Rechtsprechung
| OLG Koblenz, 07.02.2007 - 1 U 248/06 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Judicialis
BGB § 839 Abs. 3
- IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 839 Abs. 3
Bescheidung einer Bauvoranfrage zur Errichtung einer Windkraftanlage innerhalb von 16 Monaten keine angemessene, zügige Bearbeitung - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Bauvoranfrage zögerlich bearbeitet: Schadensersatz?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- lw.com
, S. 8 (Leitsatz und Kurzinformation)
Schadensersatz wegen verzögert bearbeiteter Bauvoranfrage
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Schadensersatzansprüche gegen die Behörde wegen zu langsamer Bearbeitung der Baugenehmigung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Schadensersatz wegen einer Amtspflichtverletzung aufgrund einer verzögerten Bearbeitung mehrerer Bauvoranfragen; Abschlägige Bescheidung einer Bauvoranfrage zur Errichtung einer Windanlage nach einer zwischenzeitlichen Änderung des Flächennutzungsplans; Versagung des ...
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Bauvoranfrage zögerlich bearbeitet: Schadensersatz? (IBR 2007, 585)
Verfahrensgang
- LG Mainz, 19.01.2006 - 4 O 435/04
- OLG Koblenz, 07.02.2007 - 1 U 248/06
- BGH, 19.03.2008 - III ZR 49/07
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 27.01.2005 - 4 C 5.04
In Aufstellung befindliches Ziel der Raumordnung; Sicherung durch …
Auszug aus OLG Koblenz, 07.02.2007 - 1 U 248/06
Anhaltspunkte, dass die geänderte Flächennutzungsplanung der Verbandsgemeinde schon so weit konkretisiert gewesen wäre, dass sie ausnahmsweise bereits als in Aufstellung befindliches Ziel der Raumordnung schon die Qualität eines öffentlichen Belangs erreicht hätte (vgl. hierzu BVerwG NVwZ 2005, 578) bestehen nicht (abgesehen davon wäre der auf das positive Interesse gerichtete Ersatzanspruch der Klägerin von vornherein unbegründet).Dann kann es auch nicht als pflichtwidrig angesehen werden, wenn der Beklagte zu 1) in den zeitlichen Grenzen, in denen auch eine Verteidigung gegen die titulierte Verpflichtung möglich war, eine Erfüllung der Verpflichtung im Hinblick auf die bereits beschlossene Änderung des Flächennutzungsplans ablehnte (vgl. zur Berücksichtigungsfähigkeit konkreter, abgeschlossener Planungen im Bereich der Raumordnung als entgegen stehender öffentlicher Belang BVerwG NVwZ 2005, 578).
- BVerwG, 19.09.2002 - 4 C 10.01
Vollstreckungsabwehrklage; rechtsvernichtende Einwendung; Bauvorbescheid; …
Auszug aus OLG Koblenz, 07.02.2007 - 1 U 248/06
Der Beklagte zu 1) durfte sich gegen die Vollstreckung einer Verpflichtung zur Erteilung eines Vorbescheids mit einer auf einen zwischenzeitlich geänderten Flächennutzungsplan gestützten Vollstreckungsgegenklage wehren (vgl. BVerwG NVwZ 2003, 214, 215). - BGH, 13.10.1994 - III ZR 24/94
Amtspflichtverletzung durch Erlaß eines auf einer unwirksamen Satzung beruhenden …
Auszug aus OLG Koblenz, 07.02.2007 - 1 U 248/06
Maßgeblich für die Beurteilung, ob die Entscheidung einer Behörde rechtmäßig ist, ist die Rechtslage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Tatsachenverhandlung im Amtshaftungsprozess (vgl. BGH NJW 1995, 394, 395). - BGH, 31.01.1991 - III ZR 184/89
Voraussetzungen der Amtshaftung einer juristischen Person des öffentlichen Rechts
Auszug aus OLG Koblenz, 07.02.2007 - 1 U 248/06
Neben einer Dienstaufsichtsbeschwerde wäre ein taugliches Rechtsmittel in erster Linie die Untätigkeitsklage nach § 75 VwGO gewesen (vgl. zur Untätigkeitsklage als geeignetes Rechtsmittel BGH NVwZ 1992, 298, 299).
