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Rechtsprechung
   BGH, 24.01.1997 - 1 StR 771/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,5519
BGH, 24.01.1997 - 1 StR 771/96 (https://dejure.org/1997,5519)
BGH, Entscheidung vom 24.01.1997 - 1 StR 771/96 (https://dejure.org/1997,5519)
BGH, Entscheidung vom 24. Januar 1997 - 1 StR 771/96 (https://dejure.org/1997,5519)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Urteilsberichtigung - Auswirkungen des Verschlechterungsverbots auf die Änderung des Schuldspruchs - Möglichkeit der Strafmilderung bei besonders schwerem Fall der sexuellen Nötigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 176, § 21 ; StPO § 268

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1997, 521
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 03.02.1959 - 1 StR 644/58

    Beginn der Frist zur Begründung der Revision bei Zustellung eines das Urteil …

    Auszug aus BGH, 24.01.1997 - 1 StR 771/96
    Das Versehen muß sich aus Tatsachen ergeben, die für alle Verfahrensbeteiligten offenkundig sind und auch den entfernten Verdacht einer unzulässigen nachträglichen Änderung ausschließen (BGHSt 12, 374).
  • LG Schwerin, 18.03.2021 - 33 KLs 15/20
    Auch die Besonderheiten in der Persönlichkeit des Täters sind in diese Gesamtwürdigung einzubeziehen (…Fischer, a.a.O., § 46 Rdn. 89; BGH, Urteil v. 24.01.1997, 1 StR 771/96, juris).
  • BGH, 17.03.2000 - 2 StR 430/99

    Zulässige Berichtigung der Urteilsformel bei Zählfehler

    Vielmehr handelt es sich um ein offensichtliches Verkündungsversehen in dem Sinne, daß dem Landgericht ein Fehler allein bei der Zählung der tatsächlich abgeurteilten Fälle unterlaufen ist; ein solcher Zählfehler darf berichtigt werden, wenn er für alle Verfahrensbeteiligten offensichtlich ist und seine Behebung darum auch nicht den entfernten Verdacht einer inhaltlichen Änderung des Urteils begründen kann (…speziell zu Zählfehlern: BGHR StPO § 260 Abs. 1 Urteilstenor 4; BGH, Beschl. v. 24. Januar 1997 - 1 StR 771/96;… Engelhardt in KK 4. Aufl. § 260 Rdn. 13;… Seibert NJW 1964, 239, allgemein zu den Voraussetzungen einer Berichtigung: BGHR StPO § 267 Berichtigung 2 S. 2 f m.w.N.).
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