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Rechtsprechung
   BGH, 08.07.1980 - 1 StR 828/79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,7358
BGH, 08.07.1980 - 1 StR 828/79 (https://dejure.org/1980,7358)
BGH, Entscheidung vom 08.07.1980 - 1 StR 828/79 (https://dejure.org/1980,7358)
BGH, Entscheidung vom 08. Juli 1980 - 1 StR 828/79 (https://dejure.org/1980,7358)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Teilbarkeit des Zeugnisverweigerungsrechts bei einheitlichem Tatvorwurf - Fortbestand des Zeugnisverweigerungsrechts bei Abtrennung, Einstellung oder rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens - Voraussetzungen für die Beschuldigteneigenschaft i.S.d. § 52 Abs. 1 ...

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (10)

  • BGH, 03.07.1979 - 1 StR 137/79

    Reihenfolge der Heranziehung von Hilfsschöffen - Der für den Stand der …

    Auszug aus BGH, 08.07.1980 - 1 StR 828/79
    Denn wenn für mehrere im Rahmen eines zusammenhängenden einheitlichen Verfahrens in irgendeinem Stadium dieses Verfahrens "prozessuale Gemeinsamkeit" in dem Sinne besteht, daß sie in bezug auf das gleiche historische Ereignis nach prozeßrechtlicher Betrachtungsweise (BGH NJW 1974, 758 [BGH 12.02.1974 - 1 StR 535/73]) Mitbeschuldigte sind, dann wirkt sich diese Verfahrenslage dahin aus, daß fortan diejenigen, für die sie eingetreten ist, bei Zeugenvernehmungen, die dieses historische Ereignis betreffen, als "Beschuldigte" im Sinne von § 52 Abs. 1 StPO anzusehen sind (BGH MDR 1979, 952, 953).

    Dies gilt auch, wenn die Beziehung, die diese Vorschrift voraussetzt, sich auf einen von ihnen beschränkt, weil das Zeugnisverweigerungsrecht bei einheitlichem strafrechtlichen Vorwurf nicht teilbar ist (BGHSt 7, 194, 196; BGH NJV 1974, 758; BGH bei Holtz, MDR 1978, 280; BGH MDR 1979, 952, 953; BGH NJW 1980, 67; RGSt 27, 270, 272; 32, 72, 73; 33, 350, 351).

    Infolgedessen spielt es für den Fortbestand des Zeugnisverweigerungsrechts in diesem Umfang keine Rolle, daß das Verfahren gegen den Mitbeschuldigten, dessen Angehöriger (Ehegatte, Verlobter) als Zeuge aussagen soll, abgetrennt, eingestellt oder rechtskräftig abgeschlossen worden ist (BGH bei Holtz, MDR 1978, 280; BGH MDR 1979, 952, 953;… Kleinknecht, StPO 34. Aufl., § 52 Rdnr. 7).

  • BGH, 03.02.1955 - 4 StR 582/54

    Umfang der Wirkung des Verwertungsverbots - Gebrauchmachung vom …

    Auszug aus BGH, 08.07.1980 - 1 StR 828/79
    Dies gilt auch, wenn die Beziehung, die diese Vorschrift voraussetzt, sich auf einen von ihnen beschränkt, weil das Zeugnisverweigerungsrecht bei einheitlichem strafrechtlichen Vorwurf nicht teilbar ist (BGHSt 7, 194, 196; BGH NJV 1974, 758; BGH bei Holtz, MDR 1978, 280; BGH MDR 1979, 952, 953; BGH NJW 1980, 67; RGSt 27, 270, 272; 32, 72, 73; 33, 350, 351).

    Der Beschwerdeführer kann die unterbliebene Belehrung der Zeugen Rudolf und Elfriede ... als vom Verfahrensverstoß (Mit-) Betroffener rügen (BGHSt 7, 194, 196; 27, 139, 141).

