Rechtsprechung
| BGH, 19.08.1982 - 1 StR 87/82 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Besitz von Betäubungsmitteln in den Begehungsformen der Abgabe und des Handeltreibens - Geltung desselben Strafrahmens für Besitz, Handeltreiben und Abgabe von Betäubungsmitteln - Abgrenzung von Tateinheit und Tatmehrheit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (7)
- BGH, 03.03.1978 - 2 StR 717/77
Besitz von Betäubungsmitteln
Auszug aus BGH, 19.08.1982 - 1 StR 87/82
Seine Begründung findet das darin, daß Besitz i.S.v. § 11 Abs. 1 Nr. 5 BtMG a.F. nicht mehr voraussetzt als die "im Innehaben der Verfügungsmacht liegende Aufrechterhaltung des illegalen Zustandes" (BGHSt 27, 380, 382) mit dem eben hierauf gerichteten Willen, dem jede darüber hinausreichende Zielrichtung fehlt. - BGH, 21.02.1974 - 1 StR 588/73
Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln bei …
Auszug aus BGH, 19.08.1982 - 1 StR 87/82
Einigkeit besteht darüber, daß die Erfüllung des Tatbestandes des § 11 Abs. 1 BtMG a.F. durch Besitz in den Begehungsformen der Abgabe und des Handeltreibens aufgeht, soweit sich Abgabe und Handel auf die Menge beziehen, die der Täter in Besitz hat (BGHSt 25, 290; Beschl. v. 29.4.1981 - 5 StR 187/81; Schmidt MDR 1978, 5). - BGH, 22.04.1976 - 2 StR 777/75
Widerruf einer wirksamen Zurücknahme der Revision durch einen von den Eltern des …
Auszug aus BGH, 19.08.1982 - 1 StR 87/82
Einigkeit besteht darüber, daß die Erfüllung des Tatbestandes des § 11 Abs. 1 BtMG a.F. durch Besitz in den Begehungsformen der Abgabe und des Handeltreibens aufgeht, soweit sich Abgabe und Handel auf die Menge beziehen, die der Täter in Besitz hat (BGHSt 25, 290; Beschl. v. 29.4.1981 - 5 StR 187/81; Schmidt MDR 1978, 5).
- BGH, 01.08.1978 - 1 StR 173/78
Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln - Erfordernis der Wahlfeststellung
Auszug aus BGH, 19.08.1982 - 1 StR 87/82
Der gleichzeitige Besitz verschiedenartiger Betäubungsmittel verletzt nur ein Gesetz (BGH, Urt. v. 1.8.1978 - 1 StR 173/78). - BGH, 29.04.1981 - 5 StR 187/81
Konkurrenzen zwischen Betäubungsmitteldelikten - Unerlaubter Besitz von …
Auszug aus BGH, 19.08.1982 - 1 StR 87/82
Einigkeit besteht darüber, daß die Erfüllung des Tatbestandes des § 11 Abs. 1 BtMG a.F. durch Besitz in den Begehungsformen der Abgabe und des Handeltreibens aufgeht, soweit sich Abgabe und Handel auf die Menge beziehen, die der Täter in Besitz hat (BGHSt 25, 290; Beschl. v. 29.4.1981 - 5 StR 187/81; Schmidt MDR 1978, 5). - BGH, 10.04.1973 - 1 StR 619/72
Verurteilung eines Angeklagten wegen der Begehung dreier Einzelfälle des …
Auszug aus BGH, 19.08.1982 - 1 StR 87/82
Er wird von der Abgabe und dem Handeltreiben nicht umfaßt, da diese Begehungsarten sich nicht auf das Haschischpulver bezogen, so daß ein zusätzlich zu erfassender und im Schuldspruch zum Ausdruck zu bringender Unrechtsgehalt vorliegt (BGH, Urt. v. 10.4.1973 - 1 StR 619/72). - BGH, 01.07.1982 - 2 StR 319/82
Betäubungsmittel: Konkurrenzverhältnisse bei Besitz, Erwerb und Handeltreiben
Auszug aus BGH, 19.08.1982 - 1 StR 87/82
Für diesen Fall nimmt eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs Tateinheit zwischen Erwerb und Handeltreiben an (Beschl. v. 1.7.1982 - 2 StR 319/82).
