Rechtsprechung
| BGH, 25.02.1997 - 1 StR 804/96 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Annahme eines Vermögensschadens nach Aufdeckung der Täuschung während der Vermögensverfügung im Rahmen des Betrugstatbestandes
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 263
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 1997, 297
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (2)
- BGH, 30.08.1973 - 4 StR 410/73
Taxigeld-Anspruch - § 255 StGB, vis absoluta, Schadensvertiefung; § 316a StGB
Auszug aus BGH, 25.02.1997 - 1 StR 804/96
In solchen Fällen findet auch der Erpressungstatbestand jedenfalls dann Anwendung, wenn nach fehlgeschlagener Täuschung unmittelbar anschließend das Mittel der Gewalt eingesetzt wird, um das Opfer zu nötigen, die erstrebte Schädigung seines Vermögens hinzunehmen (vgl. auch BGHSt 25, 224, 226; BGH bei Dallinger MDR 1975, 23; BGH NJW 1984, 501 = JR 1984, 388 m. Anm. Kienapfel). - BGH, 10.10.1983 - 4 StR 405/83
Zufahren auf Tankwart - § 263 StGB; § 255 StGB, Sicherungserpressung, …
Auszug aus BGH, 25.02.1997 - 1 StR 804/96
In solchen Fällen findet auch der Erpressungstatbestand jedenfalls dann Anwendung, wenn nach fehlgeschlagener Täuschung unmittelbar anschließend das Mittel der Gewalt eingesetzt wird, um das Opfer zu nötigen, die erstrebte Schädigung seines Vermögens hinzunehmen (vgl. auch BGHSt 25, 224, 226; BGH bei Dallinger MDR 1975, 23; BGH NJW 1984, 501 = JR 1984, 388 m. Anm. Kienapfel).
- BGH, 01.06.2016 - 2 StR 335/15
Anfrageverfahren; räuberische Erpressung (Begriff des Vermögensnachteils: …
Mit demselben rechtlichen Ansatz bewertete der Bundesgerichtshof die Nötigung zur Herausgabe eines rechtswidrig erlangten Besitzes als Vermögensdelikt (BGH…, Urteil vom 16. August 1995 - 2 StR 303/95, BGHR StGB § 253 Abs. 1 Vermögenswert 1; Urteil vom 25. Februar 1997 - 1 StR 804/96, NStZ-RR 1997, 297 f.; Urteil vom 4. September 2001 - 1 StR 167/01, NStZ 2002, 33). - BGH, 07.08.2003 - 3 StR 137/03
Irrtum über das Bestehen eines Anspruchs; Billigung eines Anspruchs durch die …
Rn. 13 Dabei bedarf es hier keines näheren Eingehens auf die Frage, ob auch der unter Strafandrohung stehende Besitz an dem Haschisch (§ 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BtMG) strafrechtlich als Vermögensbestandteil der beiden Angeklagten zu werten war, so daß sie durch dessen unentgeltliche Weggabe einen Vermögensschaden im Sinne des § 263 Abs. 1 StGB erlitten (so auf der Grundlage des faktisch-wirtschaftlichen Vermögensbegriffs - vgl. allgemein RGSt 44, 230; BGHSt 2, 364; 8, 254;… 15, 83 - für den konkreten Fall des Betäubungsmittelbesitzes: BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Sichverschaffen 2; BGHR StGB § 263 Abs. 1 Versuch 1;… BGHR StGB § 253 Abs. 1 Vermögenswert 3). - BGH, 26.05.2011 - 3 StR 318/10
Räuberische Erpressung (Finalität; Kausalität; "Sicherungserpressung"); Nötigung; …
b) Eine räuberische Erpressung käme allerdings in Betracht, wenn die - von vornherein beabsichtigte - Gewalt unmittelbar nach der Täuschung eingesetzt worden wäre, um das Opfer zu nötigen, die Schädigung des Vermögens endgültig hinzunehmen (BGH, Beschluss vom 25. Februar 1997 - 1 StR 804/96, BGHR StGB § 263 Abs. 1 Versuch 1).
