Rechtsprechung
| OLG Oldenburg, 17.07.2014 - 1 U 3/14 |
Kurzfassungen/Presse (11)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Der (teure) Schuss mit der Soft-Air-Pistole - aus zivilrechtlicher Sicht
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Aufsichtspflichtverletzung der Mutter bei Umgang des Sohnes mit Softair-Pistole
- Jurion (Kurzinformation)
Aufsichtspflichtverletzung der Mutter bei Umgang des Sohnes mit Softair-Pistole - 5.000 EUR Schmerzensgeld für eine Augenverletzung
- rabüro.de (Pressemitteilung)
Zur elterlichen Aufsichtspflicht bei Spiel eines Minderjährigen mit Softair-Pistole
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Kinderspiel mit Softair-Pistolen - Mutter des Schützen haftet für die Augenverletzung eines Spielkameraden
- haerlein.de (Kurzinformation)
Wenn Kinder mit Softair-Pistolen spielen - Eltern haben erhöhte Aufsichtspflicht
- rechtstipps.de (Kurzinformation)
Softair-Pistolen: Eltern haften für Ihre Kinder
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Aufsichtspflichtverletzung bei Umgang des Sohnes mit Softair-Pistole
- anwalt.de (Kurzinformation)
Aufsichtspflichtverletzung bei Umgang des Sohnes mit Softair-Pistole
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Aufsichtspflichtverletzung bei Umgang des Sohnes mit Softair-Pistole
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Aufsichtspflichtverletzung: Mutter haftet für die vom Sohn verursachten Verletzungen durch Softair-Pistolen - Kind erhält 5.000 Euro Schmerzensgeld für Augenverletzung
Wird zitiert von ...
- OLG Düsseldorf, 10.05.2016 - 1 U 127/15 Es ist nämlich grundsätzlich Sache des Schädigers, die von dem Geschädigten zu veranlassende Schadensbeseitigung zu finanzieren (BGH NJW-RR 2006, 394; BGH NJW 2002, 2553; NJW 1989, 290; Senat, Urteil vom 30.09.2014, I-1 U 3/14; Urteil vom 26.08.2014, I-1 U 151/13; Urteil vom 24.05.2011, I-1 U 220/10; Urteil vom 15.10.2007, I-1 U 52/07, abgedruckt in: Schaden-Praxis 2008, 298; Urteil vom 03.07.2006, I-1 U 204/05;… Oetker in: Münchener Kommentar zum BGB, 7. Auflage 2016, § 254 Rdn 97, 99; Lorenz in: Beck'scher Online-Kommentar BGB, Bamberger/Roth, 38. Edition, Stand: 01.11.2015, § 254 Rdn 35).
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