Rechtsprechung
| OLG Braunschweig, 02.03.2007 - 1 U 1/05 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Arzt- und Krankenhaushaftung: Behandlungsfehler durch Nichtaufnahme eines Patienten mit schmerzhaften Beschwerden durch eine Penisprothese
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Vorliegen eines Notfalles als Voraussetzung für einen Kontrahierungszwang eines Krankenhauses bezüglich einer stationären Patientenaufnahme
- OLG Braunschweig
- Judicialis
- rabüro.de
Zur Frage der Arzthaftung wegen Nichtaufnahme eines Patienten mit schmerzhaften Beschwerden durch eine Penisprothese
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 823 Abs. 1; BGB § 847 (a.F.)
Schmerzensgeld und Schadenersatz wegen fehlerhaft unterbliebener ärztlicher Behandlung - Aufnahmepflicht des Krankenhauses bei fehlender Notfallsituation? - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Vorliegen eines Notfalles als Voraussetzung für einen Kontrahierungszwang eines Krankenhauses bezüglich einer stationären Patientenaufnahme
Verfahrensgang
- LG Göttingen, 02.12.2004 - 2 O 588/03
- OLG Braunschweig, 02.03.2007 - 1 U 1/05
- BGH, 26.06.2007 - VI ZR 95/07
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Rechtsprechung
| OLG Rostock, 08.12.2005 - 1 U 1/05 |
Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- LG Rostock, 30.11.2004 - 10 O 287/03
- OLG Rostock, 08.12.2005 - 1 U 1/05
- BGH, 24.07.2007 - XI ZR 323/05
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (14)
- BGH, 15.01.2004 - IX ZR 152/00
Abgrenzung von gegenständlich beschränkter und Zeitbürgschaft; Formularmäßige …
Auszug aus OLG Rostock, 08.12.2005 - 1 U 1/05
Die Haftung des Zeitbürgen setzt jedoch Fälligkeit der Hauptschuld innerhalb der Bürgenzeit voraus ( BGH, NJW 2004, 2232 [BGH 15.01.2004 - IX ZR 152/00] ).Hier ist der zweite Fall gegeben, weil sich die Beklagten für einen Kontokorrentkredit verbürgt haben (…vgl. BGH, a.a.O.) und keine Anhaltspunkte dafür ersichtlich sind, dass die Beklagten zum Ausdruck gebracht haben, sie wollten mit Fristablauf aus der Haftung endgültig frei werden, falls die Bürgschaften von der Klägerin nicht rechtzeitig "gezogen" werden sollten (vgl. BGH, NJW 2004, 2232 [BGH 15.01.2004 - IX ZR 152/00] ).
Die gegenständlich beschränkte Bürgenhaftung ermäßigt sich dann nur bei nachfolgenden Rechnungsabschlüssen mit einem niedrigeren Schuldsaldo ( BGH, NJW 2004, 2232 [BGH 15.01.2004 - IX ZR 152/00] ).
- BGH, 22.02.1989 - VIII ZR 4/88
Haftung bei Nichtzustandekommen eines Vertragsschlusses
Auszug aus OLG Rostock, 08.12.2005 - 1 U 1/05
Nach der Rechtsprechung des BGH ( ZIP 1989, 514 = NJW-RR 1989, 627 [BGH 22.02.1989 - VIII ZR 4/88] ; WM 1981, 787 [788]) - auch der des Senats (OLGReport Rostock 1997, 17; Urteil vom 30.01.2003 - 1 U 41/01 ) - haftet derjenige, der gegenüber dem Partner im Laufe der Verhandlungen den späteren Vertragsabschluss ausdrücklich oder durch schlüssiges Verhalten als sicher hinstellt, sodann aber die Vertragsverhandlungen ohne triftigen Grund abbricht, aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen für den Schaden, den der Partner im Vertrauen auf das Zustandekommen des Geschäfts erleidet.Dies könnte nur dann angenommen werden, wenn sich die Hauptschuldnerin mit der Klägerin über die wesentlichen nicht notwendig alle - Punkte des zukünftigen Vertrages geeinigt hätten ( BGH, ZIP 1989, 514 [BGH 22.02.1989 - VIII ZR 4/88] ;… Emmerich, in: Münchener Kommentar, BGB, 4. Aufl., Vor § 275 Rn. 147).
- BGH, 07.12.1995 - IX ZR 110/95
Beweis der Erfüllung der Hauptschuld durch den Bürgen
Auszug aus OLG Rostock, 08.12.2005 - 1 U 1/05
Denn die Zusammensetzung des Saldos (beschränkt auf die Aktivposten) muss der Gläubiger nur dann im Einzelnen darlegen, wenn die Einzelpositionen streitig sind ( BGH, MDR 1996, 486).Ist ein Tagessaldo anerkannt oder unstreitig, muss der Bürge ebenso wie der Hauptschuldner im Einzelnen nachvollziehbar dartun und ggf. beweisen, dass die Forderung des Gläubigers durch Zahlung des Hauptschuldners oder durch Auf- bzw. Verrechnung seitens des Gläubigers erloschen ist (…BGH, BGHReport 2002, 291;… BGHReport 2004, 387; MDR 1995, 1108; MDR 1996, 486).
