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Rechtsprechung
   BGH, 15.02.1996 - 1 StR 770/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,3984
BGH, 15.02.1996 - 1 StR 770/95 (https://dejure.org/1996,3984)
BGH, Entscheidung vom 15.02.1996 - 1 StR 770/95 (https://dejure.org/1996,3984)
BGH, Entscheidung vom 15. Februar 1996 - 1 StR 770/95 (https://dejure.org/1996,3984)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzung der Verurteilung aufgrund von Umständen die in der Anklage nicht enthalten sind

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 265

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1997, 72
  • StV 1996, 297
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 22.01.1991 - 5 StR 498/90

    LSD - Gewalt - Gewaltanwendung

    Auszug aus BGH, 15.02.1996 - 1 StR 770/95
    Dafür reicht es aus, daß der Angeklagte aus dem Gang der Hauptverhandlung die veränderten tatsächlichen Umstände entnehmen kann" (BGHR StPO § 265 Abs. 4 Hinweispflicht 12;… BGHR StPO § 265 Abs. 1 Hinweispflicht 11 besagt nur, daß es nicht genügt, wenn Beweispersonen auf eine veränderte Sachlage hinweisen).
  • BGH, 19.10.1993 - 1 StR 662/93

    Bindungswirkung von Absprachen außerhalb der Hauptverhandlung - …

    Auszug aus BGH, 15.02.1996 - 1 StR 770/95
    zur Überlegung, wie zweckmäßig es ist, mit Prozeßbeteiligten außerhalb der Sitzung über verfahrensbedeutsame Umstände zu sprechen (vgl. BGH NStZ 1994, 196), und.
  • BGH, 01.06.1994 - 2 StR 105/94

    Tatzeit - Zeugenvernehmung - Anklageänderung - Hinweispflicht

    Auszug aus BGH, 15.02.1996 - 1 StR 770/95
    Dafür reicht es aus, daß der Angeklagte aus dem Gang der Hauptverhandlung die veränderten tatsächlichen Umstände entnehmen kann" (…BGHR StPO § 265 Abs. 4 Hinweispflicht 12; BGHR StPO § 265 Abs. 1 Hinweispflicht 11 besagt nur, daß es nicht genügt, wenn Beweispersonen auf eine veränderte Sachlage hinweisen).
  • BGH, 20.06.1996 - 4 StR 680/95

    Anforderungen an die richterliche Hinweispflicht - Erfordernis eines Hinweises …

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs darf der Tatrichter den Angeklagten nicht im unklaren darüber lassen, daß er die Verurteilung auf tatsächliche Umstände stützen will, die so in der zugelassenen Anklage nicht enthalten sind (vgl. nur BGHSt 28, 196, 197;… BGHR StPO § 265 Abs. 1 Hinweispflicht 8, Abs. 4 Hinweispflicht 3, 4, 12; BGH StV 1995, 116; BGH, Beschluß vom 15. Februar 1996 - 1 StR 770/95).

    Dazu hätte es sich empfohlen, die veränderte Sachlage schriftlich zu fixieren und bekanntzugeben (vgl. BGH, Beschluß vom 15. Februar 1996 - 1 StR 770/95); auf einen ausdrücklichen Hinweis des Gerichts konnte nur dann verzichtet werden, wenn die Angeklagte aus dem Gang der Hauptverhandlung die veränderten tatsächlichen Umstände unzweifelhaft und eindeutig hätte entnehmen können.

  • BGH, 23.11.2000 - 1 StR 429/00

    Grundsatz der Öffentlichkeit der Hauptverhandlung; Erhöhte Beweiskraft des …

    Zudem reicht es selbst bei wesentlichen Abweichungen von der Anklageschrift aus, wenn der Angeklagte aus dem Gang der Hauptverhandlung die veränderten tatsächlichen Umstände entnehmen kann (BGH StV 1996, 297).
  • BGH, 10.01.2001 - 5 StR 422/00

    Richterliche Hinweispflicht; Tatidentität; Tat im prozessualen Sinne

    Dafür reicht es aber aus, daß der Angeklagte dem Gang der Hauptverhandlung die veränderten tatsächlichen Umstände entnehmen kann (BGH StV 1996, 297 f. m.w.N.;… Keinknecht/Meyer-Goßner, StPO 44. Aufl. § 265 Rdn. 23).
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