- OLG Dresden, 27.04.2018 - 1 U 1701/16
Berufungsverhandlung im Streit um das Bauprojekt "Marina Garden" in Dresden
Welche Frist angemessen, welche Beschleunigung geboten ist, bestimmt sich nicht allein nach dem Interesse des Antragstellers oder des durch die erbetene Entscheidung betroffenen Einzelnen, sondern auch danach, dass im Einzelfall eine sachgerechte Entscheidung ausreichend vorbereitet und ermöglicht wird (OLG Koblenz, Urt. v. 07.02.2007, Az.: 1 U 248/06, juris, m.w.N.). - BGH, 19.03.2008 - III ZR 49/07
Amtshaftung bei Zurückweisung eines Bauvorbescheidsantrags aufgrund eines formell …
Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des 1. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Koblenz vom 4. Februar 2007 - 1 U 248/06 - wird zurückgewiesen. - OLG Koblenz, 16.06.2016 - 1 U 111/16
Verzögerte Baugenehmigungserteilung - Amtspflichtverletzung
In einem Rechtsstaat hat jede Behörde die Amtspflicht gegenüber dem Antragsteller, die an sie gestellten Anträge mit der gebotenen Beschleunigung innerhalb einer angemessenen Frist zu behandeln und die Anträge, sobald eine ordnungsgemäße Prüfung abgeschlossen ist, in angemessener Frist zu bescheiden (OLG Koblenz, Urteil vom 7.2.2007 - 1 U 248/06 - Rn. 23, juris).
- OLG Naumburg, 13.03.2014 - 2 U 26/13
Zivilgerichtlicher Amtshaftungsprozess: Bindungswirkung eines vorangegangenen …
Welche Gesamtbearbeitungszeit jedoch angemessen und welche Beschleunigung ggf. geboten ist, bestimmt sich unter Abwägung aller betroffenen Interessen, d.h. nicht nur nach dem Interesse des jeweiligen Antragstellers, hier der Klägerin, sondern auch danach, dass im Einzelfall eine sachgerechte Entscheidung ausreichend vorbereitet und ermöglicht wird (vgl. OLG Koblenz, Urteil v. 07.02.2007, 1 U 248/06, zitiert nach juris; insoweit keine abweichende Beurteilung durch die nachgehende Entscheidung des BGH). - LG Aachen, 16.01.2025 - 12 O 314/24
Amtshaftung wegen verzögerter Bearbeitung: Kein Schadenersatz nach fünf Wochen
Rn. 53 aa) Grundsätzlich trifft jede Behörde die Amtspflicht, die an sie gestellten Anträge mit der gebotenen Beschleunigung innerhalb einer angemessenen Frist zu behandeln und, sobald die Prüfung abgeschlossen ist, in angemessener Frist zu bescheiden (OLG Koblenz, Urteil vom 7. Februar 2007 - 1 U 248/06 -, Rn. 23, juris).Welche Bearbeitungszeit im konkreten Fall angemessen ist, bestimmt sich nicht allein nach dem Interesse des Antragstellers oder des durch die erbetene Entscheidung betroffenen Einzelnen, sondern auch danach, unter welchem Umständen im Einzelfall eine sachgerechte Entscheidung ausreichend vorbereitet und ermöglicht werden kann (vgl. OLG Koblenz, Urteil vom 7. Februar 2007 - 1 U 248/06 -, Rn. 23, juris).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 29.07.2025 - 10 A 738/23
B-Plan rückwirkend "geheilt": Auswirkungen auf zwischenzeitlich erlassenen …
Rn. 50 Vgl. OLG Koblenz, Urteil vom 7. Februar 2007 - 1 U 248/06 -, juris Rn. 29; LG Oldenburg, Urteil vom 9. März 2005 - 5 O 1685/04 -, juris Rn. 29 ff.; offen gelassen: BGH, Beschluss vom 19. März 2008 - III ZR 49/07 -, juris Rn. 8 f.; OVG NRW, Beschluss vom 1. September 2011 - 2 A 1335/10 -, juris Rn. 18 ff.; in einer im Beitragsrecht wurzelnden Streitigkeit ausdrücklich einen Gleichlauf zwischen der (rückwirkend) herbeigeführten Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsakts und der fehlenden Amtspflichtwidrigkeit betonend BGH, Urteil vom 13. Oktober 1994 - III ZR 24/94 -, juris Rn. 12; dazu auch Krohn, de Witt, in: NVwZ 2005, S. 1388.
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