- BGH, 12.10.2004 - 4 StR 358/04
Tateinheit bei gleichzeitigem Besitz unerlaubter Betäubungsmittel an …
Nach ständiger Rechtsprechung verletzt der gleichzeitige Besitz verschiedenartiger Betäubungsmittel das Gesetz nur einmal (vgl. BGH, Urteil vom 1. August 1978 - 1 StR 173/78; BGH StV 1982, 525; BGH NStZ-RR 1997, 227; BayObLGSt 2001, 166, 168). - BGH, 16.07.2013 - 4 StR 144/13
Urteilsberichtigung (offensichtliches Verkündungsversehen); Anordnung des …
Nach ständiger Rechtsprechung verwirklicht der gleichzeitige Besitz verschiedenartiger Betäubungsmittel den Tatbestand des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln nur einmal (vgl. BGH, Urteil vom 1. August 1978 - 1 StR 173/78; Beschluss vom 19. August 1982 - 1 StR 87/82, StV 1982, 525; Urteil vom 8. April 1997 - 1 StR 65/97, NStZ-RR 1997, 227; Urteil vom 11. Dezember 2003 - 3 StR 375/03, NStZ-RR 2004, 146, 148; Beschluss vom 12. Oktober 2004 - 4 StR 358/04, NStZ 2005, 228). - BayObLG, 28.04.1988 - RReg. 4 St 42/88
Revisionsgericht; Beschwer; Revisionsführer; Berufungsgericht; Beschränkung; …
In einem solchen Falle ist zwischen Besitz und Abgabe Tateinheit anzunehmen (BGH Beschlüsse v. 19.8.1982 - 1 StR 87/82 - und v. 16.8.1983 - 1 StR 436/83; Beschluß des erkennenden Senats vom 25.9.1985 - 4 St 191/85).
- BGH, 18.01.2024 - 4 StR 233/23
Betäubungsmitteldelikte (Konkurrenzen: täterschaftlicher Besitz von …
"Nach ständiger Rechtsprechung verwirklicht der gleichzeitige Besitz verschiedenartiger Betäubungsmittel den Tatbestand des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln nur einmal (vgl. BGH, Urteil vom 1. August 1978 - 1 StR 173/78; Beschluss vom 19. August 1982 - 1 StR 87/82, StV 1982, 525; Urteil vom 8. April 1997 - 1 StR 65/97, NStZ-RR 1997, 227; Urteil vom 11. Dezember 2003 - 3 StR 375/03, NStZ-RR 2004, 146, 148; Beschluss vom 12. Oktober 2004 - 4 StR 358/04, NStZ 2005, 228). - BGH, 19.08.1982 - 1 StR 749/81
Betäubungsmittel - Betäubungsmittelgesetz - Anwendung - Übergangsregelung - …
Es wäre ein "widersinniges Ergebnis" (…LK-Vogler, 10. Aufl. § 52 Rdn. 29), wenn das minderschwere, untergeordnete Delikt des Besitzes in der Lage wäre, mehrere selbständige, nach Art der Durchführung, Lieferanten- und Abnehmerkreis, Art und Gefährlichkeit des Betäubungsmittels möglicherweise ganz unterschiedliche Taten des Handeltreibens zu verbinden (vgl. BGH, Beschluß vom 19. August 1982 - 1 StR 87/82). - OLG Brandenburg, 09.03.2020 - 53 Ss 20/20
Voraussetzungen der Tatmehrheit bei unerlaubtem Besitz von Betäubungsmitteln
Rn. 13 Nach ständiger Rechtsprechung verletzt der gleichzeitige Besitz verschiedenartiger Betäubungsmittel das Gesetz nur einmal (vgl. BGH, Urteil vom 1. August 1978 - 1 StR 173/78; BGH StV 1982, 525; BGH NStZ-RR 1997, 227; BayObLGSt 2001, 166, 168). - BGH, 16.08.1983 - 1 StR 436/83
Besitz eines Haschischbrockens im Sinne einer tateinheitlichen Begehung trotz …
Das minderschwere, untergeordnete Delikt des Besitzes ist jedenfalls nicht in der Lage, die selbständigen Taten der Abgabe zu einer Einheit zu verbinden (vgl. zu allem die Senatsbeschlüsse vom 19.8.1982 - 1 StR 749/81 und 1 StR 87/82).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".