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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 12.11.2009 - 1 U 59/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,13939
OLG Naumburg, 12.11.2009 - 1 U 59/09 (https://dejure.org/2009,13939)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 12.11.2009 - 1 U 59/09 (https://dejure.org/2009,13939)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 12. November 2009 - 1 U 59/09 (https://dejure.org/2009,13939)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • info-krankenhausrecht.de

    Arzthaftung Schadensersatz Schmerzensgeld Fraktur Operation

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1
    Anforderungen an die ärztliche Risikoaufklärung bei einer offenen Operation am Fersenbein

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anforderungen an die ärztliche Risikoaufklärung bei einer offenen Operation am Fersenbein

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 1758
  • MDR 2010, 325
  • VersR 2010, 1185
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (10)

  • BGH, 22.09.1987 - VI ZR 238/86

    Ärztliche Aufklärung über nicht angebotene neue Behandlungsverfahren

    Auszug aus OLG Naumburg, 12.11.2009 - 1 U 59/09
    (1) Stehen für eine medizinisch sinnvolle und indizierte Therapie mehrere Behandlungsmethoden zur Verfügung, die zu jeweils unterschiedlichen Belastungen des Patienten führen oder unterschiedliche Risiken und Erfolgschancen bieten, muss der Patient selbst prüfen können, was er an Belastungen und Gefahren im Hinblick auf möglicherweise unterschiedliche Erfolgschancen der verschiedenen Behandlungsmethoden auf sich nehmen will (vgl. BGHZ 102, 17 ff.; NJW 1974, 1422, 1423; NJW 1986, 780 ).

    Sie kann nur da verlangt werden, wo der Patient eine echte Wahlmöglichkeit hat (BGHZ 102, 17, 27).

  • OLG Koblenz, 01.04.2004 - 5 U 844/03

    Schmerzensgeldanspruch wegen mangelnder Aufklärung über Operationsrisiken

    Auszug aus OLG Naumburg, 12.11.2009 - 1 U 59/09
    Denn über das Misserfolgsrisiko ist nicht unter Angabe konkreter Prozentzahlen aufzuklären (vgl. OLG Koblenz, MDR 2004, 881 f.).

    Dieser Eingriff hat jedoch per se kein Gewicht, das die Zuerkennung eines Schmerzensgeldes rechtfertigt (vgl. OLG Koblenz, MDR 2004, 881 f.; OLG Dresden, NJW 2004, 298 f.).

  • BGH, 14.06.2005 - VI ZR 179/04

    Verurteilung des Krankenhausträgers, der einem Notfallpatienten 1985 …

    Auszug aus OLG Naumburg, 12.11.2009 - 1 U 59/09
    Im Rahmen der Aufklärung ist auch das Risiko zu erörtern, inwieweit trotz fehlerfreier medizinischer Behandlung Schadensrisiken bestehen, seien es mögliche Komplikationen während des Eingriffs oder sonstige schädliche Nebenfolgen (BGH, VersR 2005, S. 1238 ).
  • BGH, 07.02.1984 - VI ZR 174/82

    Rückenmarksschädigung - § 823 Abs. 1 BGB, Beweislastverteilung bei der Frage der …

    Auszug aus OLG Naumburg, 12.11.2009 - 1 U 59/09
    Dabei muss die Aufklärung die im Großen und Ganzen bestehenden Risiken einer ordnungsgemäßen Behandlung zum Gegenstand haben (Vgl. BGH, NJW 1985, 2193 ), um dem Patienten einen zutreffenden allgemeinen Eindruck von der Schwere des Eingriffs und der Art der Belastung zu vermitteln, die sich für seine körperliche Integrität und seine Lebensführung aus dem Eingriff ergeben können (st. Rspr., vgl. BGHZ 90, 103 ff. und zuletzt Brandenburgisches OLG, MDR 2009, 568 f. m.w.N.).
  • BGH, 19.11.1985 - VI ZR 134/84

    Anforderungen an Aufklärungspflicht über Embolierisiko bei grösseren Operationen …

    Auszug aus OLG Naumburg, 12.11.2009 - 1 U 59/09
    (1) Stehen für eine medizinisch sinnvolle und indizierte Therapie mehrere Behandlungsmethoden zur Verfügung, die zu jeweils unterschiedlichen Belastungen des Patienten führen oder unterschiedliche Risiken und Erfolgschancen bieten, muss der Patient selbst prüfen können, was er an Belastungen und Gefahren im Hinblick auf möglicherweise unterschiedliche Erfolgschancen der verschiedenen Behandlungsmethoden auf sich nehmen will (vgl. BGHZ 102, 17 ff.; NJW 1974, 1422, 1423; NJW 1986, 780 ).
  • OLG Brandenburg, 13.11.2008 - 12 U 104/08

