Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 30.03.2000 - 1 U 30/99 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 463 BGB
Gebrauchtwagenkauf: Eigenschaftszusicherung und unverbindliche Beschreibung - Judicialis
- IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 463 S. 1
Zusicherung einer Eigenschaft beim Verkauf eines gebrauchten Kfz - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Berufung; Schadensersatzanspruch; Gewährleistungsausschluss; Mangel; Fahrzeug; Zugesicherte Eigenschaften
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Anpreisung oder Zusicherung?
- Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. (Kurzmitteilung)
Unverbindliche Beschreibung oder Zusicherung?
Verfahrensgang
- LG Limburg, 23.12.1998 - 1 O 326/97
- OLG Frankfurt, 30.03.2000 - 1 U 30/99
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- OLG Hamm, 25.06.1996 - 28 U 5/96
Auszug aus OLG Frankfurt, 30.03.2000 - 1 U 30/99
Sie ist der Bezeichnung des Motors als "einwandfrei" oder "in Ordnung" vergleichbar, die in der Rechtsprechung ebenfalls nicht als Eigenschaftszusicherung gewertet wurden (OLG Karlsruhe, VersR 1992, 1362; OLG Hamm, NJW-RR 1997, 429).
- LG Bonn, 23.11.2018 - 1 O 340/17
Ölverbrauch Beschaffenheitsvereinbarung PKW Privatverkauf
Die bereits ohnehin eher einer allgemeinen Anpreisung oder allenfalls einer eingeschränkten Wissenserklärung gleichkommende Angabe eines "vollkommen normalen" und "unauffälligen" Ölverbrauchs (…vgl. Reinking/Eggert, aaO., Rd.2861; abweichend zur Frage des Ölverbrauchs aber: OLG Koblenz NJW-RR 1990, 60f.; ferner - zur fehlenden Beschaffenheitsvereinbarung bei der Angabe "Motor in Ordnung" durch einen privaten Verkäufer - OLG Frankfurt, Urteil vom 30.03.2000 - 1 U 30/99 = DAR 2001, 505 = BeckRS 2008, 15801; LG Kleve NJW-RR 2005, 422), erfüllt gerade mit dieser Einleitung nicht die für eine Beschaffenheitsvereinbarung erforderliche Eindeutigkeit eines entsprechenden Verpflichtungswillens des Beklagten (vgl. auch BGH NJW 2018, 146 Rd.18; BGH NJW 2017, 2817, 2818 Rd.13).
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