Rechtsprechung
| BGH, 20.04.2021 - 1 StR 85/21 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 2 StPO
Verwerfung der Revision als unbegründet - bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 349 Abs. 2 StPO
- Wolters Kluwer
Verwerfung der Revision des Nebenklägers als unbegründet
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Verwerfung der Revision des Nebenklägers als unbegründet
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Freiburg, 10.11.2020 - 6 KLs 180 Js 10407/19
- BGH, 20.04.2021 - 1 StR 85/21
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 25.03.2025 - 4 StR 357/23
Form der Revisionsbegründung (Einreichung durch Kanzleiangestellte; qualifizierte …
Die diesbezüglichen Ausführungen auf den Seiten drei und vier der Antragsschrift des Generalbundesanwalts zur Unbegründetheit der Revision sind als hilfsweise gestellter Verwerfungsantrag nach § 349 Abs. 2 StPO zu verstehen (vgl. BGH, Beschluss vom 20. April 2021 - 1 StR 85/21). - BGH, 01.02.2023 - 5 StR 408/22
Tateinheit beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Überschneidung der …
In seiner Zuschrift hat er aber auch umfangreich zur gebotenen Schuldspruchänderung und zur Unbegründetheit des Rechtsmittels im Übrigen ausgeführt; darin ist hilfsweise der Antrag auf Verwerfung der Revision gemäß § 349 Abs. 2 StPO enthalten (vgl. BGH, Beschlüsse vom 30. September 2021 - 2 StR 354/20 mwN; vom 20. April 2021 - 1 StR 85/21). - BGH, 01.02.2023 - 5 StR 487/22
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
In der Zuschrift hat er aber auch umfangreich zur Unbegründetheit des Rechtsmittels ausgeführt; darin ist hilfsweise der Antrag auf Verwerfung der Revision gemäß § 349 Abs. 2 StPO enthalten (vgl. BGH, Beschlüsse vom 30. September 2021 - 2 StR 354/20 mwN; vom 20. April 2021 - 1 StR 85/21).
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