Rechtsprechung
| BGH, 12.02.1980 - 1 StR 769/79 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Brechung oder Verhinderung erwarteten Widerstands eines Mädchens gegen sexuelle Handlungen mittels Chloroform - Annahme der Erreichung des Stadiums eines Versuchs auf Grund von Erwägungen durch ein Tatgericht
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BGH, 16.09.1975 - 1 StR 264/75
Tankstelle - Abgrenzung Vorbereitung/Versuch
Auszug aus BGH, 12.02.1980 - 1 StR 769/79
Im Falle II 3 der Urteilsgründe hat das Tatgericht die Erreichung des Stadiums des Versuchs auf Grund von Erwägungen angenommen (vgl. UA S. 26), deren Übereinstimmung mit dem Gesetz (§ 22 StGB) und der Rechtsprechung (vgl. BGHSt 26, 201; BGH NJV 1979, 378; BGH bei Holtz NDR 1978, 985) fraglich ist. - BGH, 05.04.1951 - 4 StR 129/51
Betäubungsmittel
Auszug aus BGH, 12.02.1980 - 1 StR 769/79
Im Falle II 2 der Urteilsgründe hat der Angeklagte eine versuchte sexuelle Nötigung nur begangen, wenn er für sicher hielt oder wenigstens damit rechnete, daß die betäubende Wirkung der Chloroformdämpfe ein Ausmaß erreicht, das zur Brechung oder Verhinderung erwarteten Widerstands des Mädchens gegen seine sexuellen Handlungen führt (vgl. BGHSt 1, 145, 147; 14, 81, 82). - BGH, 15.01.1960 - 4 StR 528/59
Gewalt im Sinne von § 176 Abs. 1 Nr. 1 Strafgesetzbuch (StGB) durch Einflößen von …
Auszug aus BGH, 12.02.1980 - 1 StR 769/79
Im Falle II 2 der Urteilsgründe hat der Angeklagte eine versuchte sexuelle Nötigung nur begangen, wenn er für sicher hielt oder wenigstens damit rechnete, daß die betäubende Wirkung der Chloroformdämpfe ein Ausmaß erreicht, das zur Brechung oder Verhinderung erwarteten Widerstands des Mädchens gegen seine sexuellen Handlungen führt (vgl. BGHSt 1, 145, 147; 14, 81, 82).
- BGH, 24.06.1992 - 2 StR 195/92
Bewertung des Beibringens eines Schlafmittels als hinterlistiger Überfall im …
Der Angeklagte hat die Geschädigte damit gewaltsam (vgl. BGHSt 1, 145; NJW 1953, 351; BGH, Urt. v. 12. Februar 1980 - 1 StR 769/79) an der Gesundheit beschädigt. - BGH, 03.11.1992 - 1 StR 543/92
Schwerer Raub in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung - Anforderungen an …
In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist nämlich ebenso anerkannt, daß Gewalt auch der Täter anwendet, der den erwarteten Widerstand des Opfers durch mittelbare Einwirkung auf dessen Körper ausschaltet, insbesondere also durch Beibringung eines Beruhigungs-, Schlaf- oder Betäubungsmittels (BGHSt 1, 145, 147; Urt. v. 12. Februar 1980 - 1 StR 769/79; BGH NStZ 1992, 490).
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