  • BGH, 08.12.1977 - 2 StR 631/77

    Folgen einer unterbliebenen Belehung auf ein Zeugnisverweigerungsrecht eines …

    Auszug aus BGH, 08.07.1980 - 1 StR 828/79
    Dies gilt auch, wenn die Beziehung, die diese Vorschrift voraussetzt, sich auf einen von ihnen beschränkt, weil das Zeugnisverweigerungsrecht bei einheitlichem strafrechtlichen Vorwurf nicht teilbar ist (BGHSt 7, 194, 196; BGH NJV 1974, 758; BGH bei Holtz, MDR 1978, 280; BGH MDR 1979, 952, 953; BGH NJW 1980, 67; RGSt 27, 270, 272; 32, 72, 73; 33, 350, 351).

    Infolgedessen spielt es für den Fortbestand des Zeugnisverweigerungsrechts in diesem Umfang keine Rolle, daß das Verfahren gegen den Mitbeschuldigten, dessen Angehöriger (Ehegatte, Verlobter) als Zeuge aussagen soll, abgetrennt, eingestellt oder rechtskräftig abgeschlossen worden ist (BGH bei Holtz, MDR 1978, 280; BGH MDR 1979, 952, 953;… Kleinknecht, StPO 34. Aufl., § 52 Rdnr. 7).

  • BGH, 18.10.1956 - 4 StR 278/56

    Strafbarkeit wegen vollendeten Meineids eines irrtümlich als Zeugen vereidigten …

    Auszug aus BGH, 08.07.1980 - 1 StR 828/79
    Die aufgezeigte Verfahrenslage begründete für die Eheleute ..., die in der vorliegenden Strafsache als Zeugen (vgl. BGHSt 10, 8, 11) vernommen worden sind, jeweils wechselseitig in bezug auf ihren Ehepartner und in der Auswirkung auch bezüglich des Angeklagten ... ein Zeugnisverweigerungsrecht gemäß § 52 Abs. 3 StPO.
  • BGH, 20.06.1979 - 2 StR 63/79

    Verurteilung wegen Mordes - Fehlende Belehrung über ein Zeugnisverweigerungsrecht …

    Auszug aus BGH, 08.07.1980 - 1 StR 828/79
    Dies gilt auch, wenn die Beziehung, die diese Vorschrift voraussetzt, sich auf einen von ihnen beschränkt, weil das Zeugnisverweigerungsrecht bei einheitlichem strafrechtlichen Vorwurf nicht teilbar ist (BGHSt 7, 194, 196; BGH NJV 1974, 758; BGH bei Holtz, MDR 1978, 280; BGH MDR 1979, 952, 953; BGH NJW 1980, 67; RGSt 27, 270, 272; 32, 72, 73; 33, 350, 351).
  • BGH, 16.03.1977 - 3 StR 327/76

    Verlesung der Niederschriften früherer Vernehmungen ohne Hinweis auf das …

    Auszug aus BGH, 08.07.1980 - 1 StR 828/79
    Der Beschwerdeführer kann die unterbliebene Belehrung der Zeugen Rudolf und Elfriede ... als vom Verfahrensverstoß (Mit-) Betroffener rügen (BGHSt 7, 194, 196; 27, 139, 141).
  • BGH, 12.02.1974 - 1 StR 535/73

    Verweigerung des Zeugnisses zugunsten eines nicht angehörigen Mitbeschuldigten - …

    Auszug aus BGH, 08.07.1980 - 1 StR 828/79
    Denn wenn für mehrere im Rahmen eines zusammenhängenden einheitlichen Verfahrens in irgendeinem Stadium dieses Verfahrens "prozessuale Gemeinsamkeit" in dem Sinne besteht, daß sie in bezug auf das gleiche historische Ereignis nach prozeßrechtlicher Betrachtungsweise (BGH NJW 1974, 758 [BGH 12.02.1974 - 1 StR 535/73]) Mitbeschuldigte sind, dann wirkt sich diese Verfahrenslage dahin aus, daß fortan diejenigen, für die sie eingetreten ist, bei Zeugenvernehmungen, die dieses historische Ereignis betreffen, als "Beschuldigte" im Sinne von § 52 Abs. 1 StPO anzusehen sind (BGH MDR 1979, 952, 953).
  • RG, 06.07.1900 - 2102/00

