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Rechtsprechung
   LG Heilbronn, 16.03.2006 - 1 T 110/06 Bm   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,33019
LG Heilbronn, 16.03.2006 - 1 T 110/06 Bm (https://dejure.org/2006,33019)
LG Heilbronn, Entscheidung vom 16.03.2006 - 1 T 110/06 Bm (https://dejure.org/2006,33019)
LG Heilbronn, Entscheidung vom 16. März 2006 - 1 T 110/06 Bm (https://dejure.org/2006,33019)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Erlass eines Haftbefehls gegen den nicht zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung erschienenen Schuldner: Verteidigung des Schuldners mit einem Beschluss über die einstweilige Einstellung gegen Sicherheitsleistung und einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

  • beck.de PDF, S. 20
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Begründetheit einer sofortigen Beschwerde gegen den Erlass eines Haftbefehls wegen Nichterscheinens des Schuldners zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...

  • FG Köln, 12.10.2016 - 3 V 593/16

    Wirkung eines Haftbefehls zur Erzwingung einer Vermögensauskunft ausgesetzt

    Mit dem Einwand, der Schuldner sei erkrankt und sein Nichterscheinen deshalb ausreichend entschuldigt, haben sich unter anderem die folgenden Entscheidungen auseinandergesetzt (Thüringer OLG, Beschluss vom 13.3.1997 W 131/97, Rpfleger 1997, 446; LG Saarbrücken, Beschluss vom 20.10.2003 5 T 570/03, DGVZ 2004, 29; LG Wuppertal, Beschluss vom 21.12.2005 6 T 797/05, DGVZ 2006, 113; LG Heilbronn, Beschluss vom 16.03.2006 1 T 110/06, DGVZ 2006, 116; LG Saarbrücken, Beschluss vom 22.4.2009 5 T 136/0, DGVZ 2010, 16; AG Rüdesheim, Beschluss vom 18.4.2011 7 M 1039/10, DGVZ 2012, 32; LG Tübingen, Beschluss vom 14.4.2015 5 T 72/15, bei juris; AG Halle, Beschluss vom 7.8.2015 4 M 686/15, bei juris;… zusammenfassend Stöber in Zöller, § 802g Rn. 4 und Metz, Das Haftbefehlsverfahren in der Zwangsvollstreckung, NJW 2015, 3340).
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