Rechtsprechung
| LG Bremen, 21.03.2003 - 1 T 166/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- AG Bad Segeberg, 12.03.2014 - 17a C 209/13
Schuldnerverzug: Verzugsschadensersatz hinsichtlich Mahnkosten und Einholung …
Teilweise wird ohne nähere Begründung für die Anwendung des § 269 Abs. 3 Satz 3 ZPO eine Erledigung zwischen Anhängigkeit und Rechtshängigkeit der Klage vorausgesetzt (OLG Brandenburg, Beschl. v. 12.03.2003 - 13 W 1/03, MDR 2003, 951, 952;… OLG Dresden, Beschl. v. 17.03.2003 - 19 W 50/03, OLGR 2004, 104, 106, juris Rn. 13;… OLG Schleswig, Beschl. v. 08.02.2010 - 17 W 28/09, SchlHA 2010, 178 f., juris Rn. 17; LG Bremen, Beschl. v. 21.03.2003 - 1 T 166/03, juris Rn. 7; LG Darmstadt, Beschl. v. 05.08.2003 - 19 T 308/03, MDR 2004, 57; LG Hamburg, Beschl. v. 21.11.2002 - 314 O 144/02;… LG Mönchengladbach, Beschl. v. 08.09.2005 - 5 T 352/05, MDR 2006, 229 f., juris Rn. 10). - OLG Frankfurt, 06.01.2004 - 25 W 78/03
Kostenentscheidung: Klagerücknahme zwischen Anhängigkeit und Rechtshängigkeit der …
Rn. 12 Nach alledem ist für eine Entscheidung nach § 269 Abs. 3 Satz 3 ZPO Raum, wenn die Erledigung im Zeitraum zwischen Anhängigkeit und Rechtshängigkeit liegt (vgl. OLG Dresden, Beschluß vom 17.3-2003, 19 W 50/03, Juris: KORE 410 342 003; OLG Brandenburg MDR 2003, 951, 952; LG Bremen, Beschluß vom 21.3.2003, 1 T 166/03 , Juris: KORE 428 292 003; vgl. auch OLG Koblenz in NJW 2003, 3281), nicht aber, wenn - wie hier - die Erledigung bereits vor Anhängigkeit der Sache bei Gericht eingetreten ist.
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