    Ist die Mutter eines während der Voruntersuchung und vor der Eröffnung des …

    Auszug aus BGH, 08.07.1980 - 1 StR 828/79
    Dies gilt auch, wenn die Beziehung, die diese Vorschrift voraussetzt, sich auf einen von ihnen beschränkt, weil das Zeugnisverweigerungsrecht bei einheitlichem strafrechtlichen Vorwurf nicht teilbar ist (BGHSt 7, 194, 196; BGH NJV 1974, 758; BGH bei Holtz, MDR 1978, 280; BGH MDR 1979, 952, 953; BGH NJW 1980, 67; RGSt 27, 270, 272; 32, 72, 73; 33, 350, 351).
  • RG, 02.03.1899 - 109/99

    1. Hat der Angehörige (§ 51 St.P.O.) eines Verurteilten in dem erst nach dieser …

    Auszug aus BGH, 08.07.1980 - 1 StR 828/79
    Dies gilt auch, wenn die Beziehung, die diese Vorschrift voraussetzt, sich auf einen von ihnen beschränkt, weil das Zeugnisverweigerungsrecht bei einheitlichem strafrechtlichen Vorwurf nicht teilbar ist (BGHSt 7, 194, 196; BGH NJV 1974, 758; BGH bei Holtz, MDR 1978, 280; BGH MDR 1979, 952, 953; BGH NJW 1980, 67; RGSt 27, 270, 272; 32, 72, 73; 33, 350, 351).
  • RG, 29.05.1895 - 1737/95

    Bedingt es für die Frage, ob ein Zeuge als mit einem Mitbeschuldigten verwandt …

    Auszug aus BGH, 08.07.1980 - 1 StR 828/79
    Dies gilt auch, wenn die Beziehung, die diese Vorschrift voraussetzt, sich auf einen von ihnen beschränkt, weil das Zeugnisverweigerungsrecht bei einheitlichem strafrechtlichen Vorwurf nicht teilbar ist (BGHSt 7, 194, 196; BGH NJV 1974, 758; BGH bei Holtz, MDR 1978, 280; BGH MDR 1979, 952, 953; BGH NJW 1980, 67; RGSt 27, 270, 272; 32, 72, 73; 33, 350, 351).
  • BGH, 28.06.1984 - 4 StR 243/84

    Verlesung der Niederschrift einer früheren richterlichen Vernehmung der Ehefrau …

    Beide in der Hauptverhandlung vernommenen Zeugen waren in einem früheren Verfahrensstadium Mitbeschuldigte, so daß ihnen jeweils wechselseitig in bezug auf ihren Ehepartner und in der Auswirkung auch bezüglich des Angeklagten ein Zeugnisverweigerungsrecht gemäß § 52 Abs. 3 StPO zustand (vgl. BGH MDR 1979, 952, 953; BGH, Beschluß vom 8. Juli 1980 - 1 StR 828/79).
  • BGH, 02.05.1989 - 1 StR 199/89

    Zeugnisverweigerungsrecht von Familienangehörigen

    Diese ehemals bestehende Verfahrenslage begründete wechselseitig - für Frau Dr. Hannelore B. in Bezug auf ihren Sohn Alexander sowie umgekehrt - und in der Auswirkung auch bezüglich des Angeklagten D. für die 1 der Hauptverhandlung vernommene Zeugin Dr. Bilz ein Zeugnisverweigerungsrecht gemäß § 52 Abs. 3 StPO (BGH Beschluß vom 8. Juli 1980 - 1 StR 828/79).
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