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Weitere Entscheidungen unten: OLG Bremen, 21.12.1982 | OLG Frankfurt, 17.11.1983

Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 24.11.1982 - 1 U 66/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,3839
OLG Stuttgart, 24.11.1982 - 1 U 66/82 (https://dejure.org/1982,3839)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 24.11.1982 - 1 U 66/82 (https://dejure.org/1982,3839)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 24. November 1982 - 1 U 66/82 (https://dejure.org/1982,3839)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Schadensersatz wegen der Folgen einer postoperativen Strahlentherapie; Verletzung der Berufspflicht eines Arztes auf Grund der Durchführung von Bestrahlungen ohne ärztliche Überwachung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1983, 2644
  • VersR 1984, 292
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 19.04.1978 - VIII ZR 39/77

    Haftungsausschluß bei Wasserversorgung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.11.1982 - 1 U 66/82
    Nachdem der Rechtsstreit bezüglich der Höhe der geltend gemachten materiellen und immateriellen Schadensersatzansprüche noch nicht entscheidungsreif ist, war gemäß §§ 523, 304 Abs. 1 ZPO Grund-Urteil zu erlassen (BGHZ 71, 232 [BGH 19.04.1978 - VIII ZR 39/77] ).
  • BGH, 19.11.1997 - 3 StR 271/97

    Zur strafrechtlichen Haftung eines Strahlentherapeuten

    Angesichts dieser Nebenwirkungen und möglichen Folgen ist der mit der Strahlenanwendung verbundene Eingriff in den menschlichen Organismus durchaus als erheblich im Sinne der Rechtsprechung anzusehen (vgl. zur Körperverletzung durch Gammastrahlenbehandlung OLG Stuttgart NJW 1983, 2644 f.).

    Rn. 14 Eine wirksame Einwilligung der Patienten für diese Eingriffe lag nicht vor, denn diese bezog sich schon wegen Fehlens einer weitergehenden Aufklärung nur auf eine lege artis, das heißt nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft durchgeführte Heilbehandlung (…vgl. Laufs, Arztrecht 5. Aufl. Rdn. 693;… Tröndle, StGB 48. Aufl. § 223 Rdn. 9 a; BGH, Urteil vom 25. März 1982 - 1 StR 674/81; OLG Stuttgart NJW 1983, 2644).

  • BSG, 15.04.1997 - 1 RK 4/96

    Kostenerstattung bei vom Gerätehersteller in Rechnung gestellter ärztlicher …

    Die vom LSG in den Vordergrund gestellte Frage der ausreichenden Kontrolle (…dazu vgl BSG SozR Nr. 1 zu § 122 RVO;… BSGE 29, 27 = SozR Nr. 34 zu § 182 RVO;… BSGE 39, 288 = SozR 5536 § 2 Nr. 2; BSG USK 9086; BSG USK 95122 sowie OLG Stuttgart NJW 1983, 2644 [OLG Stuttgart 24.11.1982 - 1 U 66/82] = MedR 1983, 152) betrifft die ordnungsgemäße Durchführung der Behandlung und ist von der Frage, wer als Leistungserbringer aufgetreten ist, zu trennen.
  • VGH Baden-Württemberg, 17.12.2012 - 10 S 1340/12

    Betriebsgenehmigung für Linearbeschleuniger für Bestrahlungstherapie; …

    Das Gericht teile die Auffassung des Oberlandesgerichts Stuttgart zur Auslegung des Begriffes "unter ständiger Aufsicht und Verantwortung" im Urteil vom 24.11.1982 (- 1 U 66/82 - NJW 1983, 2644), wonach dieser erfordere, dass ein Arzt mit entsprechender Ausbildung jederzeit verfügbar sei, um bei während der Behandlung auftretenden Problemen helfen bzw. auf Fragen des Patienten eingehen zu können.
  • VG Stuttgart, 11.05.2012 - 4 K 3381/11

    Betrieb eines Linearbeschleunigers - Anforderungen an das Personal

    Aus den Entscheidungen des OLG Stuttgart v. 24.11.1982 - 1 U 66/82 -, des BayVGH, U. v. 14.04.2008 - 9 B 08.94 -, sowie der Kommentierung habe der Beklagte zur praxisgerechten Beschreibung des Begriffs "ständige Aufsicht" die Formulierung "Der gesamtverantwortliche Arzt muss einen unmittelbaren Zugriff auf die unterstützenden Tätigkeiten bei der technischen Mitwirkung durch Personen nach § 82 Abs. 2 Nr. 4 StrlSchV haben" abgeleitet.

    Das Gericht teilt daher die Auffassung des OLG Stuttgart zur Auslegung des Begriffes "unter ständiger Aufsicht und Verantwortung" im Urteil vom 24.11.1982 (1 U 66/82 - NJW 1983, 2644), wonach dies erfordert, dass ein Arzt mit entsprechender Ausbildung jederzeit verfügbar ist, um bei während der Behandlung auftretenden Problemen helfen bzw. auf Fragen des Patienten eingehen zu können.

