Rechtsprechung
| OLG Oldenburg, 10.09.2024 - 1 U 13/24 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Schadensersatzanspruch eines Versicherten nach den Grundsätzen einer Quasideckung für Versicherungslücken infolge einer Nichterhöhung der Versicherungssumme
- versicherungsrechtsiegen.de
Schadensersatz bei unterversicherter Hausrat
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Kurzfassungen/Presse (2)
Verfahrensgang
- LG Oldenburg, 20.12.2023 - 13 O 2729/22
- LG Oldenburg, 22.12.2023 - 13 O 2729/22
- OLG Oldenburg, 10.09.2024 - 1 U 13/24
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- OLG Brandenburg, 11.01.2023 - 11 U 34/22
Rechtsfolgen einer unterlassenen Beratung des Versicherers zu Lücken in der …
Auszug aus OLG Oldenburg, 10.09.2024 - 1 U 13/24
Dabei handelt es sich um - dem Versicherungsnehmer gegenüber lediglich einmal zu erfüllende - vorvertragliche Verpflichtungen, die eine angabenorientierte Beratung sicherstellen sollen und deren Erfüllung weder eingehende Ermittlungs- und Nachforschungstätigkeiten verlangt noch erfordert, dass die Beratungspflichtigen von sich aus eine allgemeine Risikoanalyse durchführen (vgl. Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 11. Januar 2023 - 11 U 34/22, juris Rn. 20;… Langheid/Rixecker/Rixecker, 7. Aufl. 2022, VVG § 6 Rn. 1, jeweils m. w. Nachw.).Diese Regelung verfolgt nicht das Ziel, den Pflichtenkreis an sich erheblich ausdehnen; der Versicherer ist insbesondere nicht zum treuhänderischen Sachwalter des Versicherungsnehmers für den Bereich seiner Versicherungsverhältnisse berufen (vgl. Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 11. Januar 2023 - 11 U 34/22, juris Rn. 21;… Prölss/Martin/Rudy, 32. Aufl. 2024, VVG § 6 Rn. 44).
- BGH, 13.04.2005 - IV ZR 86/04
Aufklärungspflicht über Versicherungsschutz
Auszug aus OLG Oldenburg, 10.09.2024 - 1 U 13/24
Regelmäßig muss der Versicherer aber erst dann tätig werden, wenn er allein aufgrund der Informationen, die er besitzt, erkennen kann, dass der Versicherungsnehmer über einen für ihn wesentlichen Vertragspunkt irrige Vorstellungen hat, speziell sich über den Umfang seines Versicherungsschutzes im Unklaren ist, und sein Bedarf nicht mehr gedeckt wird (vgl. BGH, Urteil vom 13. April 2005 - IV ZR 86/04, juris Rn. 13; OLG Köln…, Beschluss vom 3. März 2022 - I-9 U 184/21, juris Rn. 5; OLG Hamm…, Beschluss vom 12. August 2015 - 20 U 149/15, juris Rn. 16). - OLG Hamm, 12.08.2015 - 20 U 149/15
Umfang der Beratungspflicht eines Versicherers
Auszug aus OLG Oldenburg, 10.09.2024 - 1 U 13/24
Regelmäßig muss der Versicherer aber erst dann tätig werden, wenn er allein aufgrund der Informationen, die er besitzt, erkennen kann, dass der Versicherungsnehmer über einen für ihn wesentlichen Vertragspunkt irrige Vorstellungen hat, speziell sich über den Umfang seines Versicherungsschutzes im Unklaren ist, und sein Bedarf nicht mehr gedeckt wird (vgl. BGH…, Urteil vom 13. April 2005 - IV ZR 86/04, juris Rn. 13; OLG Köln…, Beschluss vom 3. März 2022 - I-9 U 184/21, juris Rn. 5; OLG Hamm, Beschluss vom 12. August 2015 - 20 U 149/15, juris Rn. 16). - OLG Köln, 03.03.2022 - 9 U 184/21
Eintrittspflicht der Betriebsschließungsversicherung bei Betriebsschließungen …
Auszug aus OLG Oldenburg, 10.09.2024 - 1 U 13/24
Regelmäßig muss der Versicherer aber erst dann tätig werden, wenn er allein aufgrund der Informationen, die er besitzt, erkennen kann, dass der Versicherungsnehmer über einen für ihn wesentlichen Vertragspunkt irrige Vorstellungen hat, speziell sich über den Umfang seines Versicherungsschutzes im Unklaren ist, und sein Bedarf nicht mehr gedeckt wird (vgl. BGH…, Urteil vom 13. April 2005 - IV ZR 86/04, juris Rn. 13; OLG Köln, Beschluss vom 3. März 2022 - I-9 U 184/21, juris Rn. 5; OLG Hamm…, Beschluss vom 12. August 2015 - 20 U 149/15, juris Rn. 16).
- LG Ellwangen/Jagst, 06.02.2026 - 3 O 484/24
Zur Haftung eines Krankenversicherungsunternehmens wegen einer vorgeblichen …
Rn. 91 Eine Falschberatung oder Hinweispflichtverletzung würde allenfalls vorliegen, wenn dem Vermittler bekannt gewesen wäre, dass die Klägerin umfassen Versicherungsschutz wünscht und einen Sachverhalt mitteilt, aus dem sich eine Deckungslücke ergibt (OLG Saarbrücken, Urteil vom 20.09.1995 - 5 U 1054/94-98, r + s 1997, 208; vgl. auch OLG Oldenburg, Hinweisbeschluss vom 10.09.2024 - 1 U 13/24, BeckRS 2024, 27636).
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