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Rechtsprechung
   BGH, 08.01.1985 - 1 StR 817/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,12195
BGH, 08.01.1985 - 1 StR 817/84 (https://dejure.org/1985,12195)
BGH, Entscheidung vom 08.01.1985 - 1 StR 817/84 (https://dejure.org/1985,12195)
BGH, Entscheidung vom 08. Januar 1985 - 1 StR 817/84 (https://dejure.org/1985,12195)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Unterlassene Feststellung des Vorsatzes bei der Begehung eines Vollrauschdeliktes

Papierfundstellen

  • NStZ 1985, 496
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • BGH, 03.08.1982 - 5 StR 498/82

    Verwerfung einer Revision als unzulässig aufgrund Fristablaufs

    Auszug aus BGH, 08.01.1985 - 1 StR 817/84
    Die Zustellung vom 15. Mai 1984 war unwirksam, weil das Empfangsbekenntnis nicht von Rechtsanwalt B., sondern von dessen Sozius Rechtsanwalt G. unterzeichnet worden ist; dieser konnte jedoch den vom Gericht bestellten Pflichtverteidiger nicht wirksam vertreten (BGH, Beschl. v. 30. Juni 1981 - 5 StR 363/81; Beschl., v. 3. August 1982 - 5 StR 498/82).
  • BGH, 30.06.1981 - 5 StR 363/81

    Pflicht zur Unterzeichnung eines Empfangsbekenntnisses durch einen …

    Auszug aus BGH, 08.01.1985 - 1 StR 817/84
    Die Zustellung vom 15. Mai 1984 war unwirksam, weil das Empfangsbekenntnis nicht von Rechtsanwalt B., sondern von dessen Sozius Rechtsanwalt G. unterzeichnet worden ist; dieser konnte jedoch den vom Gericht bestellten Pflichtverteidiger nicht wirksam vertreten (BGH, Beschl. v. 30. Juni 1981 - 5 StR 363/81; Beschl., v. 3. August 1982 - 5 StR 498/82).
  • BGH, 14.05.1985 - 4 StR 258/85

    Rechtliche Wirkungen der Vertretung eines vom Gericht bestellten …

    Diese Zustellung ist unwirksam, weil der vom Gericht bestellte Pflichtverteidiger von einem anderen Rechtsanwalt nicht wirksam vertreten werden konnte (BGH, Beschlüsse vom 30. Juni 1981 - 5 StR 363/81 und vom 8. Januar 1985 - 1 StR 817/84).
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