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Rechtsprechung
   LG Mühlhausen, 13.11.2013 - 1 T 121/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,43376
LG Mühlhausen, 13.11.2013 - 1 T 121/13 (https://dejure.org/2013,43376)
LG Mühlhausen, Entscheidung vom 13.11.2013 - 1 T 121/13 (https://dejure.org/2013,43376)
LG Mühlhausen, Entscheidung vom 13. November 2013 - 1 T 121/13 (https://dejure.org/2013,43376)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rabüro.de

    Angesparte Opferentschädigungsrente unterfällt der Härtefallregelung des § 88 Abs. 3 SGB XII bei der Betreuervergütung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2014, 1059
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 27.05.2010 - 5 C 7.09

    Beschädigtengrundrente; Eingliederungshilfe; Einkommen; Einkommensfreistellung; …

    Auszug aus LG Mühlhausen, 13.11.2013 - 1 T 121/13
    12 Die Kammer folgt insoweit der Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG vom 27.05.2010, Az.: 5 C 7/09, zitiert nach juris), wonach der Einsatz angesparter Beschädigtengrundrente nach dem Opferentschädigungsgesetz als Vermögen für einen sozialrechtlichen Bedarf nicht herangezogen werden kann, weil dies für den Hilfeempfänger eine Härte darstellen würde.
  • BayObLG, 24.02.2005 - 3Z BR 261/04

    Einssatz von Ersparnissen des Betreuten aus Opferentschädigung - Rückstellungen …

    Auszug aus LG Mühlhausen, 13.11.2013 - 1 T 121/13
    17 Der zeitlich vor der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ergangene Beschluss des BayObLG vom 24.02.2005 zum Aktenzeichen 3 Z BR 261/04 berücksichtigt nach Auffassung der Kammer nicht ausreichend den gesetzgeberischen Zweck der Zahlungen aus dem Opferentschädigungsgesetz, nämlich die Ausgleichs- und Genugtuungsfunktion der gezahlten Rente.
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