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Rechtsprechung
   BGH, 20.08.1953 - 1 StR 88/53   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1953,231
BGH, 20.08.1953 - 1 StR 88/53 (https://dejure.org/1953,231)
BGH, Entscheidung vom 20.08.1953 - 1 StR 88/53 (https://dejure.org/1953,231)
BGH, Entscheidung vom 20. August 1953 - 1 StR 88/53 (https://dejure.org/1953,231)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BGHSt 4, 327
  • NJW 1953, 1720
 
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Wird zitiert von ... (23)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 21.12.1951 - 1 StR 431/51

    Verbrechen - Beihilfe - Meineidsbeihilfe - Beihilfehandlung

    Auszug aus BGH, 20.08.1953 - 1 StR 88/53
    Die blosse Benennung eines Zeugen für eine wahre oder doch für wahr gehaltene Prozessbehauptung ist kein pflichtbegründendes Verhalten im Sinne der Tatbegehung durch Unterlassen (vgl. BGHSt 1, 22, 27; 2, 129, 134, 3, 18; RGSt 72, 22; 74, 39), weil sie den Zeugen keiner prozessunangemessenen, besonderen Gefahr der Falschaussage aussetzt.

    Die Entscheidung BGHSt 2, 129, 133 steht nicht entgegen.

  • BGH, 09.01.1951 - 4 StR 55/50
    Auszug aus BGH, 20.08.1953 - 1 StR 88/53
    Die blosse Benennung eines Zeugen für eine wahre oder doch für wahr gehaltene Prozessbehauptung ist kein pflichtbegründendes Verhalten im Sinne der Tatbegehung durch Unterlassen (vgl. BGHSt 1, 22, 27; 2, 129, 134, 3, 18; RGSt 72, 22; 74, 39), weil sie den Zeugen keiner prozessunangemessenen, besonderen Gefahr der Falschaussage aussetzt.
  • RG, 13.01.1936 - 2 D 841/35

    Sind Prozeßbevollmächtigte, auch wenn sie nicht dem Rechtsanwaltsstand angehören, …

    Auszug aus BGH, 20.08.1953 - 1 StR 88/53
    Die vereinzelt gebliebene Entscheidung RGSt 70, 82, 84 ist abzulehnen.
  • BGH, 27.03.2009 - 2 StR 302/08

    Verfahren gegen Trierer Strafverteidiger wegen Beleidigung eines Richters und …

    Er hat nicht für die Richtigkeit von Zeugenaussagen einzustehen und ist insbesondere nicht verpflichtet, eine Falschaussage zu verhindern (BGHSt 4, 327; 46, 53, 60 f.).

    Er hat nicht für die Richtigkeit von Zeugenaussagen einzustehen und ist insbesondere nicht verpflichtet, eine Falschaussage zu verhindern (BGHSt 4, 327; 46, 53, 60 f.;… vgl. auch Beulke, Die Strafbarkeit des Verteidigers, Heidelberg 1989, Rdn. 94).

    Bei von ihm sicher als unwahr erkannten (vgl. dagegen bei lediglich erheblichen Zweifeln an der Richtigkeit oder Zuverlässigkeit der Aussage BGHSt 46, 53, 61) Zeugenaussagen ist eine aktive Verdunkelung anzunehmen, wenn der Verteidiger Einfluss auf das Zustandekommen der Aussage genommen hat (vgl. BGHSt 4, 327; BGHSt 46, 53, 61).

  • BGH, 29.05.1961 - GSSt 1/61

    Kenntnis des Täters von seiner Garantenpflicht als Voraussetzung für eine …

    Im übrigen haben alle Strafsenate des Bundesgerichtshofs in mehreren Entscheidungen, die teils vor, teils nach dem Beschluß des Großen Senats für Strafsachen BGHSt 2, 194 [BGH 18.03.1952 - GSSt - 2/51] ergangen sind, wenn auch nicht immer eindeutig die Auffassung vertreten, daß die Garantenpflicht Tatbestandsmerkmal des unechten Unterlassungsdelikts sei und demgemäß das Bewußtsein von ihr zum Vorsatz gehöre (vgl. BGHSt 2, 150, 155 [BGH 12.02.1952 - 1 StR 59/50]; BGHSt 3, 82, 89 [BGH 03.07.1952 - 5 StR 151/52]; NJW 1953, 591 14 ; BGHSt 4, 327, 331 [BGH 20.08.1953 - 1 StR 88/53]; NJW 1953, 1838 [BGH 27.10.1953 - 5 StR 723/52] 18 ; BGHSt 5, 187, 190 [BGH 17.12.1953 - 4 StR 483/53]; 3 StR 791/53 vom 7. Dezember 1954 bei Dallinger MDR 1956, 271; BGHSt 14, 229, 232) [BGH 29.04.1960 - 4 StR 105/60].
  • BGH, 09.05.2000 - 1 StR 106/00

