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Weitere Entscheidung unten: OLG Saarbrücken, 30.03.2009

Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 07.05.2009 - 1 U 601/08 - 177   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,17001
OLG Saarbrücken, 07.05.2009 - 1 U 601/08 - 177 (https://dejure.org/2009,17001)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 07.05.2009 - 1 U 601/08 - 177 (https://dejure.org/2009,17001)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 07. Mai 2009 - 1 U 601/08 - 177 (https://dejure.org/2009,17001)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JurPC

    Teilnahme an Glücksspielen über das Internet

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    §§ 3 Abs. 6; 4 Abs. 4 GlüStV
    Vermittlung von Glücksspielen auch durch Einladung zu sog. Win-Fonds

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    "WinFonds" sind verbotene Glücksspiel-Angebote

  • blogspot.com (Kurzinformation)

    "Win-Fonds"

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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • OLG Oldenburg, 18.09.2008 - 1 W 66/08

    Vorliegen einer Aufforderungswerbung durch den Aufruf "vor Beginn der Urlaubszeit …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 07.05.2009 - 1 U 601/08
    Hiermit verschafft sie dem Kunden die Möglichkeit zur Teilnahme an Lottoausspielungen und anderen Gewinnspielen Ob dies durch eine Beteiligung an sogenannten "Win-Fonds" oder unmittelbar durch Teilnahme an den entsprechenden Glücksspielen erfolgt, ist in diesem Zusammenhang unerheblich, da ungeachtet der rechtlichen Konstruktion im Endeffekt in wirtschaftlicher Hinsicht kein Unterschied besteht; in beiden Fällen wird dem Kunden letztlich die Teilnahme an einem Glücksspiel angeboten, das ihm die Chance bietet, mehr als das eingesetzte Geld zu gewinnen, im Regelfall jedoch zum Verlust des Einsatzes führt (vgl. dazu auch OLG Oldenburg. GRUR-RR 2009, 67).
  • KG, 30.03.2009 - 24 U 145/08

    Wettbewerbsverstöße einer staatlichen Lotteriegesellschaft: Antragsbefugnis …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 07.05.2009 - 1 U 601/08
    Folglich liegt auf Seiten der Verfügungsklägerin ein Vermitteln von Glücksspielen im Sinne des § 4 Abs. 4 GluStV vor; die Verfügungsklägerin ist gleichzeitig, da ihre Geschäftstätigkeit naturgemäß in der Absicht erfolgt, hierdurch Gewinn zu erzielen, als gewerblicher Spielevermittler im Sinne des § 3 Abs. 6 Nr. 2 GluStV anzusehen (vgl dazu auch KG Berlin, Urteil vom 30.3.2009, Az. 24 U 145/08, S. 23) Zudem bewirbt die Verfügungsklägerin die von ihr vertriebenen Produkte unter Verstoß gegen § 5 Abs. 3 GluStV über das Internet Auch dies ist ersichtlich aus dem vorbezeichneten Internetausdruck (Bl. 391 d.A.).
  • KG, 12.08.2009 - 24 U 40/09

    Zur Zulässigkeit von Gewinnspielwerbung

    Er vertieft seinen erstinstanzlichen Vortrag zum fehlenden Rechtsschutzbedürfnis der Klägerin und beruft sich dazu auf die Rechtsprechung des OLG Saarbrücken (Beschlüsse vom 30.03. und 07.05.2009 - Az.: 1 U 601/08-177).
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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 30.03.2009 - 1 U 601/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,37761
OLG Saarbrücken, 30.03.2009 - 1 U 601/08 (https://dejure.org/2009,37761)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 30.03.2009 - 1 U 601/08 (https://dejure.org/2009,37761)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 30. März 2009 - 1 U 601/08 (https://dejure.org/2009,37761)
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Wird zitiert von ...

  • LG Hamburg, 22.10.2009 - 327 O 144/09

    Wettbewerbsverstoß durch Glücksspielwerbung einer staatlichen …

    Für das Mitglied des Klägers LottoTeam Fonds B.V. hat das Saarländische Oberlandesgericht die Illegalität der Tätigkeit bejaht und die Klagebefugnis wegen Rechtsmissbrauchs verneint (vgl. OLG Saarbrücken, Beschluss vom 30.03.2009, Az.: 1 U 601/08-177-, Anlage CBH 12, bestätigt durch Beschluss vom 07.05.2009, Anlage CBH 13).
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