt werden kann (u.a. RG RsprSt 1, 262, 376, 743; RGSt 15, 113; BGH 1 StR 76/52 vom 20. Mai 1952, angeführt in MDR 1952, 532 zu § 217 StPO). - BGH, 20.07.1976 - 1 StR 327/76
Vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts - Zuständigkeit einer Strafkammer als …
Das gilt auch dann, wenn die in § 228 Abs. 3 StPO vorgesehene Belehrung unterblieben ist (BGH, Urteil vom 20. Mai 1952 - 1 StR 76/52; BGHSt 24, 143). - BGH, 06.11.1953 - 1 StR 438/53
Rechtsmittel
Auf eine Nichteinhaltung der Ladungsfrist könnte die Revision nicht gestutzt werden, wenn es der Angeklagte, wie hier in der Hauptverhandlung unterlassen hat, diesen Mangel geltend zu machen und die Aussetzung der Hauptverhandlung zu verlangen (BGH 1 StR 76/52 vom 20. Mai 1952 = MDR 1952, 532; RG Rspr St 1, 262, 299, 376, 743, RGLZ 1918. Sp 285 Nr. 31; 1922 Sp 416 Nr. 8).
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