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Rechtsprechung
   OLG München, 18.09.2008 - 1 U 4837/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,34688
OLG München, 18.09.2008 - 1 U 4837/07 (https://dejure.org/2008,34688)
OLG München, Entscheidung vom 18.09.2008 - 1 U 4837/07 (https://dejure.org/2008,34688)
OLG München, Entscheidung vom 18. September 2008 - 1 U 4837/07 (https://dejure.org/2008,34688)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Arzthaftung: Umfang der Dokumentationspflicht; Infektion eines Neugeborenen mit Rotaviren in einem Krankenhaus; Überbeatmung eines Patienten im Jahr 1996 bei CO2-Werten zwischen 25 und 30 mm/Hg

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • aerzteblatt.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Ärztliche Dokumentationspflichten: Das Ende der Fahnenstange

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (10)

  • OLG Stuttgart, 11.06.2002 - 14 U 83/01

    Arzthaftung: Grober Behandlungsfehler durch extreme Überbeatmung eines …

    Auszug aus OLG München, 18.09.2008 - 1 U 4837/07
    Soweit sich die Klägerin insoweit auf ein Urteil des OLG Stuttgart vom 11.06.2002 - 14 U 83/2001 beruft, verkennt sie, dass das OLG Stuttgart in seiner Entscheidung einen groben Behandlungsfehler bejaht hat.

    Im Fall des OLG Stuttgart vom 11.06.2002 - 14 U 83/2001 ging es zwar auch um das Thema "Überbeatmung".

  • BGH, 27.04.2004 - VI ZR 34/03

    Begriff und Rechtsfolgen eines groben Behandlungsfehlers

    Auszug aus OLG München, 18.09.2008 - 1 U 4837/07
    Ein Behandlungsfehler ist als "grob" zu beurteilen, wenn der Arzt eindeutig gegen bewährte ärztliche Behandlungsregeln oder gegen gesicherte medizinische Erkenntnisse verstoßen und einen Fehler begangen hat, der aus objektiver Sicht nicht mehr verständlich erscheint, weil er einem Arzt des entsprechenden Fachs schlechterdings nicht unterlaufen darf (vgl. exemplarisch BGH NJW 2004, 2011, 2013).
  • BGH, 08.07.2003 - VI ZR 304/02

    Begriff des Diagnosefehlers

    Auszug aus OLG München, 18.09.2008 - 1 U 4837/07
    Allerdings kommt auch der Senat nach ergänzender Beweisaufnahme in Übereinstimmung mit dem Landgericht zu dem Ergebnis, dass die - prozessual zweifelsfrei zulässige - Feststellungsklage (vgl. BGH Urteil vom 08.07.2003 - VI ZR 304/02) nicht begründet ist.
  • BGH, 18.03.1986 - VI ZR 215/84

    Dokumentationspflicht bei ernster Gefahr eines Durchliegegeschwürs

    Auszug aus OLG München, 18.09.2008 - 1 U 4837/07
    Möglich ist lediglich der Schluss zugunsten des Patienten, dass eine nicht dokumentierte Maßnahme (bis zum Beweis des Gegenteils durch den Behandler) unterblieben ist (BGH VersR 1999, 190, 191) oder sich der dokumentationspflichtige Umstand so ereignet hat, wie es der Patient glaubhaft schildert (BGH VersR 1986, 788).
  • BGH, 04.11.2003 - VI ZR 28/03

    Feststellung der haftungsbegründenden Kausalität bei Auftreten einer Krankheit …

    Auszug aus OLG München, 18.09.2008 - 1 U 4837/07
    Erforderlich ist vielmehr, ein für einen vernünftigen, die Lebensverhältnisse klar überschauenden Menschen so hoher Grad von Wahrscheinlichkeit, dass er den Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (BGH NJW 2004, 777).
  • BGH, 06.07.1999 - VI ZR 290/98

