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Weitere Entscheidung unten: OLG Nürnberg, 05.08.2003

Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 26.11.2003 - 1 U 146/03-36   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,6255
OLG Saarbrücken, 26.11.2003 - 1 U 146/03-36 (https://dejure.org/2003,6255)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 26.11.2003 - 1 U 146/03-36 (https://dejure.org/2003,6255)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 26. November 2003 - 1 U 146/03-36 (https://dejure.org/2003,6255)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Prozessvoraussetzung eines fehlgeschlagenen Schlichtungsversuchs: Nachholbarkeit der obligatorischen Streitschlichtung

  • Judicialis

    SaarLSchlG § 37 a Abs. 1 Nr. 3; ; EGZPO § 15 a Abs. 1 Nr. 3

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Saarland: Durchführung eines Schlichtungsverfahrens vor Klage auf Unterlassung ehrverletzender Äußerungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • mietrecht-saar.de (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)

    Schlichtungsverfahren im Prozeß nachholbar; Schlichtungsverfahren; Saarland; ZPO

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Möglichkeit der Nachholung eines obligatorischen Schlichtungsverfahrens während des laufenden Prozesses; Auferlegung der Kosten der zweiten Instanz gegenüber dem Kläger auch bei Erfolg seines Rechtsmittels bei Vorlegen einer Erfolgslosigkeitsbescheinigung infolge ...

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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 17.04.1984 - IX ZR 153/83

    Durchsetzung der Auskunftspflicht des Drittschuldners

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 26.11.2003 - 1 U 146/03
    Erklärt der Kläger allein die Hauptsache ganz oder teilweise für erledigt, während der Beklagte seinen Klageabweisungsantrag aufrechterhält, hat das Gericht darüber zu entscheiden, ob die Klage insoweit tatsächlich erledigt ist und dies ggfs. festzustellen ( vgl. BGH NJW 84, 1901 ).
  • BGH, 16.12.1959 - IV ZR 103/59

    Ehelichkeitsanfechtung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 26.11.2003 - 1 U 146/03
    In Rechtsprechung und Schrifttum ist anerkannt, dass § 97 Abs. 2 ZPO entsprechend anwendbar ist, wenn eine Partei im höheren Rechtszug infolge eines erst dort eingetretenen Umstandes obsiegt, und wenn dieser Umstand nicht dem Bereich der Gegenpartei, sondern ihrem Bereich zuzurechnen ist und die Partei diesen bei sorgfältiger Prozessführung bereits während des früheren Rechtszuges hätte schaffen bzw. erwirken können (vgl. BGH NJW 1960, 766, 768;… Musielak-Wolst, ZPO, 3. Aufl. Rdn. 11 zu § 97 ;… Thomas-Putzo a.a.O. Rdn. 13 zu § 97;… Mü-K -Belz a.a.O. Rdn. 18 zu § 97).
  • OLG Hamm, 11.04.2002 - 5 U 167/01
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 26.11.2003 - 1 U 146/03
    Danach kann das Gericht trotz eines anhängigen Prozesses auf eine außergerichtliche Streit -schlichtung hinwirken ( so auch OLG Hamm MDR 2003, 387 ).
  • OLG Saarbrücken, 12.02.1997 - 1 U 515/96

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch einen unwahren …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 26.11.2003 - 1 U 146/03
    Nach der über § 823 Abs. 2 BGB in das Deliktsrecht transformierten Beweisregel des § 186 BGB trifft die Beweislast für die Wahrheit einer die Ehre des Geschädigten verletzenden Behauptung grundsätzlich denjenigen, der die Behauptung verbreitet, hier also den Beklagten ( Saarl. OLG NJW 1997, 1376, 1378 ).
  • LG Flensburg, 03.01.2011 - 1 T 69/10

    Schlichtungsverfahren für Schmerzensgeldklagen bei Ehrverletzung und Nachstellung …

    Dieser Regelung unterfallen alle Ansprüche, die sich inhaltlich auf eine Ehrverletzung im Sinne der strafrechtlichen Bedingungen stützen, ohne dass es auf die zivilrechtliche Anspruchgrundlage ankommt (Saarländisches OLG, Urteil vom 26.11.2003, 1 U 146/03, zitiert [...] Rn. 23; LG Kiel…, Urteil vom 27.04.2006, 1 S 278/05, zitiert [...] Rn. 14; AG St. Wendel…, Urteil vom 25.04.2005, 13 C 52/05, zitiert [...] Rn. 15).
  • LG Saarbrücken, 23.09.2004 - 11 S 18/04

    Obligatorisches Güteverfahren: Erforderlichkeit der Durchführung eines …

    Rn. 11 In einem nach Schluss der mündlichen Verhandlung eingegangenen Schriftsatz tragen sie vor, dass nach Klageerhebung ein Schlichtungsverfahren erfolglos durchgeführt worden war und dies nach einer Entscheidung des saarländischen Oberlandesgerichts vom 26.11.2003, Az.: 1 U 146/03 - 36, ausreichend sei.
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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 05.08.2003 - 1 U 146/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,57121
OLG Nürnberg, 05.08.2003 - 1 U 146/03 (https://dejure.org/2003,57121)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 05.08.2003 - 1 U 146/03 (https://dejure.org/2003,57121)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 05. August 2003 - 1 U 146/03 (https://dejure.org/2003,57121)
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 04.03.1971 - VII ZR 40/70

    Verjährung von Delikts- und vertraglichen Schadensersatzansprüchen im Rahmen …

    Auszug aus OLG Nürnberg, 05.08.2003 - 1 U 146/03
    Dies würde auch dann geltend, wenn mit dem gesetzlichen Anspruch aus § 823 BGB werkvertragliche Gewährleistungsansprüche mit einer kurzen Verjährungsfrist von 6 Monaten konkurrieren (BGHZ 55, 392), weswegen auch die Frage, ob der Vertrag über die Tätowierung als Werk- oder Dienstvertrag zu behandeln ist, dahinstehen kann.
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