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Rechtsprechung
   BGH, 02.02.1993 - 1 StR 920/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,4251
BGH, 02.02.1993 - 1 StR 920/92 (https://dejure.org/1993,4251)
BGH, Entscheidung vom 02.02.1993 - 1 StR 920/92 (https://dejure.org/1993,4251)
BGH, Entscheidung vom 02. Februar 1993 - 1 StR 920/92 (https://dejure.org/1993,4251)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • StV 1993, 531 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 10.03.1992 - 1 StR 105/92

    Vorliegen schädlicher Neigungen

    Auszug aus BGH, 02.02.1993 - 1 StR 920/92
    Durch Beschluß vom 10. März 1992 (1 StR 105/92) hatte der Senat die gegen dieses Urteil gerichtete Revision des Angeklagten hinsichtlich des Schuldspruchs verworfen, das Urteil aber im Strafausspruch aufgehoben, da schädliche Neigungen nicht rechtsfehlerfrei festgestellt waren.
  • BGH, 13.09.2023 - 5 StR 205/23

    Erziehungsbedürftigkeit und -fähigkeit keine kumulative Voraussetzung der …

    Weitere Entscheidungen könnten so gedeutet werden, dass erst bei der Bestimmung der Strafhöhe der Erziehungszweck in den Vordergrund gestellt wurde (vgl. BGH…, Beschluss vom 11. April 1989 - 1 StR 108/89, BGHR JGG § 17 Abs. 2 Schwere der Schuld 1; unklar, ob nur die Strafhöhe oder die Sanktionsart an sich fehlerhaft war: Beschluss vom 2. Februar 1993 - 1 StR 920/92).
  • BGH, 25.10.2011 - 3 StR 353/11

    Bemessung der Jugendstrafe (Vorrang des Erziehungszwecks; Schwere der Schuld; …

    Diese lediglich formelhafte Erwähnung des Erziehungsgedankens genügt hier den Anforderungen nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 2. Februar 1993 - 1 StR 920/92, StV 1993, 531).
  • BGH, 20.01.1998 - 4 StR 656/97

    "Schwere der Schuld" im Jugendstrafrecht - Berücksichtigung von äusseren …

    Im übrigen ist hier, selbst wenn die Schwere der Schuld zu bejahen wäre, fraglich, ob die Verhängung einer Jugendstrafe aus erzieherischen Gründen erforderlich ist (vgl. BGHSt 15, 224; 16, 261, 263 [BGH 29.09.1961 - 4 StR 301/61]; BGH StV 1993, 531; 1994, 602): Zwar hat das Landgericht ausgeführt, daß "bei dem Angeklagten infolge seines weitgehend fehlenden schulischen und beruflichen Werdeganges ganz erhebliche erzieherische Defizite vorliegen" (UA 46/47).
  • BGH, 03.11.1993 - 2 StR 382/93

    Rechtsverletzung durch gerichtliche Ablehnung der Einholung eines psychatrischen …

    Bei der Bemessung der Jugendstrafe hat das Bezirksgericht sowohl die Schwere der Schuld als auch den Erziehungsgedanken berücksichtigt und zutreffend den erzieherischen Erfordernissen den Vorrang eingeräumt (…BGHR JGG § 17 Abs. 2 schädliche Neigungen 4; BGH, Beschluß vom 2. Februar 1993 - 1 StR 920/92 und vom 25. Februar 1992 - 5 StR 36/92).
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