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| BGH, 04.03.1952 - 1 StR 787/51 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- RG, 07.01.1937 - 2 D 763/36
1. Der Geschlechtsverkehr eines deutschblütigen Staatsangehörigen mit einem …
Auszug aus BGH, 04.03.1952 - 1 StR 787/51
Ein Kraftfahrer braucht nicht jedes nur mögliche verkehrswidrige Verhalten anderer Strassenbenutzer vorauszusehen; liegt ein solches aber zutage und erkennt er es oder hätte er es bei pflichtgemässer Sorgfalt erkennen müssen, so muss er es berücksichtigen, RGSt 71, 28.
- BGH, 09.05.1958 - VI ZR 124/57
Rechtsmittel
Die Anwendung des sogenannten Vertrauensgrundsatzes scheidet aber von vornherein aus, wenn die verkehrswidrige Fahrweise eines anderen Verkehrsteilnehmers und die dadurch bedingte Gefahrenlage rechtzeitig erkennbar ist (vgl. Urteil des III. Zivilsenats vom 28. Januar 1952 - III ZR 176/51 = VRS 4, 168; Urteil des 1. Strafsenats vom 4. März 1952 - 1 StR 787/51 - VRS 4, 370; Martin, Der Vertrauensgrundsatz im Straßenverkehrsrecht, DAR 1953, 164 [165]). - BGH, 07.07.1959 - VI ZR 114/58
Rechtsmittel
Der Revision ist zuzugeben, daß beim Vorliegen derartiger Voraussetzungen ein Überholen trotz Gegenverkehrs nicht unzulässig ist (BGH Urteil vom 21. April 1953 - 2 StR 45/53 - VRS 5, 387; vgl. auch BGH Urteil vom 4. März 1952 - 1 StR 787/51 - VRS 4, 370, 372).
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