- BGH, 15.11.2016 - 3 ARs 16/16
Anfrageverfahren; Herausgabe von Betäubungsmitteln als Vermögensverlust …
Anknüpfend an diese Rechtsprechung hat der Bundesgerichtshof auch den unerlaubten Besitz von Betäubungsmitteln als dem Schutz der Vermögensdelikte unterfallenden wirtschaftlichen Wert beurteilt (…BGH, Beschlüsse vom 26. Juli 1995 - 3 StR 694/93, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Sichverschaffen 2; vom 25. Februar 1997 - 1 StR 804/96, BGHR StGB § 263 Abs. 1 Versuch 1; vom 12. Mai 2002 - 3 StR 4/02, NStZ 2003, 151, 152; vom 20. September 2005 - 3 StR 295/05, NJW 2006, 72, 73;… Urteile vom 4. September 2001 - 1 StR 167/01, BGHR StGB § 253 Abs. 1 Vermögenswert 3;… vom 22. September 2016 - 2 StR 27/16, juris Rn. 36; offen gelassen von BGH, Urteil vom 7. August 2003 - 3 StR 137/03, BGHSt 48, 322, 326). - BGH, 21.02.2017 - 1 ARs 16/16
Anfrageverfahren (Zulässigkeit einer Vorlage zum Großen Senat für Strafsachen nur …
Der Senat hat in zahlreichen Entscheidungen, darunter auch viele unbegründete Beschlüsse nach § 349 Abs. 2 StPO, den Besitz von Betäubungsmitteln den Vermögenswerten zugerechnet, u.a. in dem Beschluss vom 25. Februar 1997 - 1 StR 804/96, als einem Drogendealer durch Täuschung Drogen abgenommen wurden und danach das Opfer mittels Waffeneinsatz davon abgehalten wurde, die Rückgabe zu verlangen und dadurch "die erstrebte Schädigung seines Vermögens hinzunehmen'. - BGH, 27.05.2008 - 4 StR 58/08
Schwere räuberische Erpressung; Betrug (Besitz als Vermögensposition; …
Die nach Beendigung des Betruges erfolgte Bedrohung diente allenfalls der Sicherung des vom Angeklagten B. bereits erlangten Vermögensvorteils (…vgl. BGHR StGB § 253 Abs. 1 Vermögensschaden 2;… Eser in Schönke/Schröder StGB 27. Aufl. § 253 Rdn. 37; zu den Sonderfällen unmittelbar anschließender Gewaltanwendung nach fehlgeschlagener Täuschung bzw. vor Beendigung des Betruges vgl. BGHR StGB § 263 Abs. 1 Versuch 1 m.w.N.; BGH NStZ 2002, 33). - BGH, 29.04.1999 - 4 StR 44/99
Raub; Zueignungsabsicht; Gewalteinsatz beim Raub; Lex mitior; Mittäterschaft; …
Zwar liegt Zueignungsabsicht in diesem Sinne auch dann vor, wenn der Täter einen Beutegegenstand sogleich der Verfügungsgewalt eines Mittäters überläßt und dabei einen wirtschaftlichen Vorteil oder Nutzen erstrebt, wobei der Vorteil jedoch unmittelbar oder mittelbar mit der Nutzung der Sache zusammenhängen muß (vgl. BGHSt - GS - 41, 187, 194, 196; BGHR StGB § 249 Abs. 1 Zueignungsabsicht 8). - BGH, 02.10.1997 - 4 StR 410/97
Uneigennütziger Banküberfall - § 249 StGB aF - § 255 StGB, …
Da die Strafkammer nicht festgestellt hat, daß sich der Angeklagte G. an der Tatausführung beteiligt hat, um einen Beuteanteil oder sonstigen wirtschaftlichen Vorteil (vgl. BGHR StGB § 249 Abs. 1 Zueignungsabsicht 8) zu erhalten, hat seine (tateinheitliche) Verurteilung wegen mittäterschaftlich begangenen schweren Raubes keinen Bestand. - LG Düsseldorf, 17.04.2019 - 4 KLs 6/18 Rn. 50 Beide Taten sind daher nicht als Betrug mit anschließender "Sicherungserpressung", sondern jeweils als schwere räuberische Erpressung zu würdigen (vgl. BGH NStZ 2002, 33; BGH, Beschluss vom 25.02.1997, Az.: 1 StR 804/96 [zit. nach juris] und BGH NStZ 2012, 95, 96).
- LG Köln, 09.07.2019 - 103 KLs 7/19 Eine Strafbarkeit nach § 263 StGB käme hingegen nur in Betracht, wenn erst nach einem abgeschlossenen Betrug der Entschluss gefasst worden wäre, den Geschädigten zu nötigen, das durch Täuschung erlangte Geld nicht zurück zu fordern (vgl. BGH, Beschluss vom 26.05.2011, 3 StR 318/10, Beschluss vom 25.02.1997, 1 StR 804/96; Beschluss vom 10.10.1983, 4 StR 405/83; Urteil vom 30.08.1973, 4 StR 410/73).
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