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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 17.01.2001 - 1 U 686/00 - 155   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,12324
OLG Saarbrücken, 17.01.2001 - 1 U 686/00 - 155 (https://dejure.org/2001,12324)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 17.01.2001 - 1 U 686/00 - 155 (https://dejure.org/2001,12324)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 17. Januar 2001 - 1 U 686/00 - 155 (https://dejure.org/2001,12324)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Bezeichnung des Berufungsführers im Berufungsschriftsatz; Rechtsschutzbedürfnis für die Anfechtung der Abberufung eines Geschäftsführers nach freiwilliger Niederlegung des Amtes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 612
  • NZG 2001, 415
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 06.02.1985 - I ZR 235/83

    Bezeichnung der Parteien bei Einlegung der Berufung; Anforderungen an die …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 17.01.2001 - 1 U 686/00
    Werden sie nicht beachtet, ist das Rechtsmittel unzulässig (BGH, NJW 1985, 2651 ).

    Insbesondere kann die notwendige Klarstellung dem mit der Berufung zugleich vorgelegten erstinstanzlichen Urteil entnommen werden (BGH, NJW 1985, 2651 ).

  • BGH, 07.02.1983 - II ZR 14/82

    Einberufungsrecht der Gesellschafter

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 17.01.2001 - 1 U 686/00
    Der von dem Gesellschafter am 28. Januar 2000 zwecks Abberufung des Klägers als Geschäftsführer der beklagten GmbH herbeigeführte Beschluss war nichtig, weil nicht sämtliche Gesellschafter zu der Gesellschafterversammlung eingeladen waren (BGHZ 36, 207, 211; 87, 1, 2 f.) .
  • BGH, 15.12.1998 - VI ZR 316/97

    Anforderungen an die Bezeichnung des Rechtsmittelführers in der Berufungsschrift

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 17.01.2001 - 1 U 686/00
    Dabei sind, wie auch sonst bei der Auslegung von Prozesserklärungen, alle Umstände des jeweiligen Einzelfalls zu berücksichtigen, die dem Gericht bis zum Ablauf der Rechtsmittelfrist bekannt sind und dem Rechtsmittelgegner zugänglich waren (BGH, NJW 1999, 1554 ).
  • BGH, 27.09.1956 - II ZR 144/55

    Wiederholung mangelhafter Hauptversammlungsbeschlüsse

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 17.01.2001 - 1 U 686/00
    Mithin entfällt das für eine Nichtigkeits- und Anfechtungsklage erforderliche Rechtsschutzbedürfnis, wenn der mit einem Mangel behaftete Beschluss erneuert wird, ohne dass der Mangel dem neuen Beschluss anhaftet (BGHZ 21, 354, 356;… Hachenburg/Raiser, GmbHG , 8. Aufl., Anh. § 47 Rdn. 168;… Scholz/K. Schmidt, aaO., § 45 Rdn. 136).
  • BGH, 14.12.1961 - II ZR 97/59

    Auflösungsbeschluß einer GmbH

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 17.01.2001 - 1 U 686/00
    Der von dem Gesellschafter am 28. Januar 2000 zwecks Abberufung des Klägers als Geschäftsführer der beklagten GmbH herbeigeführte Beschluss war nichtig, weil nicht sämtliche Gesellschafter zu der Gesellschafterversammlung eingeladen waren (BGHZ 36, 207, 211; 87, 1, 2 f.) .
  • OLG Jena, 25.04.2012 - 2 U 520/11
    Einer Beschlussmängelklage kann das Rechtsschutzbedürfnis fehlen, wenn für die Erhebung der Klage objektiv kein Bedürfnis mehr besteht, weil der klagegegenständliche Beschluss folgenlos aufgehoben oder mangelfrei wiederholt worden ist (…Lutz, Der Gesellschafterstreit, 2. Auflage, Rn. 646; OLG Nürnberg, Urteil vom 25.08.1999, 12 U 430/99, NZG 2000, 700; Saarländisches OLG, Urteil vom 17.01.2001, 1 U 686/00, NJW-RR 2001, 612).
  • KG, 13.09.2002 - 14 W 150/02

    Besetzung des Beschwerdesenats gegen Entscheidungen des Vorsitzenden der Kammer …

    Der Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses ist zwar z.B. dann anerkannt, wenn der Geschäftsführer nach einem zunächst rechtswidrigen Abberufungsbeschluss freiwillig sein Amt aufgibt und damit einen ansonsten rechtmäßig herbeizuführenden Beschluss bewusst von sich aus überflüssig macht (OLG Saarbrücken NJW-RR 2001, S. 612).
  • LAG Hessen, 04.09.2006 - 17 Sa 2105/05
    Im Berufungsschriftsatz sind die Parteien zwar nur unvollständig bezeichnet; dies ist jedoch unschädlich, da sich aus der beigefügten Urteilsabschrift zweifelsfrei ergibt, wer Rechtsmittelführer ist und gegen wen sich die Berufung richtet (vgl. Bundesgerichtshof, Urteil vom 07. November 1995, VI ZB 12/95, NJW 1996, 320; Urteil vom 11. Januar 2001, III ZR 113/00, NJW 2001, 1070; Oberlandesgericht C, Urteil vom 17. Januar 2001, 1 U 686/00, NJW-RR 2001, 612).
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