Rechtsprechung
| OLG Hamburg, 26.06.1987 - 1 U 49/86 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1989, 147
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Brandenburg, 09.10.2002 - 1 U 7/02
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Behandlung, …
Dieser Grundsatz gilt nur für den Fall, daß praktisch gleichwertige Methoden zur Verfügung stehen (vergl. etwa OLG Hamburg, VersR 1989, 147) und findet naturgemäß seine Grenze, wo keine vertretbare Alternative verbleibt. - OLG München, 29.11.2001 - 1 U 2554/01
Zur freien Auswahlmöglichkeit eines Operateurs unter mehreren praktisch …
Unter mehreren praktisch gleichwertigen Methoden darf ein Operateur das nach seinem Ermessen am besten geeignete Verfahren bevorzugen, insbesondere ein solches, für das er die größte Erfahrung besitzt (vgl. OLG Hamburg, VersR 1989, 147). - OLG Karlsruhe, 11.04.2002 - 7 U 171/00
Arzthaftung: Aufklärung über Versagerrisiko bei Sterilisation und Beweislast für …
Selbst wenn man jedoch annehmen wollte, die Information der Klägerin über das Versagerrisiko der durchgeführten Sterilisation sei unzulänglich gewesen, kann die Klage jedenfalls deswegen keinen Erfolg haben, weil die Kläger für ihre Behauptung, sie hätten sich bei korrekter Aufklärung veranlasst gesehen, weitere Maßnahmen zur Vermeidung einer Empfängnis zu ergreifen, beweisfällig geblieben sind (BGH, NJW 1981, 630, 632; NJW 1981, 2002, 2004;… Urt. v. 25.1.2000 - VI ZR 68/99, nicht veröffentlicht; OLG Hamburg, Urt. v. 26.6.1987 - 1 U 49/86, VersR 1989, 148).
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