Rechtsprechung
| OLG Hamburg, 25.02.2005 - 1 U 140/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 241 Abs. 2 § 651a
Haftung des Veranstalters eines Sommercamps für einen Badeunfall bei hohem Wellengang - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 02.07.2004 - 303 O 314/03
- OLG Hamburg, 25.02.2005 - 1 U 140/04
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- OLG München, 28.01.1998 - 15 U 4067/96
Schadensersatz wegen Unfalls bei von Reiseveranstalter organisierter Reise; …
Auszug aus OLG Hamburg, 25.02.2005 - 1 U 140/04
Besonderes, den Teilnehmern nicht erkennbares Gefahrenpotential, etwa organisierten Skitouren in Lawinengebieten oder Safaritouren vergleichbar (vgl. OLG München, NJW-RR 1999, 1358; OLG München, NJW-RR 2002, 698), ist mit dieser Freizeit nicht verbunden.
- OLG Bamberg, 14.09.2007 - 1 U 102/06 Der Senat hat diesen Standpunkt bereits in seinem Urteil vom 22.9.2005 (Az: 1 U 140/04; S. 10) vertreten, der mittlerweile vom BGH bestätigt worden ist ( Urteil vom 25.4.2006, Az: XI ZR 219/04 unter II. 1. b).
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