Rechtsprechung
| BGH, 28.02.1984 - 1 StR 870/83 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Strafbarkeit wegen Steuerhinterziehung - Antrag der Staatsanwaltschaft, eine früher ausgeschiedene Gesetzesverletzung wieder einzubeziehen - Hinterziehung von Einkommen-, Vermögen-, Gewerbe- und Lohnsteuer - Besonders schwerer Fall der Steuerhinterziehung - In Kraft ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO (1975) § 154a
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1984, 1365
- MDR 1984, 505
Wird zitiert von ... (13) Zitiert selbst (8)
- BGH, 03.10.1967 - 1 StR 355/67
Auszug aus BGH, 28.02.1984 - 1 StR 870/83
Der in der Revisionsinstanz gestellte Antrag der Staatsanwaltschaft, eine früher ausgeschiedene Gesetzesverletzung wieder einzubeziehen, ist auch dann unbeachtlich, wenn er das Revisionsgericht daran hindern würde, einen rechtsfehlerfrei getroffenen Schuldspruch zu bestätigen (im Anschluß an BGHSt 21, 326 [BGH 03.10.1967 - 1 StR 355/67]).Ein in der Revisionsinstanz gestellter Antrag ist aber dann unbeachtlich, wenn er eine das Verfahren abschließende Entscheidung über das Rechtsmittel hindern würde (BGHSt 21, 326 [BGH 03.10.1967 - 1 StR 355/67]).
- BGH, 17.12.1980 - 2 StR 624/80
Änderung von Strafaussprüchen im Revisionsverfahren - Revision gegen …
Auszug aus BGH, 28.02.1984 - 1 StR 870/83
Diese Frage war - wie das Landgericht richtig sieht - zu prüfen, obwohl die Vorschrift erst am 1. Januar 1977, also während der Begehung der fortgesetzten Steuerhinterziehung, in Kraft trat (BGH, Urteil vom 17. Dezember 1980 - 2 StR 624/80).Die Höhe des entstandenen Schadens wäre hierbei als wichtiger Faktor zu berücksichtigen (vgl. BGH, Urteil vom 19. Dezember 1974 - 1 StR 313/74, S. 22;Urteil vom 17. Dezember 1980 - 2 StR 624/80).
- BGH, 15.09.1983 - 4 StR 535/83
Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung - Ausscheidung eines Verfahrens …
Auszug aus BGH, 28.02.1984 - 1 StR 870/83
Gleiches muß gelten, wenn - wie hier - dem Revisionsgericht infolge der Einbeziehung die abschließende Entscheidung über den - rechtsfehlerfrei getroffenen - Schuldspruch verwehrt wäre (vgl. hierzu auch BGHSt 32, 84 [BGH 15.09.1983 - 4 StR 535/83]; BayObLGSt 1968, 119 = NJW 1969, 1185; OLG Hamm JMBl NRW 1969, 140).
- BGH, 25.11.1980 - 5 StR 356/80
Grundsatz der Bedingungsfeindlichkeit von Prozesshandlungen - Voraussetzungen …
Auszug aus BGH, 28.02.1984 - 1 StR 870/83
Die Staats anwaltschaft, ohne deren Zustimmung eine Beschränkung nicht möglich ist, hat es in der Hand, in geeigneten Fällen in der Tatsacheninstanz Wiedereinbeziehung hilfsweise zu beantragen (BGHSt 29, 396 [BGH 25.11.1980 - 5 StR 356/80]). - BGH, 19.12.1974 - 1 StR 313/74
Unterzeichnung eines Protokolls über ein Rechtsgeschäft durch einen mitwirkenden …
Auszug aus BGH, 28.02.1984 - 1 StR 870/83
