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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 25.01.2001 - 1 U 176/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,33279
OLG Frankfurt, 25.01.2001 - 1 U 176/99 (https://dejure.org/2001,33279)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 25.01.2001 - 1 U 176/99 (https://dejure.org/2001,33279)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 25. Januar 2001 - 1 U 176/99 (https://dejure.org/2001,33279)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz wegen eines Rückstauschadens in einem Haus

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 30.07.1998 - III ZR 263/96

    Amtshaftung einer Gemeinde wegen unzureichender Dimensionierung der …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.01.2001 - 1 U 176/99
    Nach der vom Landgericht zutreffend in Bezug genommenen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine gemeindliche Haftung sowohl unter dem Gesichtspunkt der Amtshaftung als auch aus dem öffentlich-rechtlichen Schuldverhältnis nicht gegeben, wenn der Grundstückseigentümer, der einen Rückstauschaden erleidet, entgegen seiner Verpflichtung aus der Entwässerungssatzung keine geeignete Rückstausicherung eingebaut hat (BGHZ 88, 85; BGH VersR 1999, 230 [BGH 30.07.1998 - III ZR 263/96]).
  • BGH, 07.07.1983 - III ZR 119/82

    Wasserleitung II - Haftung im öffentlich-rechtlichen Benutzungsverhältnis

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.01.2001 - 1 U 176/99
    Nach der vom Landgericht zutreffend in Bezug genommenen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine gemeindliche Haftung sowohl unter dem Gesichtspunkt der Amtshaftung als auch aus dem öffentlich-rechtlichen Schuldverhältnis nicht gegeben, wenn der Grundstückseigentümer, der einen Rückstauschaden erleidet, entgegen seiner Verpflichtung aus der Entwässerungssatzung keine geeignete Rückstausicherung eingebaut hat (BGHZ 88, 85; BGH VersR 1999, 230 [BGH 30.07.1998 - III ZR 263/96]).
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