    Arzthaftung: Umfang der Aufklärungspflicht bei einer Fußoperation

    Auszug aus OLG Naumburg, 12.11.2009 - 1 U 59/09
    Dabei muss die Aufklärung die im Großen und Ganzen bestehenden Risiken einer ordnungsgemäßen Behandlung zum Gegenstand haben (Vgl. BGH, NJW 1985, 2193 ), um dem Patienten einen zutreffenden allgemeinen Eindruck von der Schwere des Eingriffs und der Art der Belastung zu vermitteln, die sich für seine körperliche Integrität und seine Lebensführung aus dem Eingriff ergeben können (st. Rspr., vgl. BGHZ 90, 103 ff. und zuletzt Brandenburgisches OLG, MDR 2009, 568 f. m.w.N.).
  • OLG Dresden, 23.10.2003 - 4 U 980/03

    Schmerzensgeld; Geldentschädigung; nichtkausale Aufklärungspflichtverletzung

    Auszug aus OLG Naumburg, 12.11.2009 - 1 U 59/09
    Dieser Eingriff hat jedoch per se kein Gewicht, das die Zuerkennung eines Schmerzensgeldes rechtfertigt (vgl. OLG Koblenz, MDR 2004, 881 f.; OLG Dresden, NJW 2004, 298 f.).
  • BGH, 19.03.1985 - VI ZR 227/83

    Aufklärungspflicht über die Folgen von Behandlungsfehlern

    Auszug aus OLG Naumburg, 12.11.2009 - 1 U 59/09
    Dabei muss die Aufklärung die im Großen und Ganzen bestehenden Risiken einer ordnungsgemäßen Behandlung zum Gegenstand haben (Vgl. BGH, NJW 1985, 2193 ), um dem Patienten einen zutreffenden allgemeinen Eindruck von der Schwere des Eingriffs und der Art der Belastung zu vermitteln, die sich für seine körperliche Integrität und seine Lebensführung aus dem Eingriff ergeben können (st. Rspr., vgl. BGHZ 90, 103 ff. und zuletzt Brandenburgisches OLG, MDR 2009, 568 f. m.w.N.).
  • OLG Hamm, 05.02.2007 - 3 U 155/06

    Arzthaftung wegen unterlassener Aufklärung über hohes Schlaganfallrisiko einer …

    Auszug aus OLG Naumburg, 12.11.2009 - 1 U 59/09
    Das setzt aber voraus, dass sich ein Risiko des Eingriffs auch verwirklicht hat (vgl. OLG Hamm, Urt. v. 05.02.2007, 3 U 155/06, zitiert nach JURIS).
  • BGH, 12.02.1974 - VI ZR 141/72

    Inanspruchnahme auf Ersatz des Schadens aus einer Peridural-Anästhesie (PDA) - …

    Auszug aus OLG Naumburg, 12.11.2009 - 1 U 59/09
    (1) Stehen für eine medizinisch sinnvolle und indizierte Therapie mehrere Behandlungsmethoden zur Verfügung, die zu jeweils unterschiedlichen Belastungen des Patienten führen oder unterschiedliche Risiken und Erfolgschancen bieten, muss der Patient selbst prüfen können, was er an Belastungen und Gefahren im Hinblick auf möglicherweise unterschiedliche Erfolgschancen der verschiedenen Behandlungsmethoden auf sich nehmen will (vgl. BGHZ 102, 17 ff.; NJW 1974, 1422, 1423; NJW 1986, 780 ).
  • OLG Frankfurt, 05.12.2019 - 8 U 164/19

    Verstoß gegen die ärztliche Schweigepflicht: Versendung einer Rechnung über …

    Die Verletzung des Selbstbestimmungsrechts hat per se kein solches Gewicht, dass die Zuerkennung eines Schmerzensgeldes geboten wäre (OLG Naumburg, Urteil v. 12.11.2009, MDR 2010, 325).
  • LG Bonn, 20.01.2011 - 9 O 161/09

    Anspruch auf Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen ärztlicher …

    Die Selbstbestimmungsaufklärung muss dazu die Risiken einer ordnungsgemäßen Behandlung zum Gegenstand haben und dem Patienten einen allgemeinen Eindruck von der Schwere des Eingriffs und der Art der Belastung vermitteln, die sich für seine körperliche Integrität und seine Lebensführung aus dem Eingriff ergeben können (vgl. BGHZ 90, 103; BGH, VersR 2010, 1220; OLG Naumburg, NJW 2010, 1758).

