Rechtsprechung
| BGH, 19.05.1953 - 1 StR 786/52 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- RG, 17.04.1928 - I 70/28
1. Zum Begriff des fahrlässigen Falscheides. 2. Besteht für eine Partei, der …
Auszug aus BGH, 19.05.1953 - 1 StR 786/52
Eine derartige Erkundigungspflicht hat das Reichsgericht zwar für den Fall anerkannt, dass einer Partei nach den früheren Vorschriften der Zivilprozessordnung ein zugeschobener oder richterlicher Eid auferlegt wurde (RGSt 62 S 126 ff).Von ihm kann nur verlangt werden, dass er bei der Vernehmung ein nach seiner Vorstellung sicheres Erinnerungsbild richtig und ein unsicheres Erinnerungsbild unter Kennzeichnung der bestehenden Zweifel wiedergibt (RGSt 62, 126, 129).
- RG, 29.09.1925 - I 436/25
Unter welchen Voraussetzungen kann ein Meineid in einer Zeugenaussage gefunden …
Auszug aus BGH, 19.05.1953 - 1 StR 786/52
Sie ist jedoch auslegbar (RGSt 59, 343).
- BGH, 22.04.1966 - 4 StR 66/66
Fahrlässiger Falscheid durch Annahme einer Bevollmächtigung zum Abschluss eines …
Den Angeklagten kann also der Vorwurf der Fahrlässigkeit nur dann treffen, wenn er während seiner Vernehmung bei ihm zumutbarem Nachdenken oder Überlegen die Unrichtigkeit des Beschworenen erkennen konnte (BGH Urt. v. 19. Mai 1953 - 1 StR 786/52 - bei Dallinger MDR 1953, 597).Nur wer als Zeuge solche ihm zur Verfügung stehenden Mittel zu gebrauchen unterläßt und sich bei Anwendung der ihm nach den Umständen gebotenen Sorgfalt hätte zum Bewußtsein bringen können, daß bei ihrer Nichtbenutzung möglicherweise die Bekundung falsch sein werde, handelt in Fällen dieser Art fahrlässig (vgl. RGSt 63, 370, 372; BGH Urt. v. 19. Mai 1953 - 1 StR 786/52 - und v. 3. Juni 1953 - 5 StR 77/53 - bei Dallinger MDR 1953, 597).
- BGH, 15.10.1957 - 1 StR 366/57
Rechtsmittel
Der Vorhalt, die Buchhalterin des Hotels habe in ihrer Zeugenaussage den Kaufpreis von 1, 80 DM je Flasche angegeben, brauchte dies nicht unbedingt zu bewirken (RGSt 22, 297, 299 f; 26, 133, 136; 63, 370, 373; BGH 1 StR 786/52 vom 19. Mai 1953 bei Dallinger MDR 1953, 596 f zu § 163 StGB), selbst dann nicht, wenn er den Hinweis enthielt, sie habe diese Angabe "unter Bezugnahme" auf die Rechnungen gemacht; denn diese hatte der Angeklagte selbst eingesehen und gerade darauf beruhte seine andere (allerdings irrige) Bekundung. - BGH, 05.08.1954 - 1 StR 104/54
Rechtsmittel
Eine Fahrlässigkeit des Zeugen kann nicht darin gefunden werden, dass er es unterlassen hat, sich vor seiner Vernehmung durch Erkundigung, Durchsicht von Unterlagen und dergleichen vorzubereiten (BGH Urt 1 StR 786/52 vom 19. Mai 1953).
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