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| OLG Rostock, 30.01.2002 - 1 U 255/99 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 839 Abs. 1; StPO § 160; StGB § 333
Schadensersatzansprüche wegen des Abbruchs von Vertragsverhandlungen wegen der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens
Verfahrensgang
- LG Schwerin - 4 O 300/96
- OLG Rostock, 30.01.2002 - 1 U 255/99
Wird zitiert von ...
- OLG Saarbrücken, 27.05.2021 - 4 U 35/20
Amtspflichten einer Behörde vor Erstattung einer Strafanzeige gegen einen …
Die diesbezüglich vom Landgericht zitierten Entscheidungen, darunter auch die Rechtsprechung des Senats (…vgl. Senat, Urt. v. 21.03.2019 - 4 U 118/17, NJW-RR 2019, 1112 - 1117, juris Rdn. 45 ff betreffend die Einleitung und Führung eines Ermittlungsverfahrens unter Beteiligung der Polizei;… ebenso: BGH, Urt. v. 18.06.1970 - III ZR 95/68, NJW 1970, 1543 , juris Rdn. 13 ff; OLG Rostock, Urt. v. 30.01.2002 - 1 U 255/99, OLGR Rostock 2003, 431 - 436, juris Rdn. 56 ff) sind vorliegend ebenso wie entsprechende Literaturzitate aus strafprozessualen Kommentaren hinsichtlich des im Strafverfahren bestehenden Pflichtenkanons deshalb nicht einschlägig, weil die Dienstvorgesetzten des Klägers und die sonstigen im vorliegenden Fall tätigen Polizeibeamten, insbesondere diejenigen des Landespolizeipräsidiums, unstreitig und durch alle zur Akte gereichten Unterlagen belegt, nicht als ermittelnde Beamte im Rahmen eines Strafverfahrens tätig waren, sondern im Rahmen von reinen Verwaltungsermittlungen beamtenrechtlicher Art, die lediglich der Vorbereitung der Entscheidung dienten, ob gegen den Kläger eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Saarbrücken erstattet werden würde.
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