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Rechtsprechung
   LG Itzehoe, 20.12.2002 - 1 T 238/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,22584
LG Itzehoe, 20.12.2002 - 1 T 238/02 (https://dejure.org/2002,22584)
LG Itzehoe, Entscheidung vom 20.12.2002 - 1 T 238/02 (https://dejure.org/2002,22584)
LG Itzehoe, Entscheidung vom 20. Dezember 2002 - 1 T 238/02 (https://dejure.org/2002,22584)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 352
  • MDR 2003, 472
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (3)

  • OLG Brandenburg, 23.03.2001 - 1 W 7/01

    Zurückweisung eines Prozesskostenhilfegesuchs bei lediglich teilweiser …

    Auszug aus LG Itzehoe, 20.12.2002 - 1 T 238/02
    Dieses Ergebnis ist daher interessengerecht und rechtfertigt sich im übrigen auch aus einer Parallele zu einer vergleichbaren Fallgestaltung in der Rechtsprechung: Unterschreitet der erfolgversprechende Teil einer beabsichtigten Klage die Zuständigkeitsgrenze des mit dem Prozesskostenhilfegesuch befassten Landgerichts, dann besteht in Rechtsprechung und Lehre weitestgehend Übereinstimmung, dass Prozesskostenhilfe insgesamt zu versagen ist, weil das Landgericht für den aussichtsreichen Teil nicht zuständig ist (OLG Brandenburg JurBüro 2001, 650; LG Hamburg MDR 1998, 799; OLG Hamm MDR 1995, 1065;… Zöller/Phillippi, ZPO, 23. Auflage, § 114 Rn. 23).
  • OLG Hamm, 21.03.1995 - 6 W 3/95

    Prozeßkostenhilfe; Klage; Streitwert; Zuständigkeit; Erfolgsaussicht; …

    Auszug aus LG Itzehoe, 20.12.2002 - 1 T 238/02
    Dieses Ergebnis ist daher interessengerecht und rechtfertigt sich im übrigen auch aus einer Parallele zu einer vergleichbaren Fallgestaltung in der Rechtsprechung: Unterschreitet der erfolgversprechende Teil einer beabsichtigten Klage die Zuständigkeitsgrenze des mit dem Prozesskostenhilfegesuch befassten Landgerichts, dann besteht in Rechtsprechung und Lehre weitestgehend Übereinstimmung, dass Prozesskostenhilfe insgesamt zu versagen ist, weil das Landgericht für den aussichtsreichen Teil nicht zuständig ist (OLG Brandenburg JurBüro 2001, 650; LG Hamburg MDR 1998, 799; OLG Hamm MDR 1995, 1065;… Zöller/Phillippi, ZPO, 23. Auflage, § 114 Rn. 23).
  • LG Hamburg, 20.01.1998 - 309 O 122/97
    Auszug aus LG Itzehoe, 20.12.2002 - 1 T 238/02
    Dieses Ergebnis ist daher interessengerecht und rechtfertigt sich im übrigen auch aus einer Parallele zu einer vergleichbaren Fallgestaltung in der Rechtsprechung: Unterschreitet der erfolgversprechende Teil einer beabsichtigten Klage die Zuständigkeitsgrenze des mit dem Prozesskostenhilfegesuch befassten Landgerichts, dann besteht in Rechtsprechung und Lehre weitestgehend Übereinstimmung, dass Prozesskostenhilfe insgesamt zu versagen ist, weil das Landgericht für den aussichtsreichen Teil nicht zuständig ist (OLG Brandenburg JurBüro 2001, 650; LG Hamburg MDR 1998, 799; OLG Hamm MDR 1995, 1065;… Zöller/Phillippi, ZPO, 23. Auflage, § 114 Rn. 23).
  • AG Frankenthal, 28.10.2016 - 3a C 193/16

    Prozesskostenhilfe: Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts; Anspruch auf …

    Rn. 15 Ob bereits im Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren das erforderliche Schlichtungsverfahren gem. § 1 Abs. 1 Nr. 2 LSchlG Rheinland-Pfalz erforderlich ist (bejahend LG Itzehoe, Beschluss vom 20.12.2002 - 1 T 238/02, LG Flensburg, Beschluss vom 03.01.2011 - 1 T 69/10, OLG Saarbrücken Beschluss vom 28.01.2005 - 4 W 300/04, LG Kiel, Beschluss vom 03.01.2014 - 10 T 29/13), kann offenbleiben, denn der verfassungsrechtliche Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts der Antragstellerin wird nicht dadurch verletzt, dass im Zusammenhang mit der Strafanzeige vom 20.05.2016 und während eines laufenden Ermittlungsverfahrens, in welchem auch die Wahrheit oder Unwahrheit bestimmter Tatsachenbehauptungen Gegenstand ist, eine Unterlassung dieser Tatsachenbehauptungen sowie auf ihnen aufbauender ehrkränkender Werturteile grundsätzlich nicht zum Gegenstand eines gesonderten Prozesses gemacht werden kann (…Palandt-Sprau BGB 75. Auflage 2016 Rn. 37 § 823 BGB).
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