  • LG Flensburg, 13.05.2025 - 3 O 178/15

    Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen eines Behandlungsfehlers im …

    Eine rechtfertigende Einwilligung setzt nämlich eine fachgerechte ärztliche Behandlung voraus - eine standardunterschreitende Behandlung ist niemals von einer Einwilligung gedeckt (BGH, Urteil vom 19.11.1997 - 3 StR 271/97, NJW 1998, 1802, 1803; OLG Stuttgart, Urteil vom 24.11.1982 - 1 U 66/82, NJW 1983, 2644; KG, Urteil vom 25.9.2017 - 20 U 41/16, NJW-RR 2017, 232, 234), es sei denn, dass der Patient nach entsprechender Aufklärung gerade in eine solche einwilligt.
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Rechtsprechung
   OLG Bremen, 21.12.1982 - 1 U 66/82 (c)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,5972
OLG Bremen, 21.12.1982 - 1 U 66/82 (c) (https://dejure.org/1982,5972)
OLG Bremen, Entscheidung vom 21.12.1982 - 1 U 66/82 (c) (https://dejure.org/1982,5972)
OLG Bremen, Entscheidung vom 21. Dezember 1982 - 1 U 66/82 (c) (https://dejure.org/1982,5972)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Schadensersatz; Verschlechterung eines Fondsvermögens

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 1983, 423
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 25.11.1981 - IVa ZR 286/80

    Beteiligungsmodell britischer Spirituosenmarkt - § 675 Abs. 2 BGB, Abgrenzung …

    Auszug aus OLG Bremen, 21.12.1982 - 1 U 66/82
    Dabei ist in diesem Zusammenhang auch der vom Bundesgerichtshof mehrfach hervorgehobene Umstand zu berücksichtigen, wonach es sich bei den - wie hier - steuerbegünstigen Kapitalbeteiligungen um keine mündelsichere Vermögensanlage handelt und deshalb der potentielle Fondszeichner bei der im Prospekt angegebenen Mindestrendite nicht davon ausgehen kannt, diese werde ungeachtet jeder (negativen) wirtschaftlichen Entwicklung garantiert (vgl. BGH NJW 1982, 1095, 1097 [BGH 25.11.1981 - IVa ZR 286/80] m.w.Nachw.).
  • BGH, 06.10.1980 - II ZR 60/80

    Prospekthaftung bei unrichtigem oder unvollständigem Prospekt für den Beitritt zu …

    Auszug aus OLG Bremen, 21.12.1982 - 1 U 66/82
    Es kann dahinstehen, ob die Beklagte zu 1) zum Kreise derjenigen Personen und Unternehmen zu rechnen ist, die nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. insoweit BGH NJW 1978, 611; NJW 1981, 1449, 1450 [BGH 06.10.1980 - II ZR 60/80] ; NJW 1982, 2493 [BGH 24.05.1982 - II ZR 124/81] ) im Falle der Herausgabe unrichtiger, unvollständiger oder irreführender Prospekte zur Werbung von Kapitalanlegern diesen unter dem Gesichtspunkt des Verschuldens bei Vertragsschluß auf Schadensersatz haften; denn selbst wenn das zu bejahen wäre, entfiele eine Haftung der Beklagten zu 1), ebenso wie eine Haftung der Beklagten zu 2) und 3), allein aus dem Grunde, weil der Prospekt für den HB-Fonds 32 K keine falschen, unvollständigen oder irreführenden Angaben enthält, insbesondere nicht den Anschein erweckt, den Anlegern werde hinsichtlich der Ausschüttung von den Beklagten zu 1) und 2) eine Garantie gewährt, die von diesen tatsächlich weder gewollt noch zugesagt war.
  • BGH, 22.03.1982 - II ZR 114/81

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen

    Auszug aus OLG Bremen, 21.12.1982 - 1 U 66/82
    Im übrigen wäre die Klage auch wegen eingetretener Verjährung etwaiger Ansprüche der Kläger unbegründet, da die dreijährige Verjährungsfrist (vgl. dazu BGH NJW 1982, 1514, 1515) [BGH 22.03.1982 - II ZR 114/81] im Zeitpunkt der Klagerhebung (Dezember 1979 bzw. Anfang 1980) längst abgelaufen war.
  • BGH, 24.05.1982 - II ZR 124/81

    Verschulden des Treuhandkommanditisten bei Vertragsschluß

    Auszug aus OLG Bremen, 21.12.1982 - 1 U 66/82
    Es kann dahinstehen, ob die Beklagte zu 1) zum Kreise derjenigen Personen und Unternehmen zu rechnen ist, die nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. insoweit BGH NJW 1978, 611; NJW 1981, 1449, 1450 [BGH 06.10.1980 - II ZR 60/80] ; NJW 1982, 2493 [BGH 24.05.1982 - II ZR 124/81] ) im Falle der Herausgabe unrichtiger, unvollständiger oder irreführender Prospekte zur Werbung von Kapitalanlegern diesen unter dem Gesichtspunkt des Verschuldens bei Vertragsschluß auf Schadensersatz haften; denn selbst wenn das zu bejahen wäre, entfiele eine Haftung der Beklagten zu 1), ebenso wie eine Haftung der Beklagten zu 2) und 3), allein aus dem Grunde, weil der Prospekt für den HB-Fonds 32 K keine falschen, unvollständigen oder irreführenden Angaben enthält, insbesondere nicht den Anschein erweckt, den Anlegern werde hinsichtlich der Ausschüttung von den Beklagten zu 1) und 2) eine Garantie gewährt, die von diesen tatsächlich weder gewollt noch zugesagt war.
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 17.11.1983 - 1 U 66/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,12106
OLG Frankfurt, 17.11.1983 - 1 U 66/82 (https://dejure.org/1983,12106)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17.11.1983 - 1 U 66/82 (https://dejure.org/1983,12106)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17. November 1983 - 1 U 66/82 (https://dejure.org/1983,12106)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verkehrssicherungspflicht; Grundstückseigentümer; Instandhaltung einer Treppe; Warnschild

Papierfundstellen

  • VersR 1985, 71
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