    Beweiserleichterungen im Arzthaftungsprozeß

    Auszug aus OLG München, 18.09.2008 - 1 U 4837/07
    Umstände und Tatsachen, deren Aufzeichnung bzw. Aufbewahrung nicht für die weitere Behandlung des Patienten medizinisch erforderlich sind, sind auch aus Rechtsgründen nicht geboten, so dass aus dem Unterbleiben derartiger Aufzeichnungen keine beweisrechtlichen Folgen gezogen werden dürfen (BGH NJW 1999, 3408, 3409).
  • BGH, 29.05.2001 - VI ZR 120/00

    Annahme eines groben Behandlungsfehlers im Arzthaftungsprozeß

    Auszug aus OLG München, 18.09.2008 - 1 U 4837/07
    Auch die Summierung mehrerer Fehler kann dazu führen, dass das ärztliche Vorgehen als grob fehlerhaft zu bewerten ist (BGH NJW 2001, 2792, 2793).
  • BGH, 23.03.1993 - VI ZR 26/92

    Schlußfolgerungen aus nicht dokumentierter Kontrolluntersuchung auf …

    Auszug aus OLG München, 18.09.2008 - 1 U 4837/07
    Sie dient nicht dazu, dem Patienten Beweise für Schadensersatzansprüche in einem späteren Arzthaftungsprozess zu verschaffen (BGH NJW 1993, 2375, 2376).
  • BGH, 29.09.1998 - VI ZR 268/97

    Anforderungen an den Nachweis der erforderlichen Risikoaufklärung

    Auszug aus OLG München, 18.09.2008 - 1 U 4837/07
    Möglich ist lediglich der Schluss zugunsten des Patienten, dass eine nicht dokumentierte Maßnahme (bis zum Beweis des Gegenteils durch den Behandler) unterblieben ist (BGH VersR 1999, 190, 191) oder sich der dokumentationspflichtige Umstand so ereignet hat, wie es der Patient glaubhaft schildert (BGH VersR 1986, 788).
  • OLG Stuttgart, 04.01.2000 - 14 U 31/98

    Arzthaftung

    Auszug aus OLG München, 18.09.2008 - 1 U 4837/07
    Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass der Entscheidung des OLG Stuttgart vom 4.1.2000 - 14 U 31/98, gänzlich andere Vorwürfe zugrunde lagen (keine organisatorischen Vorkehrungen für neonatologischen Notfall, infolgedessen stand kein kompetenter Arzt zur Verfügung, der die dringend notwendige Intubation bei dem Kind vornahm, das mittlerweile das Vollbild einer schweren Sepsis hatte).
  • OLG Naumburg, 10.04.2014 - 1 U 77/13

    Arzt- und Krankenhaushaftung im Rahmen einer Geburtshilfe: Entbehrliche …

    Genauso kommt es in Betracht, den vom Patienten schlüssig geschilderten Ablauf als richtig zu unterstellen (OLG München, Urteil vom 18. September 2008, 1 U 4837/07 - BeckRS 2008, 20405;… Martis/Winkhart, Rdn. D395).
  • OLG Dresden, 10.03.2026 - 4 U 1314/25
    Die Gegenauffassung in Rechtsprechung und Literatur, wonach als Folge der Vermutung des § 630h Abs. 3 auch zu unterstellen sei, dass sich ein nicht dokumentierter, aber aus medizinischen Gründen dokumentationspflichtiger Umstand so ereignet hat, wie es vom Patienten behauptet wird (…OLG Köln v. 6.8.2014 - 5 U 137/13, GesR 2015, 95 [96] Rz. 29;… OLG Naumburg v. 10.4.2014 - 1 U 77/13, juris Rz. 63; OLG München v. 18.9.2008 - 1 U 4837/07, juris Rz. 32;… Erman/Rehborn/Gescher, BGB, 15. Aufl. 2017, § 630h Rz. 26; Muschner, VersR 2006, 621 [622]; Martis/Winkhart, MDR 2011, 709 [713]), ist im Anschluss an diese höchstrichterliche Rechtsprechung als überholt anzusehen.
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