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Rechtsprechung
   BGH, 10.07.1951 - 1 StR 8/51   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1951,403
BGH, 10.07.1951 - 1 StR 8/51 (https://dejure.org/1951,403)
BGH, Entscheidung vom 10.07.1951 - 1 StR 8/51 (https://dejure.org/1951,403)
BGH, Entscheidung vom 10. Juli 1951 - 1 StR 8/51 (https://dejure.org/1951,403)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Revision i.F.e. Meineids wegen Zusammenfassung sämtlichen Straftaten eines Angeklagten durch eine Zahlungseinstellung zu einem Verbrechen

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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 08.05.1951 - 1 StR 171/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 10.07.1951 - 1 StR 8/51
    Der Senat ist ihr nicht gefolgt, wie er in seinem zur Veröffentlichung bestimmten Urteil vom 8. Mai 1951 - 1 StR 171/51 - näher begründet hat.
  • RG, 20.02.1930 - III 1293/29

    1. Kann ein bei Leistung des Offenbarungseides im Konkursverfahren begangener …

    Auszug aus BGH, 10.07.1951 - 1 StR 8/51
    Die unter 1 und 2 behandelten Straftaten des Angeklagten stehen, wie das Landgericht richtig begründet hat, im Verhältnis der Tateinheit (vgl RGSt 64, 42).
  • RG, 07.01.1926 - II 623/25

    1. Erstreckt sich bei Leistung des Offenbarungseides die Pflicht zur …

    Auszug aus BGH, 10.07.1951 - 1 StR 8/51
    Dass die Forderung von den Schuldnern zur Zeit des Offenbarungseids noch bestritten war, änderte nichts an der Pflicht des Angeklagten, sie im Vermögensverzeichnis anzugeben (RGSt 60, 37).
  • RG, 25.10.1934 - 2 D 131/34

    Ist im Falle des Nachlaßkonkurses ein Erbe, der selbst in unzulässiger Weise …

    Auszug aus BGH, 10.07.1951 - 1 StR 8/51
    Deshalb kann, wer den Tatbestand des § 241 erfüllt, wegen derselben Handlung regelmäßig nicht zugleich auch aus § 239 Abs. 1 Nr. 1 bestraft werden (RGSt 66, 88, 91; 68, 368).
  • RG, 18.01.1932 - II 1359/31

    1. Kann ein Verbrauchen von Vermögensstücken den Begriff des "Beiseiteschaffens" …

    Auszug aus BGH, 10.07.1951 - 1 StR 8/51
    Deshalb kann, wer den Tatbestand des § 241 erfüllt, wegen derselben Handlung regelmäßig nicht zugleich auch aus § 239 Abs. 1 Nr. 1 bestraft werden (RGSt 66, 88, 91; 68, 368).
  • RG, 17.03.1882 - 387/82

    1. Ist ideale Konkurrenz zwischen §§. 209 Ziff. 1 und 211 K.O. möglich und unter …

    Auszug aus BGH, 10.07.1951 - 1 StR 8/51
    Tut ein Schuldner dies in der Absicht, die anderen Gläubiger zu benachteiligen, so erfüllt seine Begünstigungshandlung wegen des Übermasses zugleich den Tatbestand des § 239 Abs. 1 Nr. 1 KO (RGSt 6, 94, 96).
  • BGH, 24.06.1952 - 1 StR 153/52
    Haben die Angeklagten dem K. größere Werte zugewandt als seiner Forderung entsprach, so kann die Gläubigerbegünstigung mit betrügerischem Bankrott nach § 239 Abs. 1 Nr. 1 KO in Tateinheit stehen (RGSt 6, 94; BGH vom 10. Juli 1951 - 1 StR 8/51).
  • BGH, 21.05.1969 - 4 StR 27/69

    Strafrechtliche Beurteilung von Vermögensverschiebungen des Geschäftsführers …

    Eine tateinheitliche Verurteilung wegen betrügerischen Bankrotts wäre nur in Betracht gekommen, wenn der Angeklagte seine Frau im Übermaß begünstigt, d.h. ihr größere Vermögenswerte zugewendet hätte, als ihrer Forderung entsprach (vgl. BGH Urteil vom 10. Juli 1951 - 1 StR 8/51 - BGHSt 8, 55 ff [BGH 12.07.1955 - 5 StR 128/55];… BGH GA 1962, 146).
  • BGH, 08.12.1953 - 1 StR 477/53

    Rechtsmittel

    In solchem Falle ist § 239 Abs. 1 Nr. 1 KO jedenfalls insoweit anwendbar, als der Wert der zugewandten Vermögensstücke über den Wert der Forderung hinausgeht (RGSt 6, 94, 96; Urteil des Senats vom 10. Juli 1951 - 1 StR 8/51).
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