    Grundsätzlich ist zwar über die Erfolgsaussichten bzw. das Misserfolgsrisiko nicht unter Angabe konkreter Prozentzahlen aufzuklären (vgl. OLG Naumburg, NJW 2010, 1758).

  • OLG Naumburg, 29.10.2015 - 1 U 32/15

    Arzt- und Krankenhaushaftung: Rechtsstellung eines operierenden Konsiliararztes; …

    Für die Aufklärung über das Misserfolgsrisiko genügte die in der Information über die Lockerung zugleich enthaltene Mitteilung, dass die Operation trotz aller ärztlichen Kunst fehlschlagen und die Beschwerden dann nicht lindern, sondern ggf. verschlimmern kann (Senat NJW 2010, 1758, 1759).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.11.2023 - L 15 U 391/22

    Ablehnung des Antrags auf Gewährung einer Verletztenrente; Genaue Definition der …

    Der mit Schreiben vom 26.02.2009 gestellte Überprüfungsantrag nach § 44 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) wurde abgelehnt (Bescheid vom 27.03.2009, Widerspruchsbescheid vom 30.06.2009), die dagegen beim SG Aachen erhobene Klage (S 1 U 59/09) mit Gerichtsbescheid vom 18.06.2010 abgewiesen.
  • OLG Stuttgart, 02.03.2011 - 1 U 63/10

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Umfang der Obliegenheiten eines nicht …

    Der Senat war in diesem Zusammenhang bereits mehrfach mit Schadensersatzforderungen der Beklagten befasst (Urteil vom 22.04.2008 - 1 U 98/07; Urteil vom 10.02.2009 - 1 U 52/08; Urteil vom 20.04.2010 - 1 U 59/09).
  • KG, 09.12.2013 - 20 U 107/12

    Aufklärung über Heilungsaussichten

    Rn. 69 Überwiegend wird die Auffassung vertreten, dass über das Risiko eines Misserfolgs des beabsichtigten Eingriffs nicht unter Angabe konkreter Prozentzahlen oder Mitteilung evtl. Statistiken aufgeklärt werden muss; es reiche auch, wenn dem Patienten mitgeteilt werde, dass die Operation trotz aller ärztlichen Kunst dazu führen könne, dass sich die Beschwerden nicht verbessern, sondern sogar verschlimmern (OLG Naumburg, Urteil vom 12.11.2009 - 1 U 59/09 - OLG Koblenz, Beschluss vom 24.8.11 - 5 U 370/11; BGH NJW 1992, 2351).
  • SG Aachen, 05.08.2022 - S 10 U 100/19
    Rn. 24 Das Gericht hat zunächst die Vorprozessakten S 1 U 239/10, S 1 U 59/09, S 6 U 33/11 sowie S 9 U 127/06 beigezogen.
  • LG Bielefeld, 03.12.2021 - 4 O 18/20

    Fehlerhafte zahnärztliche Behandlung - Schadensersatz

    Zum Inhalt der Aufklärung gemäß § 630e BGB verlangt die Rechtsprechung, dass der Patient über den Verlauf des Eingriffs, die Erfolgsaussichten, seine Risiken und mögliche echte Behandlungsalternativen mit gleichwertigen Chancen, aber andersartigen Risiken und Gefahren im Großen und Ganzen informiert wird (vgl. BGHZ 90, 103; BGH, VersR 2010, 1220; OLG Naumburg, NJW 2010, 1758).
  • OLG Celle, 29.08.2022 - 1 U 52/22

    Ansprüche des Patienten aus behandlungsfehlerhaftem Verhalten des Arztes; …

    Aus der vom Landgericht zitierten Entscheidung des Oberlandesgerichts Sachsen-Anhalt (Urteil vom 12. November 2009, Aktenzeichen 1 U 59/09) ergibt sich dies allerdings nicht, weil das Oberlandesgericht (…vgl. Rn. 30 der Entscheidung) davon ausgegangen ist, dass die Aufklärung des Patienten "die Risiken und die möglichen schädlichen Nebenfolgen einer Operation und ausdrücklich auf das Misserfolgsrisiko der Behandlung bei einem derartigen Verletzungsbild" genannt hatte.
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