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| LG Stuttgart, 08.07.1955 - 1 T 280/55 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1955, 1640
Wird zitiert von ... (2)
- BFH, 29.06.1965 - VI 13/64 S
Rechtsweg bei Streitigkeiten um öffentliche Abgaben - Konkursvorrecht einer …
Dieser Auffassung sind beigetreten das Landgericht Stuttgart (Beschluß 1 T 280/55 vom 8. Juli 1955, NJW 1955 S. 1640), das Finanzgericht Hamburg (Beschluß IV 222/56 H vom 31. Juli 1957, Entscheidungen der Finanzgerichte -- EFG -- 1958 S. 185), das Finanzgericht Nürnberg (Urteil IV 56/59 vom 27. Juli 1961, EFG 1962 S. 221); ferner Vogel (Finanz-Rundschau -- FR -- 1959 S. 396), Kuhn (Konkurs-, Treuhand- und Schiedsgerichtswesen 1961 S. 1 Heft 1), Klein (Loepelmann, BFH-Besprechungen vom 6. März 1958), Schwarz (Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern 1958 S. 205), Tipke-Kruse (Reichsabgabenordnung, § 228 Anm. 4), Mentzel-Kuhn (…Kommentar zur Konkursordnung, 7. Aufl., Anm. 50 und 65 zu § 61 KO, Anm. 15 zu § 146 KO) und v. Wallis (Neue Wirtschaftsbriefe -- NWB -- Fach 2 S. 715). - BFH, 06.03.1958 - IV 71/57 U
Zuständigkeit der Finanzbehörden und Steuergerichte bei dem Konkursvorrecht einer …
Der Vorsteher des Finanzamts hat hiergegen Rechtsbeschwerde eingelegt und zur Begründung auf den Beschluß des Landgerichts Stuttgart vom 8. Juli 1955 (Neue Juristische Wochenschrift 1955 S. 1640) sowie auf das neuere Schrifttum hingewiesen.
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