Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 25.01.2001 - 1 U 176/99 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schadensersatz wegen eines Rückstauschadens in einem Haus
Verfahrensgang
- LG Gießen, 31.05.1999 - 2 O 580/98
- OLG Frankfurt, 25.01.2001 - 1 U 176/99
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BGH, 30.07.1998 - III ZR 263/96
Amtshaftung einer Gemeinde wegen unzureichender Dimensionierung der …
Auszug aus OLG Frankfurt, 25.01.2001 - 1 U 176/99
Nach der vom Landgericht zutreffend in Bezug genommenen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine gemeindliche Haftung sowohl unter dem Gesichtspunkt der Amtshaftung als auch aus dem öffentlich-rechtlichen Schuldverhältnis nicht gegeben, wenn der Grundstückseigentümer, der einen Rückstauschaden erleidet, entgegen seiner Verpflichtung aus der Entwässerungssatzung keine geeignete Rückstausicherung eingebaut hat (BGHZ 88, 85; BGH VersR 1999, 230 [BGH 30.07.1998 - III ZR 263/96]). - BGH, 07.07.1983 - III ZR 119/82
Wasserleitung II - Haftung im öffentlich-rechtlichen Benutzungsverhältnis
Auszug aus OLG Frankfurt, 25.01.2001 - 1 U 176/99
Nach der vom Landgericht zutreffend in Bezug genommenen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine gemeindliche Haftung sowohl unter dem Gesichtspunkt der Amtshaftung als auch aus dem öffentlich-rechtlichen Schuldverhältnis nicht gegeben, wenn der Grundstückseigentümer, der einen Rückstauschaden erleidet, entgegen seiner Verpflichtung aus der Entwässerungssatzung keine geeignete Rückstausicherung eingebaut hat (BGHZ 88, 85; BGH VersR 1999, 230 [BGH 30.07.1998 - III ZR 263/96]).
- LG Gießen, 06.11.2006 - 3 O 85/06
Für eine Einbeziehung des Risikos von Rückstauschäden in die erweiterte …
In diese besonderen Rechtsbeziehungen hat das Haftpflichtgesetz nicht eingreifen wollen (BGH VersR 1999, 230 = NVwZ 1998, 1218; BGHZ 88, 85; vgl. auch OLG Celle OLGR 2005, 24; OLG Frankfurt a. M. v. 25.01.2001 - Az. 1 U 176/99).Die Obergerichte sind - soweit ersichtlich - dem BGH in dieser Frage gefolgt (OLG Celle OLGR 2005, 24; OLG Saarbrücken OLGR 2005, 46; OLG Köln VersR 2002, 610; OLG Frankfurt a. M. v. 25.01.2001 - Az. 1 U 176/99).
- OLG Naumburg, 13.03.2001 - 1 U 76/00
Arzthaftung - Diagnosefehler - Verschulden - Unterlassung der Befunderhebung - …
Nicht jeder Diagnoseirrtum ist aber allein deshalb schon als Behandlungsfehler zu werten (vgl. BGH VersR 1981, 1033; BGH VersR 1988, 293; zuletzt Urt. v. 16.01.2001 - VI ZR 408/99 - vgl. OLG Naumburg, Urt. des Senats v. 11.04.2000 - 1 U 176/99 - Mertens in: MüKo -BGB-, 3. Aufl., § 823 Rn. 375;… Steffen/ Dressler, Arzthaftungsrecht, 7. Aufl. 1997, Rn. 154 mwN. aus der Rechtsprechung;… Laufs in: Laufs/ Uhlenbruck, Handbuch des Arztrechts, 2. Aufl. 1997, § 100 Rn. 6).
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