Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 30.06.1997 - 1 U 185/96 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NZV 1997, 481
- VersR 1997, 1251
Wird zitiert von ... (5)
- OLG Hamm, 30.05.2016 - 6 U 13/16
Ampel von Grün auf Gelb - Anhalten vor der Ampel ist Pflicht
Unter diesen Umständen muss er sich wie ein sog. "unechter Nachzügler" behandeln lassen (vgl. OLG Düsseldorf NZV 1997, 481, 482; OLG Koblenz NZV 1998, 465) und darf sich nicht auf ein Vorrecht als Kreuzungsräumer berufen. - OLG Düsseldorf, 23.01.2024 - 1 U 153/22
Berufung in einem Verfahren wegen eines Verkehrsunfalls nach Anfahren mit dem PKW …
Er ist gegenüber dem Querverkehr wartepflichtig, wenn damit zu rechnen ist, dass die Ampelanlage für den Querverkehr zwischenzeitlich auf Grünlicht geschaltet hat (Senat, Urteil vom 30. Juni 1997 - 1 U 185/96 -, juris). - OLG Brandenburg, 13.02.2025 - 12 U 77/24
Annahme der Haftung von 1/3 zu 2/3 bei der gebotenen Abwägung der …
Dies gilt jedoch nur dann, wenn der Kreuzungskern (gebildet durch die Fluchtlinien der Fahrbahnränder) schon erreicht war (…Greger in: Greger/Zwickel, Haftungsrecht des Straßenverkehrs, 6. Auflage 2021, § 14 Verkehrspflichten im Straßenverkehr, Rn. 14_188;… Hentschel/König/Dauer/König, 47. Aufl. 2023, StVO § 37 Rn. 17, beck-online), es sich mithin um einen "echten Nachzügler", also um ein Fahrzeug handelt, welches zunächst bei Grünlicht in den - und soweit im Unterschied zu einem "unechten Nachzügler" - inneren Bereich der Kreuzung eingefahren ist, dort aufgehalten wurde und den Verkehrsfluss deshalb erheblich stören würde, wenn es ihm nicht gestattet würde, den Kreuzungsbereich vorrangig zu verlassen (KG Berlin…, Urteil vom 13. Juni 2019 - 22 U 176/17 -, Rn. 24; OLG Koblenz…, Urteil vom 8. September 1997 - 12 U 1355/96 -, Rn. 12; OLG Düsseldorf, Urteil vom 30. Juni 1997 - 1 U 185/96 - OLG Hamm…, Urteil vom 26. August 2016 - I-7 U 22/16 -, Rn. 22, juris). - LG Coburg, 16.05.2007 - 13 O 87/07
Über die (Halte-)Linie - noch kein Grund zum Jubeln
Dies gilt aber nicht für solche Verkehrsteilnehmer, welche zwar die Haltelinie vor der Lichtzeichenanlage passiert haben, sich aber noch nicht im eigentlichen Kreuzungsbereich befinden (vgl. OLG Köln, VRS 72, 212 ; OLG Düsseldorf, NZV 97, 481). - AG Marl, 01.06.2001 - 23 C 92/01
Kreuzungsräumer
Nach herrschender Meinung (vgl. OLG Hamm VRS 57, 451; OLG Düsseldorf, Versicherungsrecht 97, 1251; OLG Koblenz NZV 98, 465)zählt allerdings zum Kreuzungsbereich nur die durch die Fluchtlinien der sich kreuzenden Fahrbahnen umgrenzte Fläche.
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Rechtsprechung
| OLG Hamburg, 31.10.1997 - 1 U 185/96 |
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