Rechtsprechung
| BGH, 12.07.1977 - 1 StR 784/76 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Strafbarkeit wegen versuchter Körperschaftssteuerhinterziehung in Tateinheit mit versuchter Gewerbesteuerhinterziehung - Voraussetzungen der Strafausetzung zur Bewährung - Verhängung einer Geldbuße wegen Ordnungswidrigkeiten nach dem Außenwirtschaftsgesetz - ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1977, 1890 (Ls.)
- MDR 1977, 858
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- BGH, 19.01.1965 - 1 StR 541/64
Versuch eines Ausfuhrvergehens - Verladen der Waren - Transportmittel für …
Auszug aus BGH, 12.07.1977 - 1 StR 784/76
Der Senat hat bereits in seinem Urteil vom 19. Januar 1965 (NJW 1965, 769 - insoweit in BGHSt 20, 150 nicht abgedruckt) für die Strafvorschriften des § 34 AWG a.F., § 5 Abs. 1, § 70 Abs. 1 Nr. 1 AWVO a.F. ausgeführt, diese Vorschriften entsprächen dem Erfordernis, daß der Gesetzgeber mit hinreichender Deutlichkeit selbst umreißen müsse, was strafbar sein solle, und nur die Umschreibung von Einzelheiten des Tatbestandes dem Verordnungsgeber überlassen dürfe (vgl. BVerfGE 14, 174, 185; 14, 254, 258).Das Landgericht hat auf den hier gegebenen Sachverhalt ohne Rechtsirrtum die Grundsätze angewendet, die der Senat im Urteil vom 19. Januar 1965 (BGHSt 20, 150) für den Versuch der ungenehmigten Ausfuhr angestellt hat.
- BGH, 16.09.1975 - 1 StR 264/75
Tankstelle - Abgrenzung Vorbereitung/Versuch
Auszug aus BGH, 12.07.1977 - 1 StR 784/76
Damit hat der Angeklagte objektiv zur tatbestandsmäßigen Angriffshandlung auf das geschützte Rechtsgut angesetzt und hat auch subjektiv die Schwelle zum "jetzt geht es los" (BGHSt 26, 201, 203) überschritten. - BVerfG, 03.07.1962 - 2 BvR 15/62
Gesetzesgebundenheit im Strafrecht
Auszug aus BGH, 12.07.1977 - 1 StR 784/76
Der Senat hat bereits in seinem Urteil vom 19. Januar 1965 (NJW 1965, 769 - insoweit in BGHSt 20, 150 nicht abgedruckt) für die Strafvorschriften des § 34 AWG a.F., § 5 Abs. 1, § 70 Abs. 1 Nr. 1 AWVO a.F. ausgeführt, diese Vorschriften entsprächen dem Erfordernis, daß der Gesetzgeber mit hinreichender Deutlichkeit selbst umreißen müsse, was strafbar sein solle, und nur die Umschreibung von Einzelheiten des Tatbestandes dem Verordnungsgeber überlassen dürfe (vgl. BVerfGE 14, 174, 185; 14, 254, 258). - BGH, 10.07.1975 - GSSt 1/75
Auszug aus BGH, 12.07.1977 - 1 StR 784/76
Ist das der Fall, dann stellt sich die Frage, ob nach den Grundsätzen der Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen vom 10. Juli 1975 (BGHSt 26, 167) die Kontinuität des Unrechtstyps zu bejahen ist, die Straftatbestände des alten und des neuen Rechts also zueinander derart in Beziehung gesetzt werden können, daß kein tiefgreifender Wesensunterschied zwischen der alten und der neuen Vorschrift festgestellt werden kann (…BGH a.a.O. S. 173) mit der Folge, daß der Täter, der den neuen Straftatbestand erfüllt, wegen der Straftat verurteilt werden kann. - BGH, 03.03.1971 - 2 StR 531/70
Zulässigkeit der Ablehnung eines Beweisantrags - Unterscheidung zwischen einem …
Auszug aus BGH, 12.07.1977 - 1 StR 784/76
Daraus ergibt sich aber, daß das Landgericht ohne Rechtsirrtum den Antrag als Beweisermittlungsantrag und nicht als zulässigen Beweisantrag behandelt hat (BGH, Urteil vom 3. März 1971 - 2 StR 531/70); gegen seine Auffassung, es ergebe sich kein Anhalt dafür, daß noch weitere Zeugen hätten sachdienliche Angaben machen können, vermag die Revision zudem nichts Konkretes vorzutragen.
- BGH, 04.06.1985 - 2 StR 127/85
Grenze der Strafzumessung in neuer Tatsachenverhandlung nach beiderseits …
Diesen Antrag durfte die Strafkammer ohne Bindung an die in § 244 Abs. 3 StPO aufgeführten Ablehnungsgründe zurückweisen (vgl. BGHSt 6, 128; BGH, Urteil vom 12. Juli 1977 - 1 StR 784/76;… Herdegen in KK StPO, § 244 Rdn. 57 f;… Alsberg/Nüse/Meyer, Beweisantrag, 5. Aufl. S. 82 ff).
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