Die Höhe des entstandenen Schadens wäre hierbei als wichtiger Faktor zu berücksichtigen (vgl. BGH, Urteil vom 19. Dezember 1974 - 1 StR 313/74, S. 22;Urteil vom 17. Dezember 1980 - 2 StR 624/80). - BGH, 28.06.1978 - 3 StR 199/78
Beanstandung der Straffestsetzung des Tatrichters mit der Sachrüge durch das …
Auszug aus BGH, 28.02.1984 - 1 StR 870/83
Dabei war zu bedenken, daß die neue Bestimmung Gedanken zum Ausdruck bringt, die schon vor ihrem Inkrafttreten - wenn auch nur innerhalb des damals vorgesehenen Strafrahmens - einen stärkeren Schuldvorwurf begründen konnten (BGH a.a.O. undUrteil vom 28. Juni 1978 - 3 StR 199/78), ferner, daß im vorliegenden Fall von der insgesamt hinterzogenen Körperschaftsteuer in Höhe von annähernd DM 4, 7 Millionen auf die Jahre 1977 und 1978 DM 3, 2 Millionen entfielen. - BayObLG, 04.12.1968 - RReg. 1a St 305/68
Auszug aus BGH, 28.02.1984 - 1 StR 870/83
Gleiches muß gelten, wenn - wie hier - dem Revisionsgericht infolge der Einbeziehung die abschließende Entscheidung über den - rechtsfehlerfrei getroffenen - Schuldspruch verwehrt wäre (vgl. hierzu auch BGHSt 32, 84 [BGH 15.09.1983 - 4 StR 535/83]; BayObLGSt 1968, 119 = NJW 1969, 1185; OLG Hamm JMBl NRW 1969, 140). - RG, 19.06.1941 - 3 D 212/41
1. Einer vollendeten Zuwiderhandlung gegen den § 1 VO. über Strafen und …
- BGH, 11.01.2000 - 1 StR 505/99
Totschlag; Mord; Auslieferungsrechtlicher Grundsatz der Spezialität; Niedrige …
Für eine Einbeziehung wäre kein Raum, weil sie das Revisionsgericht daran hindern würde, die rechtsfehlerfrei erfolgte Verurteilung des Angeklagten wegen des erörterten Tötungsverbrechens zu bestätigen (vgl. BGHSt 21, 326 sowie BGH NJW 1984, 1365). - BGH, 13.06.1985 - 4 StR 219/85
Hinterziehung von Umsatzsteuer, Lohnsteuer, Einkommensteuer und Gewerbesteuer - …
Das Landgericht hat zutreffend geprüft, ob § 370 Abs. 3 Nr. 1 AO in Betracht kommt, obwohl diese Vorschrift erst am 1. Januar 1977, also während der fortgesetzten Steuerhinterziehung, in Kraft getreten ist (BGH, Urteile vom 17. Dezember 1980 - 2 StR 624/80 und vom 28. Februar 1984 - 1 StR 870/83).Grob eigennützig handelt nach der Rechtsprechung, wer seinen Vorteil in besonders anstößiger Weise erstrebt (RGSt 75, 237, 240), dessen Gewinnstreben also das bei jedem Steuerstraftäter vorhandene Gewinnstreben deutlich übersteigt (BGH, wistra 1984, 227), wobei die kriminelle Energie, insbesondere Art und Häufigkeit der Begehung und der Grad der zutage getretenen Gewinnsucht von Bedeutung sind (vgl. BGH, Urteil vom 28. Februar 1984 - 1 StR 870/83 im Anschluß an Kühn/Kutter/Hofmann, 14. Aufl. § 370 AO Anm. 12 b).
- BGH, 22.06.1990 - 3 StR 471/89
Definition des Begriffs "Grober Eigennutz" - Indizielle Wirkung einer …
Diese Umstände müssen im Zusammenhang gesehen und daraufhin überprüft werden, ob sie den Schluß auf groben Eigennutz des Täters rechtfertigen (BGH wistra 1984, 147; BGH NJW 1985, 208;… Kühn/Kutter/Hofmann AO 15. Aufl. § 370 Anm. 12 b;… Kohlmann, Steuerstrafrecht, § 370 AO Rdn. 330;… Koch AO 3. Aufl. § 370 Rdn. 59).