- BGH, 25.11.2003 - XI ZR 379/02
Anrechnung des Erlöses aus dem Verkauf sicherungsübereigneter Gegenstände bei …
Auszug aus OLG Rostock, 08.12.2005 - 1 U 1/05
Ist ein Tagessaldo anerkannt oder unstreitig, muss der Bürge ebenso wie der Hauptschuldner im Einzelnen nachvollziehbar dartun und ggf. beweisen, dass die Forderung des Gläubigers durch Zahlung des Hauptschuldners oder durch Auf- bzw. Verrechnung seitens des Gläubigers erloschen ist (…BGH, BGHReport 2002, 291; BGHReport 2004, 387; MDR 1995, 1108; MDR 1996, 486). - BGH, 18.05.1995 - IX ZR 129/94
Umfang und Entstehung des Rückgewähranspruchs; Zulässigkeit der Aufrechnung mit …
Auszug aus OLG Rostock, 08.12.2005 - 1 U 1/05
Ist ein Tagessaldo anerkannt oder unstreitig, muss der Bürge ebenso wie der Hauptschuldner im Einzelnen nachvollziehbar dartun und ggf. beweisen, dass die Forderung des Gläubigers durch Zahlung des Hauptschuldners oder durch Auf- bzw. Verrechnung seitens des Gläubigers erloschen ist (…BGH, BGHReport 2002, 291;… BGHReport 2004, 387; MDR 1995, 1108; MDR 1996, 486). - BGH, 26.04.2001 - IX ZR 453/99
Haftungsausfüllende Kausalität bei Amtspflichtverletzung eines Notars
Auszug aus OLG Rostock, 08.12.2005 - 1 U 1/05
Tut sie es dennoch, begründet dies sogar ein ihr vorwerfbares Eigenverschulden ( BGH, NJW 2001, 2714 [BGH 26.04.2001 - IX ZR 453/99] ; Senatsurteil vom 28.10.2004 - 1 U 11/03 , OLGReport 2005, 756. - OLG Rostock, 30.01.2003 - 1 U 41/01
Haftung aus cic bei Abbruch der Vertragsverhandlungen zu einem formbedürftigen …
Auszug aus OLG Rostock, 08.12.2005 - 1 U 1/05
Nach der Rechtsprechung des BGH ( ZIP 1989, 514 = NJW-RR 1989, 627 [BGH 22.02.1989 - VIII ZR 4/88] ; WM 1981, 787 [788]) - auch der des Senats (OLGReport Rostock 1997, 17; Urteil vom 30.01.2003 - 1 U 41/01 ) - haftet derjenige, der gegenüber dem Partner im Laufe der Verhandlungen den späteren Vertragsabschluss ausdrücklich oder durch schlüssiges Verhalten als sicher hinstellt, sodann aber die Vertragsverhandlungen ohne triftigen Grund abbricht, aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen für den Schaden, den der Partner im Vertrauen auf das Zustandekommen des Geschäfts erleidet. - OLG Rostock, 28.10.2004 - 1 U 11/03
Amtshaftung - Darlehensauszahlung durch Bank vor Eintragung der zur Sicherung …
Auszug aus OLG Rostock, 08.12.2005 - 1 U 1/05
Tut sie es dennoch, begründet dies sogar ein ihr vorwerfbares Eigenverschulden ( BGH, NJW 2001, 2714 [BGH 26.04.2001 - IX ZR 453/99] ; Senatsurteil vom 28.10.2004 - 1 U 11/03 , OLGReport 2005, 756. - BGH, 04.06.1987 - IX ZR 123/86
Berufung des Bürgen auf Rechtsmißbrauch der Inanspruchnahme
Auszug aus OLG Rostock, 08.12.2005 - 1 U 1/05
Nur unter ganz außergewöhnlichen Umständen ist dies dem Bürgen möglich ( BGH, MDR 1988, 49). - BGH, 29.02.1996 - IX ZR 153/95
Wirksamkeit eines durch Blankounterschrift erteilten Bürgschaftsversprechens; …
Auszug aus OLG Rostock, 08.12.2005 - 1 U 1/05
Gerade bei einem Bürgen, der als Gesellschafter der Hauptschuldnerin aus der Gewährung der vom Gläubiger erbrachten Leistungen längere Zeit Vorteile gezogen und durch sein Handeln ein berechtigtes Vertrauen des anderen Teils auf die Wirksamkeit seiner Haftung begründet hat, kann es treuwidrig sein, sich der Verpflichtung unter Hinweis auf den Formmangel des Rechtsgeschäfts zu entziehen ( BGHZ 26, 142 [151]; 121, 224 [233]; ZIP 1996, 745 [BGH 29.02.1996 - IX ZR 153/95] [748]). - BGH, 28.01.1993 - IX ZR 259/91
Formwidrigkeit der Telefax-Bürgschaftserklärung
- BGH, 30.01.1997 - IX ZR 133/96
Behandlung eines teilweise formunwirksamen Bürgschaftsvertrages
- BGH, 28.11.1957 - VII ZR 42/57
Kreditbürgschaft
- BGH, 17.12.1987 - IX ZR 93/87
Zeitliche Begrenzung einer Bürgschaft
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