Rechtsprechung
| OLG Hamburg, 25.06.1965 - 1 U 43/63 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
§§ 85, 87 BBauG.
Wird zitiert von ...
- BVerwG, 30.04.1969 - IV C 6.68
Wesen des Abwägungsgebot in der Bauleitplanung; Enteignende Vorwirkung eines …
... Der Betroffene kann im nachfolgenden Enteignungsverfahren nicht mehr verlangen, daß etwa die Linienführung mit Rücksicht auf die mit ihr verbundene Inanspruchnahme seines Grundstücks geändert wird oder das geplante Vorhaben sogar ganz unterbleibt." Ähnlich hat der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 15. Juni 1967 a.a.O. das Verhältnis zwischen einem Bebauungsplan und einer durch seine Festsetzungen veranlagten Enteignung beurteilt (vgl. außerdem OLG Hamburg, Urteil vom 25. Juni 1965 - 1 U 43/63 - [BBauBl. 1966, 120]).
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