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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 10.09.2024 - 1 U 13/24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,27989
OLG Oldenburg, 10.09.2024 - 1 U 13/24 (https://dejure.org/2024,27989)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 10.09.2024 - 1 U 13/24 (https://dejure.org/2024,27989)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 10. September 2024 - 1 U 13/24 (https://dejure.org/2024,27989)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Kein Anspruch auf Schadensersatz wegen Nichterhöhung der Versicherungssumme

  • EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)

    Beratungs- und Hinweispflichten, Schadensersatz gegen Versicherer, Anpassung der Versicherungssumme, Unterversicherung nach Umzug, Hausratversicherung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (4)

  • OLG Brandenburg, 11.01.2023 - 11 U 34/22

    Rechtsfolgen einer unterlassenen Beratung des Versicherers zu Lücken in der …

    Auszug aus OLG Oldenburg, 10.09.2024 - 1 U 13/24
    Dabei handelt es sich um - dem Versicherungsnehmer gegenüber lediglich einmal zu erfüllende - vorvertragliche Verpflichtungen, die eine angabenorientierte Beratung sicherstellen sollen und deren Erfüllung weder eingehende Ermittlungs- und Nachforschungstätigkeiten verlangt noch erfordert, dass die Beratungspflichtigen von sich aus eine allgemeine Risikoanalyse durchführen (vgl. Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 11. Januar 2023 - 11 U 34/22, juris Rn. 20;… Langheid/Rixecker/Rixecker, 7. Aufl. 2022, VVG § 6 Rn. 1, jeweils m. w. Nachw.).

    Diese Regelung verfolgt nicht das Ziel, den Pflichtenkreis an sich erheblich ausdehnen; der Versicherer ist insbesondere nicht zum treuhänderischen Sachwalter des Versicherungsnehmers für den Bereich seiner Versicherungsverhältnisse berufen (vgl. Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 11. Januar 2023 - 11 U 34/22, juris Rn. 21;… Prölss/Martin/Rudy, 32. Aufl. 2024, VVG § 6 Rn. 44).

  • BGH, 13.04.2005 - IV ZR 86/04

    Aufklärungspflicht über Versicherungsschutz

    Auszug aus OLG Oldenburg, 10.09.2024 - 1 U 13/24
    Regelmäßig muss der Versicherer aber erst dann tätig werden, wenn er allein aufgrund der Informationen, die er besitzt, erkennen kann, dass der Versicherungsnehmer über einen für ihn wesentlichen Vertragspunkt irrige Vorstellungen hat, speziell sich über den Umfang seines Versicherungsschutzes im Unklaren ist, und sein Bedarf nicht mehr gedeckt wird (vgl. BGH, Urteil vom 13. April 2005 - IV ZR 86/04, juris Rn. 13; OLG Köln…, Beschluss vom 3. März 2022 - I-9 U 184/21, juris Rn. 5; OLG Hamm…, Beschluss vom 12. August 2015 - 20 U 149/15, juris Rn. 16).
  • OLG Hamm, 12.08.2015 - 20 U 149/15

    Umfang der Beratungspflicht eines Versicherers

    Auszug aus OLG Oldenburg, 10.09.2024 - 1 U 13/24
    Regelmäßig muss der Versicherer aber erst dann tätig werden, wenn er allein aufgrund der Informationen, die er besitzt, erkennen kann, dass der Versicherungsnehmer über einen für ihn wesentlichen Vertragspunkt irrige Vorstellungen hat, speziell sich über den Umfang seines Versicherungsschutzes im Unklaren ist, und sein Bedarf nicht mehr gedeckt wird (vgl. BGH…, Urteil vom 13. April 2005 - IV ZR 86/04, juris Rn. 13; OLG Köln…, Beschluss vom 3. März 2022 - I-9 U 184/21, juris Rn. 5; OLG Hamm, Beschluss vom 12. August 2015 - 20 U 149/15, juris Rn. 16).
  • OLG Köln, 03.03.2022 - 9 U 184/21

    Eintrittspflicht der Betriebsschließungsversicherung bei Betriebsschließungen …

    Auszug aus OLG Oldenburg, 10.09.2024 - 1 U 13/24
    Regelmäßig muss der Versicherer aber erst dann tätig werden, wenn er allein aufgrund der Informationen, die er besitzt, erkennen kann, dass der Versicherungsnehmer über einen für ihn wesentlichen Vertragspunkt irrige Vorstellungen hat, speziell sich über den Umfang seines Versicherungsschutzes im Unklaren ist, und sein Bedarf nicht mehr gedeckt wird (vgl. BGH…, Urteil vom 13. April 2005 - IV ZR 86/04, juris Rn. 13; OLG Köln, Beschluss vom 3. März 2022 - I-9 U 184/21, juris Rn. 5; OLG Hamm…, Beschluss vom 12. August 2015 - 20 U 149/15, juris Rn. 16).
  • LG Ellwangen/Jagst, 06.02.2026 - 3 O 484/24

    Zur Haftung eines Krankenversicherungsunternehmens wegen einer vorgeblichen …

    Rn. 91 Eine Falschberatung oder Hinweispflichtverletzung würde allenfalls vorliegen, wenn dem Vermittler bekannt gewesen wäre, dass die Klägerin umfassen Versicherungsschutz wünscht und einen Sachverhalt mitteilt, aus dem sich eine Deckungslücke ergibt (OLG Saarbrücken, Urteil vom 20.09.1995 - 5 U 1054/94-98, r + s 1997, 208; vgl. auch OLG Oldenburg, Hinweisbeschluss vom 10.09.2024 - 1 U 13/24, BeckRS 2024, 27636).
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