    Strafvereitelung durch Verteidigerhandeln

    Zu einem ähnlichen Problemkreis, der Annahme einer Garantenpflicht zur Verhinderung einer erkannten Falschaussage, ist die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sehr zurückhaltend (BGHSt 2, 129, 133: Angeklagter; BGHSt 4, 327: Rechtsanwalt; BGH, Urteil vom 8. Januar 1957 - 5 StR 360/56: Verteidiger;… vgl. auch Ruß aaO § 258 Rdn. 19).
  • BGH, 16.01.1968 - VI ZR 134/66

    Obhutspflicht - Aufsichtsbereich der Eltern - Minderjähriger - Gefährliche …

    Dadurch schaffte sie für die Klägerin eine besondere Gefahrenlage; denn es entspricht durchaus der Lebenserfahrung, daß sich die Klägerin, zumal in Gemeinschaft mit den beiden von der Beklagten ebenfalls mit genommenen 7-jährigon Spielgefährtinnen, auch auf dem Friedhof ihrem kindlichen Spieltrieb hingab, wobei die Grabsteine in das Spiel einbezogen und dadurch zu einer nicht unerheblichen Gefahrenquelle wurden, Wer aber für andere eine Gefahr schafft, dem erwächst daraus die Hechtspflicht, im Rahmen des Möglichen und Zumut baren einen Schadenserfolg abzuwenden (vgl, RGSt 64, 273, 276; BGHSt 2, 129, 133; 3, 18; 3, 203; 4, 20; 4, 327; 14, 229; R&Z 75, 251; Senatsurteil vom 13# Dezem.

    Der Revision ist zuzugeben, daß nur denjenigen eine Rechtspflicht zur Schadensabwendung trifft, der für einen anderen eine über das übliche Maß hinausgehende, unangemessene (inadäquate) Gefahrenlago geschaffen hat (vgl. BGHSt 4, 327; OLG Oldenburg, NJW 1961, 1938 Nr. 20).

  • BGH, 15.10.1954 - 2 StR 12/54

    Rechtsmittel

    Dass die im § 138 ZPO begründete Wahrheitspflicht noch nicht die Pflicht zur Verhinderung von Meineidsstraftaten enthält, ist mehrfach entschieden (BGHSt 2, 129 [133]; BGH 1 StR 88/53 vom 20. August 1953; BGH 2 StR 600/52 vom 26. Juni 1953;… vgl. auch Maurach in Dt. Strafrecht 1944, S. 1 ff).

    In Bezug auf Eidesstraftaten muss es sich dabei aber um eine besondere , "dem Prozess nicht mehr eigentümliche Gefahr der Falschaussage" handeln (BGH 1 StR 88/53 vom 20. August 1953).

  • BGH, 13.11.1970 - 1 StR 412/70

    Strafrechtliche Verantwortlichkeit des Betriebsleiters einer Bergbahn - Tödliche …

    Ein Straftatbestand kann auch durch ein Unterlassen verwirklicht werden, wenn der Unterlassende eine Rechtspflicht hat, das in seinen Kräften Stehende zur Abwendung des Erfolges zu tun (BGHSt 4, 327, 330 [BGH 20.08.1953 - 1 StR 88/53]; 16, 155, 157) [BGH 29.05.1961 - GSSt - 1/61].
  • BGH, 27.10.1955 - 4 StR 306/55

    Rechtsmittel

    Nur wenn der Zeuge auf Grund eines geheimen Einvernehmens über den Inhalt seiner demnächst zu erstattenden Aussage benannt worden wäre, könnte in diesem Verhalten der leugnenden Partei tätige Beihilfe zum Meineid gefunden werden (BGH 3 StR 256/54 vom 16. September 1954; 3 StR 429/54 vom 14. Februar 1955; BGHSt 4, 327, 329) [BGH 20.08.1953 - 1 StR 88/53].

