Rechtsprechung
| OLG Stuttgart, 20.05.2008 - 1 U 122/07 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Zahnarzthaftung: Aufklärungspflicht bei einer kieferorthopädischen Behandlung mit einer festen Zahnspange
- Judicialis
BGB § 823 Abs. 1
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 823 Abs. 1
Aufklärungspflichten bei kieferorthopädischer Behandlung zum Kariesrisiko - Abgrenzung Risiko- und therapeutische Sicherheitsaufklärung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)
Erhöhtes Kariesrisiko bei kieferorthopädischer Behandlung mit fester Zahnspange unterfällt der therapeutischen Sicherheitsaufklärung
- rpmed.de
(Kurzinformation)
Karies bei kieferorthopädischer Behandlung verhaltensbedingt
- rpmed.de
(Kurzinformation)
Karies bei kieferorthopädischer Behandlung verhaltensbedingt
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Abgrenzung der therapeutischen Sicherheitsaufklärung von der Risikoaufklärung - Beweislast. Aufklärung über erhöhtes Kariesrisiko bei einer kieferorthopädischen Behandlung (§ 823 BGB)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Pflicht eines Arztes zu einer Risikoaufklärung bzw. zu einer therapeutischen Sicherheitsaufklärung bzgl. eines erhöhten Kariesrisikos bei einer kieferorthopädischen Behandlung mit einer festen Zahnspange
Verfahrensgang
- LG Ellwangen/Jagst, 05.09.2007 - 5 O 420/06
- OLG Stuttgart, 20.05.2008 - 1 U 122/07
Papierfundstellen
- VersR 2008, 927
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Düsseldorf, 11.10.2011 - 1 U 17/11
Anforderungen an den Nachweis der Eigentümerstellung an einem verunfallten …
Ist aber der Zusammenstoß der Fahrzeuge als solcher unstreitig oder bewiesen, so hat in der Folge der Versicherer zu beweisen, dass der aus dem Kollisionsereignis Schadensersatz ableitende Kläger in die Beschädigung des Fahrzeugs eingewilligt hat (Senat, NZV 1996, 321 und Urteil vom 07.04.2008, Az.: I-1 U 122/07).Allerdings kann letztlich nicht ausgeschlossen werden, dass der Beklagte zu 1. tatsächlich in Anbetracht der seiner Meinung nach klaren Haftungslage über seine persönliche Inanspruchnahme im Rahmen einer Klage verärgert war (Senat, Urteil vom 07.04.2008, Az.: I-1 U 122/07).
- KG, 25.11.2013 - 20 U 49/12
Nachträgliche Risikoaufklärung
Rn. 62 Bei der Abgrenzung zwischen Risikoaufklärung und Sicherungsaufklärung ist dabei auf den Zweck der Aufklärung abzustellen und nicht auf den Zeitpunkt, OLG Stuttgart, Urteil vom 20.5.2008 - 1 U 122/07 - Rdnr. 9 bei Juris. - OLG Dresden, 14.08.2023 - 4 U 245/23
Auch bei der Eingriffsaufklärung hat der Patient darzulegen und zu beweisen, dass …
Auch insoweit hat der Patient grundsätzlich den Beweis zu führen, dass ein - medizinisch erforderlicher - therapeutischer Hinweis nicht erteilt wurde und er hierdurch einen Körper- oder Gesundheitsschaden erlitten hat (…vgl. BGH, Urt. v. 14.9.2004 - VI ZR 186/03;… Urt. v. 15.3.2005 - IV ZR 313/05; OLG Stuttgart, Urt. v. 20.5.2008 - 1 U 122/07; Martis, MDR 2009, 1082 m.w.N.). - OLG Stuttgart, 15.02.2011 - 1 U 120/10
Unzureichende Aufklärung des Arztes über die Dringlichkeit einer Koloskopie als …
Grundsätzlich ist der behandelnde Arzt im Rahmen der Pflicht zur therapeutischen Aufklärung gehalten, den Patienten über die notwendigen ärztlichen Maßnahmen, deren Bedeutung für den Behandlungserfolg, ihre Dringlichkeit und über etwaige schwerwiegende Folgen für den Fall der Unterlassung der gebotenen Behandlung aufzuklären (vgl. OLG Bremen, VersR 1999, 1151; OLG Köln NJW-RR 2001, 92; OLG Düsseldorf NJW-RR 2003, 1333; OLG Stuttgart VersR 2008, 927;… Geiß/Greiner, Arzthaftpflichtrecht, 6. Auflage, S. 110 ff.).
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