Rechtsprechung
| OLG Köln, 11.02.2009 - 1 U 102/09 |
Zitiervorschläge
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Kurzfassungen/Presse
- bav.de
, S. 15 (Leitsatz und Auszüge)
Schwacke geeignet, Fraunhofer keine geeignete Schätzgrundlage - Aufschlag nur bei konkretem Vortrag
Verfahrensgang
- LG Bonn, 18.06.2008 - 9 O 511/07
- OLG Köln, 11.02.2009 - 1 U 102/09
- OLG Köln, 11.02.2009 - 2 U 102/08
Wird zitiert von ...
- OLG Bamberg, 04.03.2010 - 1 U 74/09
Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: vorvertragliche Anzeigepflicht und …
Rn. 47 a) Nach gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. hierzu u.a. BGH VersR 2007, 785) sowie ständiger Rspr. des Senats (vgl. u.a. Beschlüsse vom 02.10.2007, Az.: 1 U 125/07; vom 18.02.2008, Az.: 1 U 205/07; vom 28.05.2008, Az.: 1 U 27/08; vom 05.10.2009, Az.: 1 U 102/09) setzt die Annahme einer von einem Versicherungsnehmer begangenen arglistigen Täuschung eine Vorspiegelung falscher oder ein Verschweigen wahrer Tatsachen gegenüber dem Versicherer zum Zwecke der Erregung oder Aufrechterhaltung eines Irrtums voraus.
dejure.org
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