Rechtsprechung
| OLG Hamburg, 07.11.2003 - 1 U 108/02 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- IWW
- oeffentliche-auftraege.de
Leistungsbeschreibung: Beauftragung einer Eventualposition
- VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Muss Architekt günstig bauen?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
VOB/A § 9 Nr. 6; VOB/B § 2 Nr. 1
Beauftragung eines dritten Unternehmers mit Bedarfspositionen aus einem Angebot
Besprechungen u.ä. (3)
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Leistungspflichten in wirtschaftlicher Hinsicht - Architekt muss nicht so kostengünstig wie möglich bauen
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Auftraggeber kann Eventualposition nur bei seinem Vertragspartner abrufen! (IBR 2004, 182)
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Muss Architekt so kostengünstig wie möglich bauen? (IBR 2004, 211)
Papierfundstellen
- MDR 2006, 1153 (Ls.)
- BauR 2004, 687
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BGH, 18.04.2002 - VII ZR 70/01
Berücksichtigung des Mitverschuldens des die Bauaufsicht führenden Architekten
Auszug aus OLG Hamburg, 07.11.2003 - 1 U 108/02
Der Architekt kann gegenüber einem Auftragnehmer Erfüllungsgehilfe des Auftragsgebers sein, soweit es darum geht, Vertragspflichten nachzukommen, welche der Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer hat (BGH, Urteil vom 18. April 2002, NJW-RR 2002 S. 1175). - BGH, 23.01.2003 - VII ZR 10/01
Zulässigkeit eines Teilurteils
Auszug aus OLG Hamburg, 07.11.2003 - 1 U 108/02
Nur in diesem Sinne ist eine Eventualposition als "Angebotsblanken" zu begreifen, für deren Ausführung es einer Anordnung des Auftraggebers bedarf (BGH BauR 2003, 536f; BauR 1991, 210 -212-; OLG Karlsruhe BauR 1993, 506). - BGH, 20.12.1990 - VII ZR 248/89
Geltung der VOB bei Ausführung von Bauleistungen im Straßen- und Brückenbau
Auszug aus OLG Hamburg, 07.11.2003 - 1 U 108/02
Nur in diesem Sinne ist eine Eventualposition als "Angebotsblanken" zu begreifen, für deren Ausführung es einer Anordnung des Auftraggebers bedarf (BGH BauR 2003, 536f; BauR 1991, 210 -212-; OLG Karlsruhe BauR 1993, 506). - BGH, 23.11.1972 - VII ZR 197/71
Aufklärungs- und Beratungspflichten des Architekten
Auszug aus OLG Hamburg, 07.11.2003 - 1 U 108/02
Eine allgemeine Verpflichtung der Architekten, in jeder Hinsicht die Vermögensinteressen der Bauherrin wahrzunehmen und unter Berücksichtigung aller Möglichkeiten "so kostengünstig wie möglich zu bauen", besteht nicht (vgl. BGH, Urteil vom 23. November 1972, BGHZ 60 Seite 1, 3).
- OLG Naumburg, 30.09.2011 - 12 U 12/11
VOB-Vertrag: Austausch der Sicherheit durch den Auftragnehmer
Die Entscheidung über die Ausführung der Bedarfsposition trifft der Auftraggeber erst zu einem späteren Zeitpunkt (BGH BauR 2003, 536 - 538; Hanseatisches OLG Hamburg BauR 2004, 687 - 689; OLG Karlsruhe BauR 1993, 506;… Kuffer in Heiermann/Riedl/ Rusam, VOB, 11. Aufl., § 2 VOB/B Rdn. 67;… Keldungs in Ingenstau/Korbion, VOB, 17. Aufl., § 2 Abs. 1 VOB/B Rdn. 33;… Werner in Werner/Pastor, Der Bauprozess, 13. Aufl., Rdn. 1503).Die Bedarfs- oder Eventualposition ist insofern als "Angebotsblankett" zu begreifen, für deren Ausführung es einer Anordnung des Auftraggebers bedarf (z.B. Hanseatisches OLG Hamburg BauR 2004, 687 - 689).
Während in der Rechtsliteratur zum Teil die Ansicht vertreten wird, dass die Bedarfsposition bereits bei Auftragsvergabe, d.h. mit Vertragsschluss aufschiebend bedingt vereinbart wird (…z.B. Keldungs in Ingenstau/Korbion, VOB, 17. Aufl., § 2 Abs. 1 VOB/B Rdn. 35), hat nach anderer Ansicht erst bei Auftreten des Bedarfs eine gesonderte Auftragserteilung während der Bauausführung zu erfolgen (…z.B. Kappelmann/Schiffers, Vergütung, Nachträge und Behinderungsfolgen beim Bauvertrag, Rdn. 581; zum Meinungsstand: Hanseatisches OLG Hamburg BauR 2004, 687 689).
- KG, 28.04.2020 - 21 U 76/19
Werkvertrag mit Bedarfsposition für den Vorhalt eines Produktionsmittels: …
Rn. 38 Sieht das Leistungsverzeichnis eines Werkvertrags eine Eventualposition vor, dann ist diese grundsätzlich noch nicht mit dem Vertragsschluss, sondern erst dann beauftragt, wenn der Besteller sie nachträglich gesondert anordnet (BGH, Urteil vom 23. Januar 2003, VII ZR 10/01; OLG Karlsruhe, Urteil vom 19. Februar 1992, 7 U 98/90; OLG Hamburg, Urteil vom 07. November 2003, 1 U 108/02; OLG Naumburg, Urteil vom 30. September 2011, 12 U 12/11).
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Rechtsprechung
| OLG Köln, 23.05.2003 - 1 U 108/02 |
Kurzfassungen/Presse
- jurawelt.com (Pressemitteilung)
Berufung in Sachen "Thomas Helmer gegen AMEDIA Vertriebs- und Consulting GmbH"
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