- BGH, 16.03.2026 - 3 StR 409/25
Einheitliche Tat im prozessualen Sinne als Gegenstand der tatrichterlichen …
Rn. 18 d) Für eine Einbeziehung durch den Senat ist kein Raum, weil sie das Revisionsgericht daran hindern würde, die rechtsfehlerfreie Verurteilung des Angeklagten wegen des erörterten Körperverletzungsdelikts zu bestätigen (vgl. BGH, Urteile vom 1. Juni 2005 - 2 StR 405/04, BGHR StPO § 154a Beschränkung 5; vom 11. Januar 2000 - 1 StR 505/99, juris Rn. 14; KK-StPO/Diemer, 9. Aufl., § 154a Rn. 15; Radtke/Hohmann/Radtke/Köhnlein, StPO, 2. Aufl., § 154a Rn. 63; zur Unbeachtlichkeit eines in der Revisionsinstanz gestellten Antrags auf Wiedereinbeziehung vgl. BGH, Urteil vom 28. Februar 1984 - 1 StR 870/83, … - BGH, 05.06.2014 - 4 StR 59/14
Grenzen der Revisibilität der Strafzumessung beim Versuch (gerechter …
Mit einem Antrag auf Wiedereinbeziehung gemäß § 154a Abs. 3 Satz 2 StPO in der Revisionsinstanz könnte die Staatsanwaltschaft die das Verfahren abschließende Entscheidung über ihr Rechtsmittel nicht hindern (vgl. BGH, Urteile vom 3. Oktober 1967 - 1 StR 355/67, BGHSt 21, 326, 328 ff., vom 28. Februar 1984 - 1 StR 870/83, NJW 1984, 1365, und vom 11. Januar 2000 - 1 StR 505/99 unter Ziff. I.3). - BGH, 20.11.1990 - 1 StR 548/90
Voraussetzungen für das Vorliegen eines besonders schweren Falls des …
Sein Streben muß deshalb das bei jedem Straftäter vorhandene Gewinnstreben deutlich übersteigen (BGH wistra 1984, 227; BGH NJW 1985, 208 f.), wobei die kriminelle Energie, insbesondere Art und Häufigkeit der Begehung und der Grad der zutage getretenen Gewinnsucht von Bedeutung sind (BGH, Urt. vom 28. Februar 1984 - 1 StR 870/83 - wistra 1984, 147 - …und Urt. vom 13. Juni 1985 - 4 StR 219/85). - BGH, 01.08.1984 - 2 StR 220/84
Vorführung des Geschlechtsverkehrs und anderer sexueller Handlungen auf einer …
Sie hält die Voraussetzungen der danach zu fordernden besonderen Anstößigkeit des Verhaltens des Angeklagten (BGH, Urteil vom 28. Februar 1984 - 1 StR 870/83 -) mit Erwägungen für nicht erfüllt, die sich im Rahmen ihres tatrichterlichen Ermessens halten und deshalb vom Revisionsgericht hinzunehmen sind. - LG Saarbrücken, 14.01.2014 - 2 KLs 23/13
Subventionsbetrug: Fördergelder als Subventionen ; rechtliche Bewertungseinheit
Das Streben muss deshalb das bei jedem Straftäter vorhandene Gewinnstreben deutlich übersteigen (vgl. BGH wistra 1984, 227; BGH NJW 1985, 208 f.), wobei die kriminelle Energie, insbesondere Art und Häufigkeit der Begehung und der Grad der zutage getretenen Gewinnsucht von Bedeutung sind (vgl. BGH, Urt. vom 28. Februar 1984 - 1 StR 870/83, wistra 1984, 147 …und Urt. vom 13. Juni 1985 - 4 StR 219/85). - BGH, 24.07.1985 - 3 StR 191/85
Vorliegen groben Eigennutzes
Sein Streben muß das bei jedem Steuerstraftäter vorhandene Gewinnstreben deutlich übersteigen (BGH wistra 1984, 227; NJW 1985, 208, 209), wobei die kriminelle Energie, insbesondere Art und Häufigkeit der Begehung und der Grad der zutage getretenen Gewinnsucht von Bedeutung sind (vgl. BGH, Urteile vom 28. Februar 1984 - 1 StR 870/83 - und vom 13. Juni 1985 - 4 StR 219/85). - BGH, 18.07.1984 - 2 StR 237/84
Tateinheit bei der Hinterziehung mehrerer Steuerarten - Voraussetzungen für die …
Umstände dieser Art lassen sich dem angefochtenen Urteil indessen nicht entnehmen (vgl. hierzu auch BGH, Urteil vom 28. Februar 1984 - 1 StR 870/83 -). - BGH, 07.11.1986 - 2 StR 280/86
Verurteilung wegen Betrugs und wegen Steuerhinterziehung - Erlangung …
- LG Saarbrücken, 10.05.2005 - 5 Js 141/02
- BGH, 23.08.1988 - 1 StR 302/88
Widersprüchliche Urteilsgründe - Voraussetzungen für das Vorliegen einer …
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