    Die gleiche Rechtsauffassung wird in zahlreichen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vertreten, wenn auch die Umstände, unter denen die Annahme einer erheblichen Beschränkung der Entschlussfreiheit der Zeugen für begründet erachtet wurde, zum Teil voneinander abweichen (BGHSt 1, 22, 27, 28 [BGH 09.01.1951 - 4 StR 55/50]; 2, 129 [BGH 19.12.1951 - 3 StR 575/51]; 4, 327 [BGH 17.09.1953 - 4 StR 791/52]; 3 StR 629/51 vom 27. September 1951; 3 StR 20/53 vom 8. April 1954; 3 StR 256/54 vom 16. September 1954; 3 StR 429/54 vom 14. Februar 1955).

  • BGH, 13.10.1955 - 1 StR 365/55

    Rechtsmittel

    Dieses Verhalten kann der Gehilfe auch durch sogen, schlüssiges Handeln erkennen lassen, Bleibt er aber untätig, so wird sich darin der Wille zur tätigen Beihilfe nur unter besonderen Umständen ausdrücken (BGHSt 4, 327, 329) [BGH 20.08.1953 - 1 StR 88/53].

    Im übrigen wird die Frage, ob es in einem solchen Falle schon den Tatbestand der Beihilfe zum Meineid erfüllt, wenn die Partei eines Rechtsstreits durch wahrheitswidriges Bestreiten einer Prozeßbehauptung mittelbar die Vernehmung eines Zeugen herbeiführt und dann dessen vorsätzliche Eidesverletzung nicht verhindert, obwohl sie dazu imstande ist, in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs im allgemeinen zurückhaltend beurteilt (BGHSt 2, 129, 133 [BGH 21.12.1951 - 1 StR 431/51]; 4, 327, 329 [BGH 20.08.1953 - 1 StR 88/53]; MDR 1953, 692 Nr. 528; 1 StR 88/51 vom 10. April 1951; 2 StR 12/54 vom 15. Oktober 1954, teilweise abgedruckt BGHSt 6, 322; 3 StR 429/54 vom 14. Februar 1955).

  • KG, 28.03.2001 - 1 Ss 261/99
    Eine Pflicht des Täters zum Einschreiten setze voraus, daß er den Zeugen in eine dem Prozeß nicht mehr eigentümliche, also inadäquate besondere Gefahr der Falschaussage oder des Meineides gebracht habe (vgl. BGHSt 4, 327, 329; BGH NJW 1954, 1818, 1819; OLG Köln NStZ 1990, 594 ; OLG Düsseldorf aa0).
  • BGH, 08.01.1957 - 5 StR 360/56

    Annahme einer Begünstigung durch den Strafverteidiger - Vereidigungsverbot wegen …

    Benennt aber ein Anwalt einen Zeugen für eine wahre oder für wahr gehaltene Behauptung, so ist das kein pflichtbegründendes Verhalten im Sinne der Tatbegehung durch Unterlassen (vgl. BGHSt 4, 327 [329]).
  • BGH, 08.11.1955 - 5 StR 414/55

    Pflicht des Gerichts zur Erkennung auf Eidesunfähigkeit bei einer Verurteilung …

  • OLG Köln, 10.07.1990 - Ss 320/90
  • BGH, 28.11.1958 - 1 StR 477/58

    Rechtsmittel

  • BGH, 16.04.1958 - 2 StR 137/58

    Rechtsmittel

  • BGH, 24.06.1955 - 1 StR 152/55

    Rechtsmittel

  • BGH, 20.10.1959 - 5 StR 392/59

    Rechtsmittel

  • BGH, 14.02.1955 - 3 StR 429/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 02.07.1954 - 2 StR 140/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 22.02.1967 - 2 StR 35/67

    Beihilfe zum Meineid durch Nichtverhinderung einer falschen Aussage - Beihilfe …

  • BGH, 30.09.1954 - 3 StR 840/53

    Rechtsmittel

  • BGH, 22.07.1954 - 2 StR 115/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 18.05.1954 - 1 StR 44/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 07.05.1954 - 2 StR 541/53

    Rechtsmittel

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