Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 29.09.1994 - 1 U 75/93 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Frankfurt, 19.06.2008 - 1 U 30/08
Zustandshaftung: Unfall eines Fahrradfahrers wegen Absenkungen in der Pflasterung …
Bei Beurteilung der Ordnungsgemäßheit genügt allerdings nicht die isolierte Betrachtung der Beschaffenheit der Anlage als solcher bzw. ihrer Teile; vielmehr sind hierbei die jeweiligen örtlichen Verhältnisse zu berücksichtigen (BGH, Urt. v. 29.06.1995 - III ZR 196/94 -, NJW-RR 1995, 1302 [juris Rn. 11] in Abweichung von der Vorinstanz = Senat, Urt. v. 29.09.1994 - 1 U 75/93 -, OLGR 1995, 20). - LG Braunschweig, 29.10.2004 - 4 O 2318/04
Anspruch auf Schadensersatz sowie Schmerzensgeld aus der Verletzung einer …
Nach Ansicht des OLG Frankfurt (Urteil vom 29.09.1994 - 1 U 75/93 - OLGR Frankfurt 1995, 20 - 21) ist ein Niveauunterschied zwischen Kanaldeckel und dem ihm umgebenden Erdboden von 5 cm zumindest dann hinzunehmen, wenn sich der Kanaldeckel auf einem Wiesengrundstück befindet, das naturgemäß gewisse Unebenheiten aufweist.
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