Rechtsprechung
| BGH, 06.07.1971 - 1 StR 76/71 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
"Erforderlichkeit" eines Notwehrmittels zur Abwehr eines Angriffs bei körperlicher Unterlegenheit des Angreifers
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (1)
- BGH, 16.10.1962 - 5 StR 304/62
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 06.07.1971 - 1 StR 76/71
Das gilt auch bei körperlicher Unterlegenheit des Angreifers (BGH, Urteil vom 15. Oktober 1962 - 5 StR 304/62), wie hier des 71-jährigen H. Ob das Schwurgericht diese Rechtsgrundsätze bei der Würdigung des Sachverhalts hinreichend beachtet hat, ist dem Urteil nicht deutlich zu entnehmen; der Stoß mit beiden Fäusten, durch den sich der Angeklagte genügenden Abstand von H. verschaffte, konnte noch im Rahmen erforderlicher Verteidigung liegen.
- BGH, 25.01.1972 - 1 StR 628/71
Beurteilung der Notwendigkeit eines Verteidigungsmittels nach "Kampflage" - …
Stärke und Hartnäckigkeit des Angriffs, die zur Verfügung stehenden Abwehrmittel und das Maß der Verteidigung, das aufgewendet werden muß, um den Angriff schnell und wirksam zu beenden, bestimmen die Art der Abwehr (BGH, Urteil vom 6. Juli 1971 - 1 StR 76/71).Das gilt auch bei körperlicher Unterlegenheit des Angreifers (BGH, Urteil vom 15. Oktober 1962 - 5 StR 304/62; vom 6. Juli 1971 - 1 StR 76/71).
Ein Irrtum darüber, daß auch ein weniger gefährliches Mittel ausgereicht hätte, ist ein Irrtum über einen Tatumstand im Sinne des § 59 StGB und nicht, wie das Schwurgericht annimmt, ein Verbotsirrtum (…BGH GA 1969, 23, 24; Urteil vom 6. Juli 1971 - 1 StR 76/71).
- BGH, 06.12.1977 - 5 StR 723/77
Rechtfertigung aufgrund Notwehr - Vorliegen eines Verteidigungswillens bei …
Stärke und Hartnäckigkeit des Angriffs, die zur Verfügung stehenden Abwehrmittel und das Maß der Verteidigung, das aufgewandt werden muß, bestimmen die Art der Abwehr (BGH Urteil vom 6. Juli 1971 - 1 StR 76/71 -). - BGH, 27.05.1975 - 1 StR 219/75
Strafbarkeit wegen gefährlicher Körperverletzung und wegen versuchten Totschlags …
Stärke und Hartnäckigkeit des Angriffs, die zur Verfügung stehenden Abwehrmittel und das Maß der Verteidigung, das aufgewendet werden muß, um den Angriff schnell und wirksam zu beenden, bestimmen die Art der Abwehr (BGH, Urteil vom 6. Juli 1971 - 1 StR 76/71).
- BGH, 18.07.1978 - 1 StR 231/78
Vornahme rechtlicher Wertungen als Aufgabe des Tatrichters - Aufklärung durch …
Stärke und Hartnäckigkeit des Angriffs, die zur Verfügung stehenden Abwehrmittel und das Maß der Verteidigung, das aufgewendet werden muß, um den Angriff schnell und wirksam zu beenden, bestimmen die Art der Abwehr (BGH, Urteil vom 6. Juli 1971 - 1 StR 76/71). - BGH, 03.12.1974 - 1 StR 366/74
Abgabe eines Warnschusses in einer Notwehrlage - Vorliegen einer Notwehrlage - …
Die Art der Abwehr bestimmt sich nach Stärke und Hartnäckigkeit des Angriffs, nach den zur Verfügung stehenden Abwehrmitteln und nach dem Maß der wirksamen Verteidigung, das der Angegriffene aufwenden muß, um den Angriff schnell und endgültig von sich abzuwehren (BGH, Urteil vom 6. Juli 1971 - 1 StR 76/71). - BGH, 29.02.1972 - 1 StR 523/71
Strengerer Maßstab an die Erforderlichkeit eines Verteidigungsmittels bei …
Dann liegt aber ein weiterer sachlich-rechtlicher Mangel des Urteils darin, daß der Tatrichter die Frage nicht erörtert hat, ob der Angeklagte etwa irrtümlich die Erforderlichkeit der Verteidigung angenommen hat; darin läge ein Irrtum über einen Tatumstand im Sinne des § 59 StGB und nicht ein Verbotsirrtum (…BGH GA 1969, 23, 24; BGH, Urteile vom 6. Juli 1971 - 1 StR 76/71 - und vom 25. Januar 1972 - 1 StR 628/71).
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