Rechtsprechung
| BGH, 18.01.1977 - 1 StR 787/76 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Förderung der Prostitution - Das Nicht Nachgehen der Prostitution durch das Opfer als Voraussetzung für den Tatbestand des Menschenhandels - Nötigung zur Wiederaufnahme der Prostitution
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- BGH, 21.11.1961 - 1 StR 442/61
Entführung und spätere Tötung eines Kindes - Herausgabe des Kindes gegen ein …
Auszug aus BGH, 18.01.1977 - 1 StR 787/76
Die Drohung, dem Vater des Mädchens zu schaden, genügte, da sie auch der Bedrohten als empfindliches Übel erschien (BGHSt 16, 316, 318).
- BGH, 28.07.1999 - 3 StR 206/99
Menschenhandel; Einwirkung zur Fortsetzung der Prostitutionsausübung; …
Die Vollendung des Tatbestandes setzt voraus, daß die Person tatsächlich die Prostitution aufnimmt oder fortsetzt (vgl. BGH, Urt. vom 18. Januar 1977 - 1 StR 787/76 - zu der Vorläufervorschrift des § 180 a Abs. 4 1. Alternative StGB a.F.).Der Gesetzgeber erachtet die bloße Einwirkung als derart sozialgefährlich, daß er sie dem erfolgreichen Zuführen (jetzt: dem Dazubringen) zur Prostitution gleichstellt (vgl. BGH, Urt. vom 18. Januar 1977 - 1 StR 787/76; BGH NJW 1985, 924;… BGHR StGB § 180 a IV Einwirken 1 - jeweils zu der Vorläufervorschrift des § 180 a Abs. 4 2. Alternative StGB a.F.).
- BGH, 08.01.1985 - 1 StR 686/84
Begriff des "Bestimmens"; Begriff des "Einwirkens"
Der Gesetzgeber hat die bloße Einwirkung auf die zu schützende Person als derart sozialgefährlich erachtet, daß er sie dem erfolgreichen Zuführen zur Prostitutionsausübung - so die erste Tatbestandsalternative - gleichgestellt hat (BGH, Urt. v. 18.1.1977 - 1 StR 787/76). - BGH, 06.11.1985 - 2 StR 523/85
Bestimmung zur Fortsetzung der Prostitution
Das ergibt sich bereits aus dem Wortlaut des Gesetzes ("dazu bringt"), war bei den Beratungen des zugrundeliegenden Gesetzentwurfs unumstritten (Horstkotte und Sturm, 57. Sitzung des Sonderausschusses für die Strafrechtsreform, Bundestag, 6. Wahlperiode, Prot. S. 1739 f), ist im Schrifttum einhellige Meinung (…Dreher/Tröndle, StGB 42. Aufl. § 181 Rdn. 2, § 180 a Rdn. 13;… Lenckner in Schönke/ Schröder, StGB 21. Aufl. § 181 Rdn. 4;… Horn in SK StGB 3. Aufl. § 181 Rdn. 2, § 180 a Rdn. 36;… Laufhütte in LK StGB 10. Aufl. § 181 Rdn. 2, § 180 a Rdn. 21) und entspricht im übrigen auch der Auffassung des Bundesgerichtshofs, der sich schon wiederholt in diesem Sinne geäußert hat (BGH, Urteile vom 18. Januar 1977 - 1 StR 787/76 - und 3. Juni 1980 - 1 StR 192/80 - sowie Beschluß vom 22. Juli 1981 - 3 StR 259/81).Der Täter kann den Tatbestand des § 181 StGB nicht dadurch erfüllen, daß er eine Person, die der Prostitution freiwillig nachgeht, durch Gewalt, Drohung oder List dazu veranlaßt, dies in einer bestimmten Art und Weise zu tun, etwa für einen anderen "Auftraggeber" als bisher tätig zu sein (BGH, Beschluß vom 22. Juli 1981 - 3 StR 259/81;… Horn a.a.O. § 180 a Rdn. 36), den Ort der Prostitutionsausübung zu wechseln (BGH, Urteil vom 18. Januar 1977 - 1 StR 787/76; BTDrucks. VI/1552 S. 28;… Horstkotte und Horn, jeweils a.a.O.) oder mehr als vorher zu "arbeiten" (…Lenckner a.a.O. § 181 Rdn. 4;… Blei, Strafrecht Besonderer Teil 12. Aufl. S. 157).
- BGH, 22.07.1981 - 3 StR 259/81
Rechtsfehlerhafte Annahme eines verwirklichten Menschenhandels trotz einer …
Wie die Revision mit Recht geltend macht, erfordert der Tatbestand des Menschenhandels in der Form des § 181 Nr. 1 StGB, daß das Opfer zur Zeit der Tat nicht der Prostitution nachgeht (BGH, Urteil vom 18. Januar 1977 - 1 StR 787/76 -).
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