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| BGH, 22.07.1954 - 1 StR 99/54 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BGH, 13.02.1953 - 2 StR 737/52
Auszug aus BGH, 22.07.1954 - 1 StR 99/54
Selbst wenn man übrigens in einem solchen Falle eine Beihilfe für rechtlich möglich halten wollte, so würde die Angeklagte, selbst wenn sie nur eine fremde Tat zu fördern gedachte, doch mit der Täter strafe des § 401 b RAbgO zu belegen gewesen sein (BGHSt 4, 32). - BGH, 02.08.1951 - 3 StR 512/51
Anwendung des Bundesstraffreiheitsgesetzes auf wegen gewerbsmässiges Zollvergehen …
Auszug aus BGH, 22.07.1954 - 1 StR 99/54
Nur für Steuervergehen gewährt dieses Gesetz (§ 12) keine Straffreiheit, wohl aber, wenn die allgemein notwendigen Voraussetzungen vorliegen, für damit rechtlich zusammentreffende andere strafbaren Handlungen (u.a. BGH 3 StR 512/51 vom 2. August 1951; 4 StR 188/53 vom 3. September 1953; 1 StR 598/52 vom 14. April 1953). - BGH, 14.04.1953 - 1 StR 598/52
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 22.07.1954 - 1 StR 99/54
Nur für Steuervergehen gewährt dieses Gesetz (§ 12) keine Straffreiheit, wohl aber, wenn die allgemein notwendigen Voraussetzungen vorliegen, für damit rechtlich zusammentreffende andere strafbaren Handlungen (u.a. BGH 3 StR 512/51 vom 2. August 1951; 4 StR 188/53 vom 3. September 1953; 1 StR 598/52 vom 14. April 1953). - BGH, 03.09.1953 - 4 StR 188/53
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 22.07.1954 - 1 StR 99/54
Nur für Steuervergehen gewährt dieses Gesetz (§ 12) keine Straffreiheit, wohl aber, wenn die allgemein notwendigen Voraussetzungen vorliegen, für damit rechtlich zusammentreffende andere strafbaren Handlungen (u.a. BGH 3 StR 512/51 vom 2. August 1951; 4 StR 188/53 vom 3. September 1953; 1 StR 598/52 vom 14. April 1953).
- BGH, 18.12.1958 - 4 StR 390/58
Rechtsmittel
Das Landgericht hat jedoch unterlassen, auszusprechen, daß für die gegen Ro. verhängte Wertersatzstrafe von 4.800 DM der frühere Mitangeklagte B. gesamtschuldnerisch haftet (BGHSt 5, 353, 354 [BGH 26.02.1954 - 5 StR 720/53]; 1 StR 99/54 vom 22. Juli 1954; vgl. auch S. 16 des Urteils gegen B. u.a., vom 7. März 1958, Bl. 501, Bd. II d.A.). - BGH, 09.12.1954 - 4 StR 304/54
Rechtsmittel
Die dem Beschwerdeführer gemäss § 401 Abs. 2 RAbgO auferlegten Geldleistungen beziehen sich somit auf Branntwein, hinsichtlich dessen S.-F. bereits zu Wertersatz verurteilt worden ist; dieser Haupttäter haftet daher für die gesamten gegen den Beschwerdeführer erkannten Beträge mit (vgl BGH 1 StR 99/54 vom 22. Juli 1954).
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