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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 16.01.1997 - 1 U 75/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,4274
OLG Frankfurt, 16.01.1997 - 1 U 75/95 (https://dejure.org/1997,4274)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 16.01.1997 - 1 U 75/95 (https://dejure.org/1997,4274)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 16. Januar 1997 - 1 U 75/95 (https://dejure.org/1997,4274)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • kommunen.nrw (Kurzinformation)

    Warnung vor Rutschgefahr durch Herbstlaub

  • vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)

    Laub erlaubt?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kommune trifft keine Pflicht zur ständigen Laubbeseitigung - Verkehrssicherungspflicht umfasst lediglich nicht zu erkennende Gefahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB §§ 823 839
    Verkehrssicherungspflicht für glatten abschüssigen Fußweg

Papierfundstellen

  • MDR 1997, 841
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Köln, 30.07.2003 - 16 U 31/03

    Zur Frage der Haftung des Reiseveranstalters bei Rutschgefahr auf Wegen in einer …

    Vielmehr hat er in geeigneter und in objektiv zumutbarer Weise alle, aber auch nur diejenigen Gefahren auszuräumen und erforderlichenfalls vor ihnen warnen, die für den Benutzer, der die erforderliche Sorgfalt walten lässt, nicht erkennbar sind und auf die er sich nicht einzurichten vermag (vgl. z. B. OLG Frankfurt OLGReport 1997, 148).
  • OLG Brandenburg, 21.05.2019 - 4 U 45/19

    Schadensersatzansprüche wegen Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht

    Die hiermit verbundene Rutschgefahr ist für jeden Benutzer eines Weges offenkundig (Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht…, Urteil vom 08. Oktober 2013 - 11 U 16/13 -, Rn. 23, juris; OLG Frankfurt, Urteil vom 16. Januar 1997 - 1 U 75/95 -, Rn. 11 - 12, juris; siehe auch KG Berlin…, Urteil vom 11. Oktober 2005 - 9 U 134/04 -, Rn. 13, juris).
  • OLG Frankfurt, 05.06.1997 - 1 U 163/95

    Anforderungen an die Verkehrssicherungspflichten einer Gemeinde für einen Kiesweg

    Hierbei sind Art und Häufigkeit der Benutzung des Verkehrsweges und seine Bedeutung zu berücksichtigen (…BGH a.a.O. m.w.N.; Senat, Urteil vom 16.1.1997, 1 U 75/95).
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