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Rechtsprechung
   OLG Celle, 02.04.2002 - 1 U 71/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,5768
OLG Celle, 02.04.2002 - 1 U 71/01 (https://dejure.org/2002,5768)
OLG Celle, Entscheidung vom 02.04.2002 - 1 U 71/01 (https://dejure.org/2002,5768)
OLG Celle, Entscheidung vom 02. April 2002 - 1 U 71/01 (https://dejure.org/2002,5768)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Zur Frage der Dokumentationspflicht eines Arztes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)

  • BSG, 12.01.2010 - B 2 U 5/08 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - Wie-Berufskrankheit - …

    Rn. 4 Die Klägerin hat bei dem Sozialgericht (SG) Itzehoe Klage erhoben (S 1 U 71/01).
  • OLG Düsseldorf, 20.12.2004 - 1 U 119/04

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Wohnwagengespanns mit einem Motorrad

    Der für einen Ausgleich erforderliche Geldbetrag hängt in erster Linie von der Schwere der Verletzungen, dem Ausmaß, der Heftigkeit und Dauer der Schmerzen, Leiden, Entstellungen und sonstigen Beschwernisse, dem Alter des Verletzten, der Dauer der stationären Behandlung und der Arbeitsunfähigkeit, der Unübersehbarkeit des weiteren Krankheitsverlaufs und der Fraglichkeit der endgültigen Heilung sowie dem Grad der Verschuldensbeiträge ab (BGH, NJW 1998, 2741ff.; Senat, Urteil vom 07.01.2002, 1 U 71/01; Urteil vom 18.02.2002, 1 U 90/01).
  • LSG Schleswig-Holstein, 13.09.2007 - L 1 U 44/03

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - haftungsbegründende Kausalität …

    Das Sozialgericht hat die Verfahren S 1 U 71/01 und S 1 U 32/02 unter dem Aktenzeichen S 1 U 71/01 mit Beschluss vom 6. Mai 2002 zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbunden.
  • OLG Düsseldorf, 24.10.2005 - 1 U 217/04

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines …

    Der für einen Ausgleich erforderliche Geldbetrag hängt in erster Linie von der Schwere der Verletzungen, dem Ausmaß, der Heftigkeit und Dauer der Schmerzen, Leiden, Entstellungen und sonstigen Beschwernisse, dem Alter des Verletzten, der Dauer der stationären Behandlung und der Arbeitsunfähigkeit, der Unübersehbarkeit des weiteren Krankheitsverlaufs und der Fraglichkeit der endgültigen Heilung sowie dem Grad der Verschuldensbeiträge ab (BGH, NJW 1998, 2741ff.; Senatsurteile vom 13.12.2004, I -1 U 62/04, vom 07.01.2002, 1 U 71/01, und vom 18.02.2002, 1 U 90/01).
  • OLG Düsseldorf, 20.06.2005 - 1 U 237/04

    Haftungsverteilung bei Kollision eines die Fahrbahn überquerenden Fußgängers mit …

    Der für einen Ausgleich erforderliche Geldbetrag hängt in erster Linie von der Schwere der Verletzungen, dem Ausmaß, der Heftigkeit und Dauer der Schmerzen, Leiden, Entstellungen und sonstigen Beschwernisse, dem Alter des Verletzten, der Dauer der stationären Behandlung und der Arbeitsunfähigkeit, der Unübersehbarkeit des weiteren Krankheitsverlaufs und der Fraglichkeit der endgültigen Heilung sowie dem Grad der Verursachungs- und Verschuldensbeiträge ab (BGH, NJW 1998, 2741ff.; Senatsurteile vom 13.12.2004, I -1 U 62/04, vom 07.01.2002, 1 U 71/01, und vom 18.02.2002, 1 U 90/01; st. Rspr.).
  • OLG Düsseldorf, 14.03.2005 - 1 U 149/04

    Rechtmäßigkeit der Abweisung eines Anspruchs auf Ersatz des …

    Der für einen Ausgleich erforderliche Geldbetrag hängt in erster Linie von der Schwere der Verletzungen, dem Ausmaß, der Heftigkeit und Dauer der Schmerzen, Leiden, Entstellungen und sonstigen Beschwernisse, dem Alter des Verletzten, der Dauer der stationären Behandlung und der Arbeitsunfähigkeit, der Unübersehbarkeit des weiteren Krankheitsverlaufs und der Fraglichkeit der endgültigen Heilung sowie dem Grad der Verschuldensbeiträge ab (BGH, NJW 1998, 2741ff.; Senatsurteile vom 13.12.2004, I -1 U 62/04, vom 07.01.2002, 1 U 71/01, und vom 18.02.2002, 1 U 90/01).
  • LG Paderborn, 15.02.2008 - 2 O 383/03

    Zahlung eines Schmerzensgeldes unter Berücksichtigung eines hälftigen …

    Der für einen Ausgleich erforderliche Geldbetrag hängt in erster Linie von der Schwere der Verletzungen, dem Ausmaß, der Heftigkeit und Dauer der Schmerzen, Leiden, Entstellungen und sonstigen Beschwernisse, dem Alter des Verletzten, der Dauer der stationären Behandlung und der Arbeitsunfähigkeit, der Unübersehbarkeit des weiteren Krankheitsverlaufs und der Fraglichkeit der endgültigen Heilung sowie dem Grad der Verschuldensbeiträge ab (BGH, NJW 1998, 2741ff.; Senatsurteile vom 13.12.2004, I -1 U 62/04, vom 07.01.2002, 1 U 71/01, und vom 18.02.2002, 1 U 90/01).
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